Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3071 7. Wahlperiode 18.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Sozialberichterstattung zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg- Vorpommern (September 2015) und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus der „Sozialberichterstattung zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg- Vorpommern“ des Zentrums für Sozialforschung Halle e. V. (September 2015) gezogen? Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung bisher konkret umgesetzt? 2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um dem mindestens ab 2018 prognostizierten Fachkräftemangel, der geringen Attraktivität der Pflegeberufe entgegenzuwirken? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet: Aus Sicht der Landesregierung benennt der Bericht die richtigen Anforderungen an die berufliche Pflege sowie die geeigneten Handlungspotenziale für eine Verbesserung der Arbeit in der Pflege. Die Umsetzung ist zuvorderst Aufgabe der Arbeitgeber sowie der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist aber auch Querschnittsaufgabe, die nahezu jedes Fachressort und eine Reihe von Institutionen betrifft. Nach Auffassung der Landesregierung beginnt eine Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes bereits mit der Ausbildung. Daher wird momentan die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) vorbereitet. Drucksache 7/3071 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Da eine erfolgreiche Umsetzung eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erfordert, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Dezember 2017 eine Projektgruppe unter seiner Leitung eingerichtet. Im Rahmen der ressortübergreifenden Projektgruppe wurden das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) als die für den Ausgleichsfonds zuständige Stelle und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit als zuständige Behörde bestimmt. Parallel werden die landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung erarbeitet. Dies betrifft aktuell die Zuständigkeitsverordnungen, Schiedsstellenverordnung sowie die Errichtung des Ausgleichsfonds und weitere finanzrechtliche Normierungen . Die Ausgestaltung inhaltlicher Aspekte erfolgt in einer sogenannten Landesexpertenkommission . Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsressorts sowie der beruflichen Schulen und Hochschulen des Landes zusammen. Im Weiteren erfolgt ein kontinuierlicher Austausch im Nordverbund mit den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen im sogenannten Norddeutschen Zentrum für Weiterentwicklung in der Pflege. Hier werden Schnittstellenthemen (unter anderem gemeinsame Fortbildungsangebote, Maßnahmen zur Imageverbesserung des Pflegeberufes , Kongressbesuche) identifiziert und deren Umsetzung im Nordverbund geprüft. Darüber hinaus wird derzeit die Schulgeldfreiheit ab August 2019 für die Altenpflegeschülerinnen und Altenpflegeschüler privater Pflegeschulen zwischen dem Ministerium für Wirtschaft , Arbeit und Gesundheit und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorbereitet . Dies betrifft nicht nur die Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr, sondern alle Auszubildenden in allen drei Ausbildungsjahrgängen. Die Förderung erfolgt über Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Derzeit werden die dafür notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung der Umsetzung erarbeitet. Auf Grund der zunehmenden Komplexität der Aufgabenfelder von Pflegekräften ist davon auszugehen , dass sich künftig das Aufgabenspektrum der Pflege verändert. Insbesondere Pflegefachpersonen werden neue Versorgungsaufgaben übernehmen, welche unter anderem aus dem Aufgabenneuzuschnitt von Pflege und Medizin resultieren. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit begleitet daher Studien, die innovative Versorgungslösungen entwickeln und implementieren. Das sich wandelnde Aufgabenfeld der Pflege erfordert ebenfalls Veränderungen in der pflegerischen Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sollten auf die künftig verstärkte Kooperation und das Arbeiten im multiprofessionellen Team vorbereitet werden. Dazu ist ein Ausbau der hochschulischen Qualifikation von Pflegefachpersonen erforderlich. Die Landesregierung hat dazu eine Arbeitsgruppe „Landesweite Weiterentwicklung der hochschulischen Pflegebildung M-V“ unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingerichtet. Die Universitätsmedizin Greifswald und die Universitätsmedizin Rostock sowie die Hochschule Neubrandenburg haben ein landesweites Konzept für die künftige hochschulische Pflegeausbildung entwickelt. Diese Aktivitäten müssen durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege flankiert werden. Aktuell wird dazu die Optimierung der Pflegedokumentation geprüft. Dies erfolgt mit dem Projekt EinSTEP (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3071 3 Dies ist eine bundesweite Initiative zur Neuausrichtung der Dokumentationspraxis in der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ist Mitglied im Koordinierungsausschuss und begleitet die beteiligten 477 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bei der Implementierung. Im Weiteren wird derzeit geprüft, zusätzliches Personal im Ausland zu gewinnen. Dies erfolgt speziell für das Land Vietnam. Möglicherweise kann dies ein weiterer Ansatz sein, um einen Beitrag zur Deckung des künftigen Personalbedarfs in der Pflege zu leisten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 7/2429 verwiesen. 3. Wie geht die Landesregierung mit dem Ergebnis der Beschäftigtenbefragung um (S. 125 des Berichtes), wonach sich mit 73 % der befragten Beschäftigten die Mehrzahl für die Errichtung einer Pflegekammer in Mecklenburg-Vorpommern aussprachen? 4. Plant die Landesregierung die Errichtung einer Landespflegekammer? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet in Ziffer 357 die Festlegung, dass die Koalitionspartner die Notwendigkeiten und die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Pflegekammer für Mecklenburg-Vorpommern unter Einbeziehung aller Akteure prüfen werden. Es wurde sich darauf verständigt, zur Frage der Notwendigkeit und zu den Voraussetzungen für die Einrichtung einer Pflegekammer in Mecklenburg-Vorpommern zunächst die Erfahrungen der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die bereits Pflegekammern errichtet haben, auszuwerten. Die aktuellen Diskussionen in den angeführten Bundesländern zu den dortigen Pflegekammern zeigen, dass Grundlage für die Beurteilung nur eine längerfristige Betrachtung sein kann.