Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3084 7. Wahlperiode 06.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Anzahl der Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Feststellung des grundsätzlich temporären sonderpädagogischen Förderbedarfs ist eine Einzelfallentscheidung, die auf Grundlage der fachlichen Wertung und Gewichtung der diagnostischen Daten getroffen wird. 1. Welche Anzahl von Anträgen auf sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, emotional-soziale Entwicklung sowie Sprache wurden seit dem Schuljahr 2014/2015 bis 2017/2018 gestellt (bitte getrennt nach Schuljahren und Förderbedarfen angeben)? Schuljahr Anzahl von Anträgen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Lernen emotionale und soziale Entwicklung Sprache 2014/2015 1.253 1.144 458 2015/2016 1.258 919 371 2016/2017 1.167 1.018 372 2017/2018 1.273 1.070 317 Drucksache 7/3084 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welcher der in Frage 1 gestellten Anträge wurde bewilligt (bitte getrennt nach Schuljahren und Förderbedarfen angeben)? Schuljahr Anzahl bewilligter Anträge (mit Bezug zu Frage 1) - sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen emotionale und soziale Entwicklung Sprache 2014/2015 814 749 233 2015/2016 747 567 228 2016/2017 674 689 233 2017/2018 751 560 169 3. Welches sind die fünf häufigsten Gründe für eine Ablehnung der Anträge? Eine statistische Auswertung der oben genannten Gründe erfolgt nicht. Eine Ablehnung vorliegender Anträge erfolgt, sofern die im Handbuch „Standards der Diagnostik“ ausgewiesenen Kriterien oder die in der entsprechenden Checkliste angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.