Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3101 7. Wahlperiode 12.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion Freie Wähler/BMV Windkraftanlagen im Eignungsgebiet „Papenhagen“ und ANTWORT der Landesregierung 1. Muss der Betreiber WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH Börgerende für die nicht in Betrieb genommenen Windkraftanlagen im Eignungsgebiet „Papenhagen“ eine Pacht an die Landesregierung zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe? Mit Abschluss des Pachtvertrages ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 59.129,35 Euro fällig und bezahlt worden. Pacht ist sodann mit der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen fällig. 2. Erhält der Betreiber WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH Börgerende für die nicht in Betrieb genommenen Windkraftanlagen im Eignungsgebiet „Papenhagen“ eine Entschädigung oder eine laufende beziehungsweise einmalige Vergütung aus Landesmitteln? Wenn ja, in welcher Höhe? Der Betreiber erhält für die Nichtinbetriebnahme keine Zahlungen (Entschädigung beziehungsweise Vergütung).