Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/306 7. Wahlperiode 10.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Baukostenzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft und ANTWORT der Landesregierung Gemäß § 130 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern kann der Schulträger einer genehmigten Ersatzschule für notwendige Baumaßnahmen nach Maßgabe des Haushaltsplanes und der für Schulen in freier Trägerschaft geltenden Bestimmungen vom Land einen Zuschuss erhalten. 1. Welche Bauprojekte erhielten in der vergangenen Legislaturperiode auf dieser Grundlage einen Baukostenzuschuss? 2. Welche Beträge wurden für die einzelnen Projekte bewilligt (bitte mit Angabe der Gesamt-Bausumme)? 3. Welcher Bewertungsmaßstab gilt aktuell für die Zuschüsse (z. B. X-Prozent der Gesamt-Bausumme)? 4. In welchem Umfang stehen im aktuellen Haushalt noch Mittel hierfür zur Verfügung? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. In der vergangenen Legislaturperiode erhielten keine Baumaßnahmen auf der Grundlage von § 130 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Baukostenzuschuss. Somit gibt es aktuell auch keinen Bewertungsmaßstab für Zuschüsse nach § 130 des Schulgesetzes . Drucksache 7/306 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Haushaltsgesetzgeber hat im aktuellen Haushalt keine Mittel für Zuschüsse nach § 130 des Schulgesetzes zur Verfügung gestellt. Die Träger von Ersatzschulen erhalten unter anderem auch einen Sachkostenzuschuss für die Kosten der Herstellung und Unterhaltung der erforderlichen Schulräume, indem sie gemäß § 129 des Schulgesetzes am Schullastenausgleich teilnehmen. Die Kosten des Grunderwerbs sind darin nicht enthalten.