Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3096 7. Wahlperiode 12.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Antragstellung und Mittelabfluss für Projekte und Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches mit den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Förderung erfolgt nach Haushaltsjahren. Der deutsch-polnische Schüleraustausch wird seit 2016 vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk gefördert. Die Antragslage bei den Landesmitteln mit Ziel Polen ist seitdem rückläufig, in 2018 gab es keinen Antrag. 1. Welche Zahl von Anträgen zur Förderung von Projekten und Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches mit Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel ist in den Schuljahren von 2015/2016 bis einschließlich zum Schuljahr 2017/2018 gestellt worden (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Im Jahr 2015 wurden 23 Anträge gestellt, im Jahr 2016 waren es 17 Anträge, im Jahr 2017 wurden 16 Anträge gestellt und im Jahr 2018 waren es elf Anträge. Drucksache 7/3096 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Zahl der in Frage 1 erfragten Anträge wurde positiv beschieden (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Im Jahr 2015 wurden 23 Anträge positiv beschieden. Im Jahr 2016 wurden 17 Anträge positiv beschieden, in drei Fällen wurden die Mittel nicht abgerufen. Im Jahr 2017 wurden 16 Anträge positiv beschieden, in zwei Fällen wurden die Mittel nicht abgerufen. Im Jahr 2018 wurden 11 Anträge positiv beschieden, in zwei Fällen wurden die Mittel nicht abgerufen. 3. Wie stellt sich der Mittelabfluss für diese Fahrten - im Verhältnis zu der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme pro Haushaltsjahr - in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 dar (bitte getrennt nach Haushaltsjahren angeben)? Es stehen jährlich 34.000,00 Euro zur Verfügung. Durch Zuwendungsbescheid wurden für das Jahr 2015 28.024,07 Euro bewilligt, für das Jahr 2016 waren es 25.014,93 Euro, für das Jahr 2017 wurden 24.402,90 Euro bewilligt und für das Jahr 2018 waren es 19.262,07 Euro. 4. Welche Zahl von Anträgen wurde in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018 genehmigt, obwohl die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler noch nicht die 7. Jahrgangsstufe besuchten (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? In den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018 wurden keine Anträge genehmigt, obwohl die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler noch nicht die 7. Jahrgangsstufe besuchten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3096 3 5. In welcher Höhe wurden in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018 nach erfolgter Bewilligung von Anträgen Rückforderungen an die Antragstellerinnen und Antragsteller gestellt? Rückforderungen ergeben sich dann, wenn die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von projektorientierten Begegnungen zwischen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern und Staaten Mittelosteuropas, Südosteuropas sowie Israel im Rahmen von Schulpartnerschaften, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14. März 2016, nicht berücksichtigt wurden. Im Jahr 2015 betrug die Höhe der Rückforderungen 2.462,33 Euro, im Jahr 2016 waren es 2.136,41 Euro, im Jahr 2017 betrug die Höhe der Rückforderungen 3.130,78 Euro und im Jahr 2018 waren es bis zum jetzigen Zeitpunkt 2.609,31 Euro. Der Abrechnungszeitraum für 2018 ist noch nicht abgeschlossen.