Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3070 7. Wahlperiode 31.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Badetote in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele an den Küsten, Binnenseen, Flüssen und Teichen in Mecklenburg-Vorpommern tödlich verunglückte Personen gab es im Jahr 2018 (bitte einzeln aufschlüsseln nach Badetoten, Sportbootunfalltoten , Tote durch sonstiges maritimes Unfallgeschehen, gegebenenfalls weiteren Kategorien)? Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 gab es in Mecklenburg-Vorpommern 25 sogenannte Badetote, einen sogenannten Sportbootunfalltoten sowie sechs tote Personen, die dem sonstigen maritimen Unfallgeschehen zuzuordnen sind. 2. Welche waren die Unfallorte in den Fällen der Badetoten im Jahr 2018 (bitte angeben zugeordnet zum Unfalltag, Unfallursache, Alter und Nationalität des Opfers)? Folgende tabellarische Auflistung zu den sogenannten Badetoten liegt der Landesregierung vor: Drucksache 7/3070 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Unfalltag Unfallort Alter Geschlecht Nationalität 19.04. Niex 19 M deutsch 18.06. Klein Raden 74 M deutsch 25.06. Prerow 82 W deutsch 30.06. Malchow 17 M deutsch 01.07. Krebssee 26 M syrisch 04.07. Mönkebude 70 W deutsch 05.07. Waren 21 M deutsch 07.07. Zinnowitz 22 M britisch 08.07. Bansin 48 M deutsch 15.07. Warnemünde 70 W deutsch 17.07. Pröbbower See 38 M deutsch 22.07. Ahlbeck 81 M deutsch 27.07. Feldberg 79 M deutsch 27.07. Kölpinsee 51 M deutsch 01.08. Hohen Sprenz 70 W deutsch 02.08. Warnemünde 75 M deutsch 05.08. Kühlungsborn 57 W deutsch 06.08. Thelkow 7 M deutsch 07.08. Lobbe 78 M deutsch 07.08. Mönkebude 57 M deutsch 11.08. Schwaan 77 M deutsch 19.08. Zempin 52 W deutsch 20.08. Zinnowitz 81 M deutsch 26.08. Ückeritz 80 M deutsch 29.08. Zempin 60 M deutsch Eine statistische Erfassung der abschließenden Unfallursache sogenannter Badetoter erfolgt seitens der Polizei nicht. Diese könnten gegebenenfalls nur durch eine Obduktion ermittelt werden. Bei den Staatsanwaltschaften werden Vorgänge bei Todesfällen grundsätzlich nur dann geführt, wenn Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden nicht auszuschließen sind beziehungsweise eine unklare Todesursache nach der ersten Leichenschau vorliegt. In allen Fällen, in denen der Tod einer Person ohne ersichtliches Fremdverschulden oder ohne unklare Todesursache bei der Leichenbeschau beziehungsweise der Ausstellung des Todesscheins vermerkt wird, führt die Staatsanwaltschaft kein Verfahren. Selbst wenn in einzelnen Fällen Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, ist eine Auskunft zu etwaigen Unfallursachen nur begrenzt möglich. Denn soweit ein Fremdverschulden sicher ausgeschlossen werden kann, werden Ermittlungen zum Unfallgeschehen nicht mehr vorgenommen. Im Ergebnis kann daher keine abschließende Aussage zu den konkreten Unfallursachen in den in der Tabelle genannten Fällen getroffen werden.