Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3063 7. Wahlperiode 31.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Anklamer Stadtbruch und ANTWORT der Landesregierung 1. In der 47. Sitzung des Landtages am 25. Oktober 2018 erklärte der zuständige Minister, dass das Projekt „Hydrologische Optimierung und akzeptanzverbessernde Maßnahmen sowie Flächensicherung im Anklamer Stadtbruch“ nur auf freiwilliger Basis und in Abstimmung mit den Betroffenen umgesetzt wird. Ist damit die Umsetzung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (zustimmungsersetzend) ausgeschlossen? Im Konzept zum Schutz und zur Nutzung der Moore (Moorschutzkonzept Mecklenburg- Vorpommern) ist das Freiwilligkeitsprinzip als Grundsatz festgeschrieben. Das Freiwilligkeitsprinzip spiegelt sich auch in der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes (Naturschutzförderrichtlinie - NatSchFöRL M-V) wider, in der die Zustimmung der betroffenen Flächeneigentümer und Flächennutzer als eine Zuwendungsvoraussetzung für die Förderung von Moorschutzprojekten festgeschrieben ist. Die formale Zustimmung der betroffenen Flächeneigentümer und -nutzer, die vor Antragstellung gegeben wird, schließt die Notwendigkeit eines wasserrechtlichen Planfeststellungsoder Plangenehmigungsverfahren nicht aus. Eine enteignungsrechtliche Vorwirkung („zustimmungsersetzend“) kommt unter anderem wegen des Freiwilligkeitsprinzips bei diesem Vorhaben nicht in Betracht. Drucksache 7/3063 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie und durch wen erfolgte die Kaufpreisermittlung für die Flächen der Stadt Anklam, die durch die NABU-Stiftung gekauft wurden? Es liegt ein Wertgutachten eines bestellten und vereidigten Sachverständigen vor. Im Übrigen liegen der Landesregierung keine Details hinsichtlich der Verhandlungen zwischen der Hansestadt Anklam und der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe vor. 3. Aus welchem Haushaltstitel wurden die Fördermittel für den Ankauf der Flächen der Stadt Anklam durch die NABU-Stiftung ausgewiesen ? Die Flächen der Stadt Anklam kaufte die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe mit eigenen Mitteln. Eine Förderung des Kaufpreises durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgte bisher nicht. Für einen Teil der Flächen hat die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung entsprechend der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes (NatSchFöRL M-V) an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie gestellt, der noch nicht beschieden wurde. 4. Sollte das in Frage 1 aufgeführte Projekt nicht umgesetzt werden können, weil Betroffene ihre Zustimmung verweigern oder die Untersuchungen ergeben, dass das Projekt nicht wie geplant umsetzbar ist, müssen dann die Fördermittel aus dem in Frage 3 erfragten Titel zurückgefordert bzw. durch Landesmittel ersetzt werden? Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, muss die Zustimmung der Eigentümer und Nutzer vor Bewilligung der Förderung des Vorhabens vorliegen. Sofern das Projekt nicht wie geplant umsetzbar ist, kommt eine Umplanung in Betracht. Sofern der Zuwendungszweck endgültig nicht erreicht würde, wären bereits ausgezahlte Mittel gegebenenfalls durch Bescheid vom Zuwendungsempfänger wieder zurückzufordern und grundsätzlich nicht durch Landesmittel zu ersetzen.