Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3061 7. Wahlperiode 28.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Förderung der Vertriebenenarbeit aus dem Strategiefonds und ANTWORT der Landesregierung Für die Jahre 2018 und 2019 sind jährlich Förderungen in Höhe von 20.000 Euro aus dem Strategiefonds für die Vertriebenenarbeit vorgesehen . 1. Wie viele Anträge auf Förderung der Vertriebenenarbeit aus dem Strategiefonds wurden bisher gestellt (bitte Antragsteller, Antragsdatum , beantragte Fördersumme, Titel des Projektes oder der Maßnahme angeben)? 2. Wie viele Projekte oder Maßnahmen der Vertriebenenarbeit wurden im Jahr 2018 aus dem Strategiefonds gefördert (bitte Zuwendungsempfänger , Titel des Projektes oder der Maßnahme, Höhe der Zuwendung , Datum oder Zeitraum des Projektes oder der Maßnahme und Datum des Zuwendungsbescheides angeben)? 3. Welche Projekte oder Maßnahmen der Vertriebenenarbeit sollen im Jahr 2019 aus dem Strategiefonds gefördert werden (bitte Zuwendungsempfänger , Titel des Projektes oder der Maßnahme, Höhe der Zuwendung, Datum oder Zeitraum des Projektes oder der Maßnahme angeben)? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Zunächst wird angeschlossen an die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV, zur Förderung der Vertriebenenarbeit aus dem Strategiefonds (Drucksache 7/1659). Drucksache 7/3061 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dort wurde ausgeführt, dass die Mittel für die Förderung der Vertriebenenarbeit aus dem Sondervermögen „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ entsprechend den Bewirtschaftungsgrundsätzen auf den bereits vorhandenen Titel 0904 684.01 „Förderung deutscher Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)“ übertragen werden. Weiterhin, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes vom 20. August 2015 (AmtsBl. M-V S. 518), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. Oktober 2018 (AmtsBl. M-V S. 606), des § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften bewirtschaftet werden. Die aus dem Strategiefonds zusätzlich im Titel 0904 684.01 bereitgestellten Mittel wurden im Haushaltsjahr 2018 nicht benötigt, da der ursprüngliche Haushaltsansatz auskömmlich war. Sie werden entsprechend den Bewirtschaftungsgrundsätzen in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Dem Justizministerium liegen bisher keine Anträge zur Förderung aus dem Titel 0904 684.01 vor.