Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3109 7. Wahlperiode 27.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung im Kinder- und Jugendtourismus und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mecklenburg-Vorpommern ist eines der beliebtesten Urlaubsziele für Familien mit Kindern in Deutschland, aber auch im internationalen Vergleich. Kinder und Jugendliche reisen oft auch ohne elterliche Begleitung mit Freunden, der Klasse oder im Verein. Zwar vollziehen sich in diesem Marktsegment große Veränderungen, dennoch ist dieser Bereich von Bedeutung, denn Kinder und Jugendliche von heute sind auch die Gäste von morgen. 1. Wie viele Unterkünfte im Bereich des Kinder- und Jugendtourismus gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern? Wie viele Unterkünfte wurden in den Jahren 2018 bis heute geschlossen bzw. sind von einer Schließung bedroht (bitte Träger der geschlossenen Einrichtung, die verlorene Bettenkapazität und den Grund der Schließung einzeln auflisten)? Die Untersuchung der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten mit touristischer Ausrichtung in Mecklenburg-Vorpommern (7/2016) hat im Land insgesamt 162 Unterkünfte identifiziert, die ein Angebot für Kinder und Jugendliche vorhalten, die ohne Eltern verreisen. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern weist aktuell (August 2018) unter „Jugendherbergen, Hütten u. ä.“ 100 Einrichtungen mit 8.218 Schlafgelegenheiten aus. Drucksache 7/3109 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Allgemein kann für alle jugendtouristischen Einrichtungen im Land mitgeteilt werden, dass die Schließung von Kinder- und Jugendübernachtungsstätten Folge unwirtschaftlicher Betreibung und veränderter Marktbedingungen ist. Durch Einschränkungen von Schulfahrtenerlassen in anderen Bundesländern wurden zudem Reiseziele in Mecklenburg-Vorpommern zum Teil ausgeschlossen. Nach Angaben des Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. und des Landesverbandes der Schullandheime Mecklenburg-Vorpommern e. V. haben im Jahr 2018 folgende Einrichtungen geschlossen: - Schullandheim (SLH) Tellow mit 30 Betten. Durch einen Trägerwechsel und eine andere Betreiberstruktur des Thünengutes ist der Schullandheimbetrieb eingestellt worden. - SLH Dierhagen mit 52 Betten (Träger: Start gGmbH Hagenow). Über Jahre wurden keine nennenswerten Investitionen getätigt, sodass die Substanz des Hauses nicht befriedigend war. Der Träger sah keinen Entwicklungsspielraum für das Schullandheim. - Ferienzentrum Plättlinsee Wustrow mit 74 Betten (Träger: Naturfreundeverband mit Sitz in Berlin). Der Verband hatte die Einrichtung verpachtet. Der Pächter wurde Rentner. Ein neuer Pächter wurde durch die Gemeinde nicht gefunden. Die Einrichtung war in einem schlechten Zustand. Der Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (im Folgenden DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.) gab an, im Jahr 2019 aktuell über insgesamt 16 Jugendherbergen zu verfügen und sechs Jugendherbergen als DJH- Lizenznehmer mit Unterkünften in eigener Trägerschaft zu begleiten. Folgende Einrichtungen in seiner Trägerschaft wurden geschlossen: - im Jahr 2018: Jugendherberge Beckerwitz mit 136 Betten und 80 Zeltstellplätzen (Schließung aufgrund baubehördlicher Nutzungsuntersagung), - im Jahr 2019: Jugendherberge Barth mit 172 Betten und 80 Zeltstellplätzen (unzureichende Wirtschaftlichkeit). 2. Wie viele unterschiedliche Träger und Unterkunftstypen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte die Anzahl der Einrichtungen, die sich im Betrieb der jeweiligen Träger befinden und Unterkunftstypen nach Trägern angeben)? Eine Übersicht über die Träger der einzelnen Häuser liegt der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3109 3 Der DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. teilte mit, dass folgende Träger unter der DJH-Dachmarke tätig sind: - DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.: 16 Betriebsstätten, Konrad-Zuse- Straße 2, 18057 Rostock, - Rainer Maaß: 1 Betriebsstätte JH-Feldberg (zzt. ohne Betreibung), Robert-Kahn-Weg 1, 17258 Feldberg, - Jan Petzold: 1 Betriebsstätte JH-Flessenow, Am Schweriner See 1 b, 19067 Flessenow, - Jugendherberge Malchow e. V.: 1 Betriebsstätte JH-Malchow, Platz der Freiheit 3, 17213 Malchow, - Gemeinde Murchin: 1 Betriebsstätte JH-Murchin, Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow, - Mecklenburg-Pommeraner Folkloreensemble „Richard Wossidlo“ e. V.: 1 Betriebsstätte JH-Ribnitz-Damgarten, Am Wasserwerk 1, 18311 Ribnitz-Damgarten, - Karin und Ulrich Gursinski: 1 Betriebsstätte JH-Schwerin, Waldschulweg 3, 19061 Schwerin, - Pusteblume e. V.: 1 Betriebsstätte JH-Teterow, Seebahnhof 7, 17166 Teterow. Nach Angaben des Landesverbandes der Schullandheime Mecklenburg-Vorpommern e. V. gelten als anerkannte Schullandheime in Mecklenburg-Vorpommern sieben Einrichtungen mit folgenden Trägern: - SLH - ZERUM Ueckermünde: Verein zur Förderung bewegungs- und sportorientierter Jugendsozialarbeit e. V., - SLH Gehren/Haus Wildtierland: Natur erleben gGmbH, - SLH Hinterste Mühle: Sozial und Jugendzentrum Hinterste Mühle e. V., - SLH Sassen: Pommerscher evangelischer Kirchenkreis, - SLH Likedeeler: Förderverein Jugendschiff Likedeeler e. V., - SLH Mueß: AWO Soziale Dienste gGmbH, - SLH Schloss Dreilützow: Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. 3. Welchen Anteil machten Beherbergungen von Schulklassen in den unterschiedlichen Trägern bezogen auf die Zahl der Gesamtübernachtungen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2017 und 2018 aus? Eine Gästegruppenstatistik aus den einzelnen Häusern gibt es nicht. Nach Angaben des DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. betrug das Übernachtungsaufkommen von Schulklassen in Jugendherbergen im Jahr 2017 27,1 % (Jugendgruppenanteil insgesamt 59,61 %) und im Jahr 2018 27,4 % (Jugendgruppenanteil insgesamt 59,15 %). Drucksache 7/3109 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Häuser, welche sich im Landesverband der Schullandheime Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammengeschlossenen haben, verzeichnen eine prozentuale Auslastung durch Schulklassen um die 45 %, vor allem in den jüngeren Jahrgangsstufen. Mit insgesamt ca. 35.000 Übernachtungen, vorrangig von Schülerinnen und Schülern aus Mecklenburg- Vorpommern, leisten die Schullandheime seit Jahren einen wertvollen Beitrag bei der Ausgestaltung der außerschulischen Bildungsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Unterkünften der unterschiedlichen Träger aktuell beschäftigt? Laut „Untersuchung der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten mit touristischer Ausrichtung in Mecklenburg-Vorpommern“ (7/2016) arbeiten in den insgesamt 162 jugendtouristischen Einrichtungen mehr als 1.600 Beschäftigte, zum großen Teil in Teilzeit. Die Gutachter haben im Durchschnitt in den Kinder- und Jugendunterkünften zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugrunde gelegt (Hinweis: Basis waren 64 Unterkünfte mit Angaben, die übrigen Befragten machten keine Angaben). 80 % der Mitarbeiter arbeiten bei freien/ öffentlichen Trägern und 20 % bei gewerblichen Trägern. Aktuellere Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor, eine Aufgliederung der Mitarbeiter nach Trägerschaft wurde nicht vorgenommen. Die Trägerschaft der Einrichtungen wurde jedoch wie folgt in der o. g. Untersuchung angegeben: - frei/öffentlich: - 46 Jugendhäuser (im Durchschnitt relativ große Häuser wie Jugendherbergen in freier Trägerschaft), - 25 andere Jugendunterkünfte, darunter Schul- und Jugendwaldheime, relativ kleine Häuser in freier Trägerschaft, - gewerblich: - 17 Jugendhäuser in gewerblicher Trägerschaft, - 48 Einrichtungen, - frei/öffentlich und gewerblich: - 26 Jugendzeltplätze und Jugendcampingplätze. Der DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. hatte im Jahr 2018 229 Mitarbeiter [Jahresdurchschnitt, das heißt Saisonbeschäftigung (in der Regel acht Monate: März bis Oktober) wird anteilig auf zwölf Monate verteilt]. Der Landesverband der Schullandheime Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat als loser Zusammenschluss keinen genauen Überblick über die Beschäftigungssituation in den einzelnen Häusern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3109 5 5. Wie wurden die Unterkünfte im Kinder- und Jugendtourismus in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2018 gefördert (bitte Art und Höhe der Förderung sowie das verantwortliche Ministerium benennen und nach Trägern differenzieren)? Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung In Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung werden die nachfolgend aufgeführten Unterkünfte im Kinder- und Jugendtourismus in Mecklenburg- Vorpommern investiv gefördert. Jahr Träger Verwendungszweck Fördersumme (in Euro) 2011 Eselhof Schlage e. V. Instandsetzung und Wärmedämmung Toilettencontainer 3.000,00 2012 Eselhof Schlage e. V. Instandsetzung und Wärmedämmung „Bunte Stube“ 11.500,00 2013 Caritas Mecklenburg e. V. Schullandheim, Bildungs- und Begegnungsstätte Sanierungsarbeiten am Schloss Dreilützow, Installation Brandmeldeanlage , Elektroinstallation, Deckenerneuerung mit teilweiser Wärmedämmung , Malerarbeiten 10.000,00 2013 Verein Pusteblume e. V. Jugendherberge Teterow, Ausstattung von zwei Zimmern für Lehrer und Betreuer von Kinder- und Jugendgruppen mit Sanitäranlagen 4.679,27 2014 Gesellschaft zur Förderung der Erlebnispädagogik e. V. „Bewegung im Denkmal“ - Sanierung der bestehenden Gebäude 10.000,00 2014 Förderverein Naturerlebnispark Gristow e. V. Dachsanierung und Giebelsanierung mit Fensterwechsel Beherbergungsstätte des Natur- und Umweltparkes Gristow 14.132,00 2017 Ulis Kinderland e. V. Teilweise Sanierung der Bungalows in Ulis Kinderland 26.000,00 2018 Ulis Kinderland e. V. Teilweise Sanierung der Bungalows in Ulis Kinderland 25.000,00 2018 Ulis Kinderland e. V. Umbau von zwei Bungalows im Sanitärbereich 26.000,00 2018 bsj e. V. Reparaturen/Erneuerungen von Simskästen und der Fassade, Einfriedung des Geländes 65.000,00 2018 Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH Sanierung der Heizung 45.000,00 Drucksache 7/3109 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Jahr Träger Verwendungszweck Fördersumme (in Euro) 2018 Förderverein Jugendschiff „LIKE- DEELER“ e. V. Ausstattung der Inneneinrichtung nach Werftaufenthalt 65.000,00 2018 Caritas Mecklenburg e. V. Schullandheim, Bildungs- und Begegnungsstätte Sanierung Schlafraum/WC- Aufenthaltsbereich/Diele 25.000,00 Darüber hinaus fördert das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Investitionen der Jugendherbergen. In diesem Zusammenhang wird auf die Drucksache 7/1701 verwiesen, welche bereits die ausgereichten Förderungen bis 2017 darstellt. Jahr Träger Verwendungszweck Fördersumme (in Euro) 2018 DJH-Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Modernisierung und Umbau der Jugendherberge Wismar 01.10. - 31.12.2018 218.000,00 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt In dem betreffenden Zeitraum (2011 bis 2018) wurden zwei Maßnahmen an Jugendherbergen nach der ILERL M-V* gefördert. Im Einzelnen handelt es sich um: Jahr Träger Unterkunft Art der Förderung Förderung (in Euro) 2012 Stadt Malchow Jugendherberge Malchow Zuwendung nach der ILERL M-V* 120.631,71 2014 DJH-Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Jugendherberge Zingst Zuwendung nach der ILERL M-V* 8.330,00 * Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung vom 19. Mai 2008 (AmtsBl. M-V 2008 S. 601, 906), geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 8. Februar 2010 (AmtsBl. M-V 2010 S. 150). Laut der Datenbanken wurden in dem betreffenden Zeitraum keine Vorhaben nach der ILERL M-V oder im Rahmen von LEADER gefördert, die Landschulheime beziehungsweise Schullandheime betreffen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3109 7 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit In den Förderperioden INTERREG IV A (2007 - 2013) und Interreg V A (2014 - 2020) wurden keine Jugendherbergen gefördert. Aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wurden zwischen 2011 und 2018 keine gewerblichen Investitionen in Unterkünfte im Kinder- und Jugendtourismus gefördert. 6. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit der Übernahme der Mitgliedsbeiträge im Deutschen Jugendherbergswerk in den kommenden fünf Jahren für alle Schulen in Mecklenburg- Vorpommern? Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH), in dem der DJH-Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Mitglied ist, arbeitet ausschließlich gemeinnützig. Der DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist Träger der freien Jugendhilfe und gemäß Satzung des Vereins der Völkerverständigung sowie dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet . Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist neben dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit seit der Gründung des DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Jahr 1990 laut Satzung ein „geborenes“ Mitglied in selbigem. Von den insgesamt 609 öffentlichen und privaten Schulen im Land waren bislang bereits 375 Schulen Mitglied im DJH. In der Regel haben die Schulen die Kosten für die Mitgliedschaft über ihren Schulförderverein finanziert. Schulen, die entweder keinen Schulförderverein haben beziehungsweise aufgrund ihrer geringeren Größe oder mangels Förderung Dritter nur geringe Mitgliedsbeiträge einnehmen, konnten diese Mitgliedschaft im DJH nicht eingehen. Hierin bestand grundsätzlich eine Ungleichheit, die es abzuschaffen galt. 7. Inwieweit sieht die Landesregierung durch diese Entscheidung Fragen der Wettbewerbsgerechtigkeit berührt? Die Landesregierung sieht durch diese Entscheidung nicht die Fragen der Wettbewerbsgerechtigkeit berührt, da nach hiesigem Kenntnisstand ausschließlich das DJH Mitgliedsbeiträge erhebt. Die Mitgliedschaft im DJH ist in einigen Jugendherbergen national und auch international Grundvoraussetzung, um beherbergt werden zu können. Drucksache 7/3109 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 8. Inwieweit könnte die Entscheidung nach Auffassung der Landesregierung eine vernünftige Abwägung der Entscheidungsträger an den Schulen über die am besten geeignete Unterkunft im Rahmen einer Klassenfahrt behindern? Die Schulen entscheiden selbstständig, ob sie von dem Angebot der Schulmitgliedschaft im DJH Gebrauch machen wollen. Die Schulwanderungen und Schulfahrten werden von den Schulen eigenverantwortlich geplant und durchgeführt. Die Planungen werden maßgeblich von den pädagogischen Inhalten sowie den entstehenden Kosten bestimmt. Dabei ist gemäß Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Situation der Erziehungsberechtigten die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an Schulwanderungen oder Schulfahrten nicht verhindern darf. 9. Inwieweit sind Wettbewerber des Deutschen Jugendherbergswerks zu dieser Frage an die Landesregierung a) herangetreten? b) mit welcher Intention? Die Fragen 9 a) und 9 b) werden zusammenhängend beantwortet. Unmittelbar an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich der Landesverband der Schullandheime Mecklenburg-Vorpommern e. V. gewandt und um Förderung beziehungsweise Unterstützung ihrer Einrichtungen gebeten. An die Ministerpräsidentin des Landes erging ein Schreiben vom Jugenddorf Wittow, in dem gebeten wurde, die finanzielle Unterstützung der Schulen bei der Übernahme der Mitgliedschaft im DJH wieder rückgängig zu machen. AO Hostels haben sich zwischenzeitlich über Anwälte auch an der Debatte beteiligt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3109 9 10. Welchen Ansatz zur Wahrung der Vielfalt und eines fairen Wettbewerbes zwischen verschiedenen Trägern von Unterkünften im Bereich des Kinder- und Jugendtourismus verfolgt die Landesregierung ? Vielfalt und fairer Wettbewerb zwischen den Trägern von Unterkünften im Bereich des Kinder- und Jugendreisens werden seitens der Landesregierung als wichtig eingeschätzt. Entsprechend der Nachfrage im Kinder- und Jugendbereich kann durch ein breites Programmangebot auch der Bildungsauftrag durch die entsprechend ausgerichteten Jugendübernachtungsstätten wahrgenommen werden.