Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3065 7. Wahlperiode 31.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Übertragung der Ämter des Präsidenten des Finanzgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes auf eine Person und ANTWORT der Landesregierung Am 14. Januar 2014 hat das Justizministerium des Landes Mecklenburg- Vorpommern Herrn Prof. Dr. Michael Sauthoff zum Präsidenten des Finanzgerichtes und zugleich zum Präsidenten des Oberverwaltungsverwaltungsgerichtes ernannt. Die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichtes wurde mit einem Sperrvermerk versehen. 1. Welche Gründe gab es im Jahr 2014 für eine Besetzung der Präsidentenstellen des Finanzgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes mit einer Person? Die Besetzung beider Präsidentenämter mit einer Person wurde bei Prüfung der Stellenausschreibungen im Jahr 2013 aus personalwirtschaftlichen Gründen und mit Blick auf die Größe beider Gerichte für sachgerecht erachtet. Der Geschäftsbereich des Oberverwaltungsgerichts verfügte über 46 und der des Finanzgerichts über acht Richterplanstellen. Die Besoldung des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (R 6) bezieht sich auf ein Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk. Bei einer Personenidentität ging man im Jahr 2013 von Synergieeffekten aus, da die zusätzliche Verwaltung von 15 Stellen für alle Laufbahngruppen (davon acht Richterstellen) keinen erheblich spürbaren Verwaltungsaufwand für den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts bedeuten werde. Hinzu kam, dass der ausgewählte Bewerber für beide Präsidentenämter über langjährige Erfahrungen sowohl in der Verwaltungsals auch der Finanzgerichtsbarkeit verfügte. Drucksache 7/3065 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung an der bundesweit einzigen dauerhaften Übertragung der Ämter des Präsidenten des Finanzgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes auf eine Person fest? Der Stelleninhaber geht zum 30. September 2019 in den Ruhestand. Bis dahin kann die zum 16. Januar 2014 erfolgte zusätzliche Übertragung des Amtes des Präsidenten des Finanzgerichtes nicht mehr geändert werden. 3. Hat die Landesregierung die Absicht, die Besetzung der Präsidentenstellen des Finanzgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes mit einer Person auch in den kommenden Haushaltsjahren fortzusetzen und die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Landesfinanzgerichtes weiterhin mit einem Sperrvermerk zu versehen? a) Wenn ja, aus welchen Gründen? b) Wenn nicht, ab wann soll dies geändert werden? Die Frage 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Justizministerium hat nicht die Absicht, die personenidentische Besetzung der Präsidentenstellen des Oberverwaltungsgerichts und des Finanzgerichts fortzusetzen.