Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3062 7. Wahlperiode 06.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Wer gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Tierschutzgesetz Tiere in einem Tierheim oder in einer tierheimähnlichen Einrichtung halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Tierheime sind auf Dauer angelegte Einrichtungen, deren wesentliche Aufgabe die Aufnahme, pflegliche Unterbringung und gegebenenfalls Weitervermittlung von Fund- und Abgabetieren ist. Für tierheimähnliche Einrichtungen reicht es aus, dass eine Funktion erfüllt ist, die bei Tierheimen geläufig ist. Unter tierheimähnliche Einrichtungen fallen daher zum Beispiel Gnadenhöfe , Wildtierauffangstationen und Tierpensionen. In der Realität findet sich oftmals eine Verbindung von gemeinnützigem und gewerblichem Handeln (zum Beispiel Tierheim mit Pensionsbetrieb; Tierpensionsbetrieb mit vertraglich vereinbarter Fundtierunterbringung für eine oder mehrere Gemeinden). Die Erlaubnis für das Betreiben eines Tierheimes beziehungsweise einer ähnlichen Einrichtung wird im übertragenen Wirkungskreis in eigener Verantwortung von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern (VLÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte erteilt. Daher gibt es auch keine fachaufsichtliche Vorgabe der obersten Landesbehörde, wie die Datenerfassung für oben genannten Erlaubnisse bei den VLÄ vorgenommen werden soll. Eine Rechtsgrundlage oder rechtliche Veranlassung, die das Führen einer Liste aller Tierheime mit den in dieser Anfrage geforderten Informationen bei der obersten Landesbehörde zwingend vorschreibt, existiert nicht. Drucksache 7/3062 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Tierheime gibt es Stand 31. Dezember 2018 in Mecklenburg- Vorpommern? a) Durch wen werden diese betrieben (bitte nach einzelnen Einrichtungen aufschlüsseln)? b) Wie hat sich deren Zahl seit 2011 verändert? Derzeit gibt es 63 Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Tierschutzgesetz (Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen). Zu a) Von den 63 Einrichtungen sind 34 Einrichtungen Tierheime, sechs Gnadenhöfe, drei Wildtierauffangstationen , fünf Pflegestellen und 15 private Tierpensionen. Von den insgesamt 63 Einrichtungen werden 37 durch Vereine/Stiftungen betrieben, zwei durch eine Kommune, 24 durch Privatpersonen mit und ohne Gewerbebetrieb. Von den 34 Tierheimen werden 31 von Vereinen/Stiftungen, eins von einer Kommune, zwei von Gewerbetreibenden/Privatpersonen betrieben. Die sechs Gnadenhöfe werden von zwei Vereinen/Stiftungen und vier Privatpersonen mit und ohne Gewerbebetrieb erhalten. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtung mit namentlicher Nennung erfolgt aus Datenschutzgründen nicht. Zu b) Eine Datensammlung, die zu Vergleichszwecken mit dieser Erfassung geeignet wäre, existiert nicht (siehe Vorbemerkung, zweiter Absatz). 2. Wie viele Tiere waren Stand 31. Dezember 2018 in diesen Tierheimen untergebracht (bitte nach einzelnen Tierheimen aufschlüsseln)? Das VLA kontrolliert neben den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und weiteren Vorschriften auch die Plausibilität des Bestandsbuches. Für das Führen eines Bestandsbuchs gibt es keine tierschutzrechtlich vorgeschriebene Form. Eine Erfassung der Anzahl von Tieren in Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen in den VLÄ erfolgt nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3062 3 3. Wie viele abgegebene bzw. eingefangene oder befreite Tiere stehen den aktuellen Platzkapazitäten der Tierheime in Mecklenburg- Vorpommern gegenüber (bitte nach Tierart und Herkunft der Tiere, i. e. Abgabetiere, Streuner, befreite Tiere etc. aufschlüsseln)? Wie haben sich die Aufnahmekapazitäten der in Mecklenburg- Vorpommern betriebenen Tierheime seit 2011 verändert? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Für einen Vergleich heranzuziehende Daten aus dem Jahr 2011 liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Welche finanziellen Mittel erhielten bzw. erhalten die Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern seit 2011 vom Land (bitte nach Tierheimen und Jahr aufschlüsseln)? Tierheime und ähnliche Einrichtungen, die Förderung vom Land erhalten, haben der Veröffentlichung ihrer Angaben und Projekte im Rahmen des Antragsverfahrens zugestimmt. Jahr Einrichtung Förderung in Euro 2011 TSV Rostock - Tierheim Schlage 41.289,77 TSV Waren e. V. Tierheim Malchow 11.591,09 TH Dorf Mecklenburg 8.800,00 TSV Sadelkow e. V. 13.715,14 2012 TSV Waren e. V. Tierheim Malchow 21.623,46 Tiere in Not NVP e. V. Müggenhall 1.688,63 TSV Altentreptow u. U. e. V. 27.997,84 TSV Sadelkow e. V. 6.966,89 TSV Rostock - Tierheim Schlage 22.617,22 TSV Schwaan e. V. 4.286,58 TSV Waren e. V. Tierheim Malchow 2.736,00 Pfötchenhilfe Neustrelitz e. V. 10.805,50 Neustrelitzer TSV e. V. 656,40 TSV Waren e. V. Tierheim Malchow 621,48 2013 Tiere in Not NVP e. V. Müggenhall 11.885,30 TSV Sadelkow e. V. 27.783,70 TSV Altentreptow u. U. e. V. 11.999,12 TSV Schwaan e. V. 6.353,24 Pfötchenhilfe Neustrelitz e. V. 16.486,14 TSV Rostock - Tierheim Schlage 9.308,12 TH Greifswald e. V. Diedrichshagen 7.208,26 TSV Waren e. V. TH Malchow 2.824,12 TSV Bützow e. V. 6.152,00 Drucksache 7/3062 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Jahr Einrichtung Förderung in Euro 2014 TSV Altentreptow u. U. e. V. 7.397,51 Tiere in Not NVP e. V. Müggenhall 13.662,52 TSV Waren e. V. TH Malchow 16.734,81 TH Dorf Mecklenburg 22.205,16 Tierpension Röbel 40.000,00 TSV Altentreptow u. U. e. V. 10.000,00 2015 TSV Stralsund e.V. 3.238,93 TSV Waren e. V. TH Malchow 96.518,06 2016 TSV Wismar e.V. Dorf Mecklenburg 95.000,00 Tierheim Greifswald 22.491,00 Tierheim Altentreptow 17.042,45 TSV Schwaan e.V. 36.000,00 Stiftung Tiernothilfe 16.888,00 TSV Sadelkow e. V. 22.244,15 Tierheim Schlage 60.809,98 TSV Stralsund 36.028,19 Igelhilfe MV 2.450,84 TSV Meckl. FundHund e.V. 34.839,10 Lottihof e.V. 103.242,84 Tierschutz Roggendorf e.V. 49.092,40 Neustrelitzer TSV 19.012,50 TSV Güstrow 82.741,76 2017 TSV Schwaan e.V. 5.996,28 TSV Sadelkow e.V. 19.646,25 Tierheim Greifswald e.V. 12.751,26 TSV Wismar e.V. Dorf Mecklenburg 139.730,7 TSV Güstrow 156.449,74 TSV Stralsund 40.677,01 TSV Bützow 33.257,06 Hinterste Mühle gGmbH 28.875,03 Neustrelitzer Tierschutzverein 15.393,30 Mecklenburger FundHund 20.000,00 TSV Altentreptow 25.000,00 TSV Vorpommersche Boddenlandschaft 150.000,00 TSB Greifswald 9.511,55 Tierschutz Roggendorf 17.460,38 Tierheim Schlage 111.156,14 TSV Sternberger Seenland 6.231,61 TSV Demmin 29.239,32 Lottihof 9.510,53 Storchenpflegehof Papendorf 56.044,60 Martina Holert 3.126,17 Tierschutz Roggendorf 4.419,45 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3062 5 Jahr Einrichtung Förderung in Euro 2018 TSV Güstrow 42.200,00 Hinterste Mühle gGmbH 16.928,86 TSV Vorpommersche Boddenlandschaft 32.876,20 Martina Holert 4.608,83 TSV Waren e. V. 7.158,93 TSV Schwaan e. V. 4.162,03 TSV Demmin u. U. e. V./Neukalen 87.371,56 Förderverein „Tierhoffreunde“ e. V. 17.455,97 Storchenpflegehof Papendorf e. V. 5.192,14 TSV Altentreptow u. U. e. V. 19.387,70 TSV Stralsund e. V. 2.264,00 TSV Rostock e. V. - TH Schlage 25.000,00 TSV Teterow u. U. e. V. 3.314,42 TSB Greifswald u. U. e. V. 1.885,00 Tierheim Laage e. V: 7.394,37 TSV „Mecklenburger FundHund“ e. V. 12.728,20 TSV Güstrow u. U. e. V. 1.955,19 TSV Sadelkow e. V. 7.055,55 Abkürzungen: TSV Tierschutzverein TSB Tierschutzbund TH Tierheim