LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3092 21.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Zuständigkeit für Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern liegt mit den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und dem Kommunalen Sozialverband/Landesjugendamt als Zentraler Adoptionsstelle auf kommunaler Ebene. So wurden die Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle nach § 2 Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. I 2002 S. 354), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171) geändert worden ist, auf das Landesjugendamt beim Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern übertragen [vergleiche Aufgabenzuordnungsgesetz vom 12. Juli 2010 (GVOB. M-V 2010, S. 383)]. Die Verantwortlichen sind im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage mit den Fragen befasst worden. Soweit die Landkreise und kreisfreien Städte im Zuge dieser Befassung geantwortet haben, sind die Antworten im Folgenden aufgeführt. Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Februar 2019 beantwortet. Drucksache 7/3092 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 1. Wie viele Kinder wurden in den Jahren 2014 bis 2018 in MecklenburgVorpommern zur Adoption freigegeben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Alter der Kinder und den Adoptionsvermittlungsstellen)? 2. Wie viele Kinder wurden in den Jahren 2014 bis 2018 in MecklenburgVorpommern adoptiert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Altersgruppen und Familienstand der/des Adoptiveltern(-teils), Art der Adoption und den Adoptionsvermittlungsstellen)? 3. Wie viele Bewerber für ein Adoptivkind hat es in den Jahren 2014 bis 2018 in Mecklenburg-Vorpommern gegeben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Altersgruppen und Familienstand der/des Adoptiveltern(-teils) und den Adoptionsvermittlungsstellen) 4. Wie viele Bewerber für ein Adoptionskind wurden in den Jahren 2014 bis 2018 von den Adoptionsvermittlungsstellen abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Altersgruppen und Familienstand der/des Adoptiveltern(-teils), Art der Adoption und den Adoptionsvermittlungsstellen)? 5. Werden die Gründe für eine Ablehnung als Bewerber für ein Adoptivkind dokumentiert? Wenn ja, was waren die Hauptgründe für eine Ablehnung als Bewerber für ein Adoptivkind (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Altersgruppen und Familienstand der/des Adoptiveltern(-teils), Art der Adoption und den Adoptionsvermittlungsstellen)? 6. Wie viele notarielle Anträge der Annehmenden hat es in den Jahren 2014 bis 2018 bei den Familiengerichten in Mecklenburg-Vorpommern gegeben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Altersgruppen und Familienstand der/des Adoptiveltern(-teils), Art der Adoption und den Familiengerichten)? 7. Wie viele notarielle Anträge der Annehmenden wurden in den Jahren 2014 bis 2018 von den Familiengerichten in MecklenburgVorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Altersgruppen und Familienstand der/des Adoptiveltern(-teils), Art der Adoption und den Familiengerichten)? 8. Was waren, bezogen auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5, die tragenden Gründe für eine Ablehnung der notariellen Anträge der Annehmenden (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Altersgruppen und Familienstand der/des Adoptiveltern(-teils), Art der Adoption und den Familiengerichten)? Auf die Veröffentlichung der in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage enthaltenen Daten in der Datenbank des Landtages wird verzichtet, um den Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen umfassend zu gewährleisten. 2