Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/308 7. Wahlperiode 22.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung - Biokraft-NachV) und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Biomasse soll im Interesse der Umwelt, des Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Energieerzeugung ab 2017, für vor dem 1. Januar 2017 in den Verkehr gebrachte Biokraftstoffe, mindestens 50 Prozent weniger Treibhausgase (THG) verursacht als die Verwendung fossiler Energieträger. Weiterhin soll durch die Erzeugung der Biomasse die Zerstörung schützenswerter Flächen verhindert werden. Dies gilt insbesondere für Urwälder, Feuchtgebiete und Savannen mit hoher biologischer Vielfalt. Dazu trat in 2009 die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) in Kraft. Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie 2009/28 vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU). Den Nachweis der nachhaltigen Biomasseerzeugung im Biokraftstoff-Bereich müssen diejenigen, die den Kraftstoff in Verkehr bringen, gegenüber der Biokraftstoffquotenstelle erbringen. Die Biokraftstoffquotenstelle ist beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder) mit Dienstsitz in Cottbus integriert. Sie ist die zentrale Auskunftsstelle für Fragen zu Biokraftstoffen und zuständig für die bundesweite Überwachung und Abrechnung der Treibhausgasquote gemäß § 37a Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Drucksache 7/308 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung - Biokraft- NachV) schreibt ab Januar 2018 eine Mindestreduktion von 50 Prozent CO2-Äquivalenten für Betriebe, die flüssige oder gasförmige Biomasse auf die erforderliche Qualitätsstufe für den Einsatz als Biokraftstoff aufbereiten oder die aus der eingesetzten Biomasse Biokraftstoffe herstellen, vor. Der Mindestwert erhöht sich für Biokraftstoffe, die ab dem 1. Januar 2017 in Verkehr gebracht werden, auf 60 Prozent, sofern die Betriebe, die den Biokraftstoff produziert haben, nach dem 5. Oktober 2015 in Betrieb genommen worden sind. Diese Anforderungen werden in den nächsten Jahren noch verschärft. 1. Welche behördlich anerkannten Zertifizierungsunternehmen stellen die Nachhaltigkeitszertifikate für Biokraftstoffe in Mecklenburg- Vorpommern aus (bitte einzeln aufführen)? Die Nachhaltigkeits-Nachweise sollen für die jeweiligen Schnittstellen der Anbau- und Lieferketten verschiedener Biomassen durch Zertifizierungsstellen nach entsprechender Kontrolle erstellt werden. Die zuständigen Zertifizierungsstellen werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt und kontrolliert. Zertifizierungsstellen im Sinne der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung sind unabhängige natürliche oder juristische Personen, die in einem anerkannten Zertifizierungssystem Zertifikate für Schnittstellen ausstellen, wenn diese die Anforderungen nach dieser Verordnung erfüllen und die Erfüllung der Anforderungen nach dieser Verordnung durch Betriebe, Schnittstellen und Lieferanten kontrollieren. Eine aktuelle Liste der durch die BLE erteilten Anerkennungen für Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen nach der Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung kann auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingesehen werden. (http://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/02_Kontrolle/05_NachhaltigeBiomasseerzeugung /Anerkennung_de.html.) Mit Stichtag 31. Dezember 2015 waren 121 erst- und rezertifizierte Betriebe (Zertifizierungsstellen ) unter DE-Systemvorgaben registriert. Informationen, welche Zertifizierungsstellen in welchem Umfang in den Bundesländern beziehungsweise bei welchen Schnittstellen nach § 2 Absatz 3 Nummer 2 und 3 der Biokraft-NachV tätig werden, werden nicht veröffentlicht und liegen dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung nicht vor. 2. Welche Schnittstellen nach § 2 Absatz 3 Nummer 2 und 3 der Biokraft- NachV gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln aufführen)? Wie einleitend dargestellt obliegt die Zertifizierung von Schnittstellen den zuständigen Zertifizierungsstellen, diese werden von der BLE anerkannt. Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben zu Schnittstellen nach § 2 Absatz 3 Nummer 2 und 3 Biokraft-NachV vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/308 3 3. Wie hat sich die Minderung der Treibhausgasemissionen von in Mecklenburg-Vorpommern hergestellten Biokraftstoffen absolut und relativ seit 2009 entwickelt? Neben der zuverlässigen Registratur von Flächen und Zertifikaten besteht eine Herausforderung bei den Zertifizierungssystemen in der Berechnung der Treibhausgasemissionen von Biomasse entlang der Produktionskette. Die Nachhaltigkeitszertifizierung verpflichtet die Vermarkter, eine Treibhausgasreduktion von mindestens 50 Prozent gegenüber fossilem Kraftstoff nachzuweisen, wobei die gesamte Herstellungskette berücksichtigt wird. Laut Erhebungen der BLE beträgt die durchschnittliche Treibhausgas-Einsparung von deutschen Biokraftstoffen in 2015 rund 60 Prozent gegenüber fossilen Kraftstoffen und übertrifft damit die EU-Standards deutlich. Damit wurden bundesweit rund 6,7 Millionen Tonnen CO2 vermieden. Konkrete Daten über die länderbezogene Minderung der Treibhausgasemissionen und damit von in Mecklenburg-Vorpommern hergestellten Biokraftstoffen werden nicht veröffentlicht. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Entwicklung der THG-Minderung von der Anbaufläche der Rohstoffpflanzen, der tatsächlich in Mecklenburg-Vorpommern hergestellten Kraftstoffmenge sowie von der THG-Minderung je Einheit des hergestellten Kraftstoffs abhängt. Es ist davon auszugehen, dass bei Raps und Getreide auf Mecklenburg-Vorpommern bezogen ein Nettoexport stattfindet, Anbaufläche und hergestellte Kraftstoffmenge also nicht deckungsgleich sind. Die Verfahren im Anbau der Rohstoffpflanzen haben sich dahingehend verändert, dass der Züchtungsfortschritt bei gleichem Faktoreinsatz zu höheren Erträgen und bei Raps auch zu höheren Ölgehalten geführt hat. Damit ist je Produkteinheit die Treibhausgasminderung angestiegen. Weiterhin ist ein Anstieg der (kalkulatorischen) THG-Minderung durch die Verwendung der NUTS2-Werte (NUTS = hierarchische Systematik zur eindeutigen Identifizierung und Klassifizierung der räumlichen Bezugseinheiten der amtlichen Statistik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union) gegenüber der früheren Nutzung der Standardwerte der RED (Renewable Energy Directive) zu verzeichnen. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen, dort wird die CO2-Minderung von Biokraftstoffen aus in Mecklenburg-Vorpommern produzierten Rohstoffen kalkuliert. 4. Sind alle Schnittstellen nach § 2 Absatz 3 Nummer 2 und 3 der Biokraft- NachV derzeit in der Lage, die geforderten Reduktionsziele einzuhalten? Die Treibhausgas-Einsparungen werden bundesweit anonymisiert aufbereitet und von der BLE beziehungsweise vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder) veröffentlicht. Im Jahr 2015 wurden bundesweit beispielsweise bei Biodiesel 35 bis 96 Prozent (gewichteter Durchschnitt 60 Prozent) und bei Bioethanol 35 bis 100 Prozent (gewichteter Durchschnitt 62 Prozent) Treibhausgas-Einsparungen erreicht. Drucksache 7/308 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Der überwiegende Teil der Biokraftstoffe erreicht die ab 1. Januar 2017 geltenden Reduktionsziele . Biokraftstoffmengen, für die im Nachhaltigkeitsnachweis eine geringere Treibhausgas- Einsparung als gefordert ausgewiesen ist, werden in erster Linie in anderen Mitgliedstaaten Verwendung finden. 5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die künftigen Anforderungen der Biokraft-NachV einzuhalten? Die Herstellung der Biokraftstoffe umfasst die Bereiche Anbau, Ernte, Transport und Konversion der Rohstoffe. Die dabei entstandenen Treibhausgasemissionen wurden anhand von Standardwerten, zum Teil aber auch anhand von tatsächlich gemessenen Werten berechnet. Die Betrachtung des maximalen Einsparungswertes (siehe Antwort zur Frage 4) lässt erkennen beziehungsweise erwarten, dass weitere Anstrengungen unternommen wurden beziehungsweise werden, um bessere Einsparungswerte zu erzielen. Dazu ist es erforderlich, dass Schnittstellen nach § 2 Absatz 3 Nummer 2 und 3 der Biokraft-NachV weitere Treibhausgaseinsparpotenziale entlang ihrer spezifischen Produktionskette identifizieren und umsetzen. Im Bereich der Landwirtschaft sind vor dem Hintergrund, dass die Stickstoffdüngung einen großen Teil (bis zu 80 Prozent) der gesamten THG-Emissionen im landwirtschaftlichen Produktionsverfahren ausmacht, unbedingt Maßnahmen zur Erhöhung der Stickstoff-Effizienz erforderlich, also zur Senkung des spezifischen Stickstoff-Aufwands je Produkteinheit (energetisch). Diese Forderung geht konform mit den zukünftigen Anforderungen der Düngeverordnung wie auch mit weiteren Anforderungen aus dem Umweltschutzbereich (Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie - WRRL). Im Zuge der Umsetzung solcher Forderungen muss die Wirtschaftlichkeit des Anbaus von Rohstoffpflanzen aber gewährleistet bleiben. Eine Anrechnung von ILUC-Faktoren (ILUC = Indirect Land Use Change), wie es auf europäischer Ebene diskutiert wird, wäre kontraproduktiv. 6. Wie hat sich die Anzahl der Schnittstellen nach § 2 Absatz 3 Nummer 2 und 3 der Biokraft-NachV in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 entwickelt (bitte in Jahresscheiben differenziert nach Kapazität darstellen)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/308 5 7. Wie haben sich die Menge und die Anbaufläche der zur Herstellung von Biokraftstoffen notwendigen Biomasse in Mecklenburg- Vorpommern entwickelt (bitte nach Sorte, Gesamtertrag und Fläche in Jahresscheiben ab 2009 darstellen)? Der Landesregierung liegen bezogen auf einzelne Sorten keine entsprechenden Daten vor, sondern nur zu den relevanten Fruchtarten. Deshalb erfolgt die Beantwortung auf Basis dieser Daten zu den Fruchtarten. In der Anbaustatistik werden die Fruchtarten Winterraps (Biodiesel, Pflanzenöl und HVO - Hydrated vegetable Oil), Getreide und Zuckerrüben (Bioethanol) und Silomais (Bioerdgas) gezeigt (Tabelle 1). Auf die Darstellung von anderen Fruchtarten, wie Ackergras oder Ganzpflanzengetreide zur Produktion von Bioerdgas, wird wegen des geringen mengenmäßigen Bezuges verzichtet. Das Gleiche trifft für Sommerraps zu, der grundsätzlich auch zur Biodieselherstellung geeignet ist, aber nur in sehr geringem Umfang angebaut wird. Es sei darauf hingewiesen, dass jedoch nicht die gesamte Erntemenge der jeweiligen Fruchtart zu Kraftstoffen verarbeitet wird, sondern lediglich ein mehr oder weniger großer Anteil. Die Warenströme dazu werden nicht nachgewiesen. Gerade im Getreidebereich sind wegen des Exportanteils, der teilweise großen Lagerungszeiträume und der flexiblen Verwendungsmöglichkeiten keine produzierten Kraftstoffmengen aus der Anbaufläche und den Erträgen ableitbar. Weder aus den Verarbeitungskapazitäten noch aus anderen Quellen ist es derzeit möglich, die in den einzelnen Bundesländern hergestellten Kraftstoffmengen und die dazu in den Bundesländern eingesetzten Rohstoffmengen zu ermitteln. Eine Erfassung erfolgt auf Bundesebene durch die BLE im Rahmen der Beantragung der Steuerentlastung für Biokraftstoffe und der Darstellung der Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe im Sinne der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Tabelle 1: Entwicklung der Anbauflächen ausgewählter Fruchtarten in Mecklenburg- Vorpommern (in Hektar) Fruchtart 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Getreide 587.957 559.168 571.310 579.781 547.933 561.400 566.800 557.000 Weizen 323.777 350.264 352.266 362.104 305.221 350.200 351.800 343.100 Gerste 142.934 119.085 118.359 126.764 126.515 124.900 129.600 134.600 Roggen 90.129 62.878 70.487 82.156 92.238 64.000 60.900 55.500 Triticale 17.843 15.256 15.254 11.389 9.875 10.900 11.300 12.200 Körnermais 4.835 4.631 5.888 6.152 5.851 4.100 3.400 3.100 Zuckerrüben 22.714 24.595 27.591 26.182 24.480 24.300 22.600 24.300 Raps 244.918 251.965 212.245 199.060 266.838 244.400 230.500 228.900 Silomais 119.438 134.087 155.182 145.671 136.436 147.000 144.100 150.800 Quelle: Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 7/308 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Eine nach Bundesländern aufgeschlüsselte Übersicht über den Anteil der einzelnen Rohstoffe an den Biokraftstoffen ist der Landesregierung nicht bekannt. Ersatzweise wird darum auf den in den Evaluationsberichten der BLE ausgewiesenen Anteil der Rohstoffe verwiesen, der als Mittelwert von Deutschland für die Jahre 2012 bis 2015 zur Verfügung steht. Dies führt zwar zu einer gewissen Verzerrung, dürfte aber den Entwicklungstrend hinreichend widerspiegeln (Tabelle 2). Tabelle 2: Anteile (in Prozent) der einzelnen Ausgangsstoffe am Gesamteinsatz zur Kraftstoffproduktion in Deutschland Fruchtart 2012 2013 2014 2015 Mittelwert Getreide ohne Mais 12,1 12,7 14,8 17,9 14,4 Gerste 1,2 1,2 1,1 1,5 1,2 Körnermais 10,2 11,5 9,8 11,7 10,8 Roggen 1,4 3,8 3,3 2,6 2,8 Triticale 0,5 0,4 1,1 3,1 1,3 Weizen 9,0 7,4 9,3 10,7 9,1 Zuckerrübe 10,0 8,6 7,2 4,7 7,6 Raps 49,6 33,1 38,1 39,1 40,0 Quelle: Evaluationsberichte der BLE Für die Kalkulation der zur Kraftstoffproduktion eingesetzten Erntemenge wird die Erntemenge von Mecklenburg-Vorpommern mit dem bundesdeutschen Anteil der Rohstoffmenge an der bundesdeutschen Gesamt-Erntemenge multipliziert. So kann zumindest ein Anhaltspunkt gewonnen werden, welcher Klimaschutzbeitrag auf Landesebene erarbeitet wird. Für 2016 liegen die Daten noch nicht vor. Erfahrungsgemäß steht der Bericht der BLE jeweils im Herbst des Folgejahres zur Verfügung. Kalkuliert man mit den durchschnittlichen nationalen Biokraftstoff-Anteilen (Tabelle 2), so ergibt sich eine THG-Minderung von 444 Kilotonnen (Kt) CO2-Äquivalenten gegenüber fossilen Kraftstoffen (Tabelle 3). Das entspricht etwa 9 Prozent der nationalen THG-Reduzierung im Kraftstoffsektor. Gleichzeitig wurden mit Nebenprodukten wie Rapskuchen oder Rapsextraktionsschrot Sojaimporte in der Größenordnung von schätzungsweise 390 kt (laut Agentur für Erneuerbare Energien) in unserem Land vermieden. Tabelle 3: Kalkulierte CO2-Minderung von Biokraftstoffen aus in Mecklenburg-Vorpommern produzierten Rohstoffen (in Tonnen) Fruchtart mittlere kalkulierte Einsatzmenge für Biokraftstoffe kalkulierte Kraftstoffmenge kalkulierte Energiemenge (in Gigajoule) kalkulierte CO2- Minderung in Mecklenburg- Vorpommern Getreide 589.844 186.391 4.976.628 208.521 Zuckerüben 120.552 10.240 273.419 11.456 Raps 360.374 144.150 5.347.955 224.079 Summe 1.070.770 340.781 10.598.002 444.056 Quelle: Berechnungen der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern auf Datengrundlagen von BLE und FNR Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/308 7 8. Wie hat sich der Anteil der in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzten Abfälle und Reststoffe nach der Biokraft-NachV zur Herstellung von Biokraftstoffen entwickelt (bitte nach Abfallsorte und Reststoffsorte in Jahresscheiben ab 2009 darstellen)? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Anlage, die im Jahr 2013 1.532 Tonnen Abfälle (Altfett) verwendet hat.