Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3112 7. Wahlperiode 12.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Nichtberücksichtigung von Wolgast im Referentenentwurf der Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Aus welchem Grund soll Wolgast nicht mehr durch die Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern begünstigt werden? Aus welchem Grund zählt Wolgast nicht mehr zu den anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr? 2. Wie berechnete sich die Nichtberücksichtigung der Stadt Wolgast im aktuellen Referentenentwurf? Wie berechnete sich die Berücksichtigung zuvor? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Voraussetzung für den Erlass der Bäderverkaufsverordnung und die Aufnahme einzelner Orte und Ortsteile in die Bäderverkaufsverordnung ist ein dem Sonntagsschutz gerecht werdender Sachgrund. Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe zur Wahrung höherer oder gleichwertiger Rechtsgüter sind nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07) grundsätzlich zulässig; „sie müssen aber als solche für die Öffentlichkeit erkennbar bleiben und dürfen nicht auf eine weitgehende Gleichstellung der sonn- und feiertäglichen Verhältnisse mit den Werktagen und ihrer Betriebsamkeit hinauslaufen“. Drucksache 7/3112 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 „Dabei kommt dem Regel-Ausnahme-Gebot umso mehr Bedeutung zu, je geringer das Gewicht derjenigen Gründe ist, zu denen der Sonn- und Feiertagsschutz ins Verhältnis gesetzt wird und je weitergreifender die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung in Bezug auf das betroffene Gebiet sowie die einbezogenen Handelssparten und Warengruppen ausgestaltet ist“. Viele Touristen reisen am Wochenende an. Hier ist es ganz entscheidend, Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen und zu erhalten, um die Versorgung der ankommenden Touristen am Sonntag zu sichern. Dieses Versorgungsbedürfnis ist ein Sachgrund, der geeignet ist, den Sonntagsschutz in den von sehr vielen Gästen und Besuchern am Sonntag dominierten Orten und Ortsteilen einzuschränken. Darauf aufbauend waren Voraussetzungen in örtlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht vorzusehen, die jedenfalls in ihrem Zusammenwirken geeignet sind, dem geforderten Ausnahmecharakter in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde durch das Fachressort eine Berechnung mit dem Ziel erstellt, die touristische Prägung in den jeweiligen Orten und Ortsteilen, wie auch das Versorgungsbedürfnis dort ankommender Touristen zu ermitteln. Zu prüfen war daher, aus welcher Gesamtbesucheranzahl in einem zu privilegierenden Ort je Monat und Sonntag bezogen auf das Verhältnis von Einwohnern und Touristen eine besondere touristische Prägung abgeleitet werden kann. Gleichzeitig war zu untersuchen, inwieweit in diesem Ort in diesem Zeitraum ein Versorgungsbedürfnis anerkannt werden kann, um daraus einerseits die Aufnahme in die Bäderregelung, aber auch die Länge der zu regelnden Saison abzuleiten. Die Maßgabe war hierbei: Am Sonntag sollen mehr Touristen als Einwohner im Ort sein, damit dieser als besonders touristisch geprägt gilt und ein Versorgungsbedürfnis besteht. Als Datenbasis wurden hierfür die Übernachtungszahlen laut Statistischem Amt Mecklenburg -Vorpommern, die Anzahl der Kurkarten und die der Tagesgäste genutzt. Folgende Zahlen standen für die Berechnung zur Verfügung: - Einwohnerzahlen pro Ort und pro Monat (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg- Vorpommern), - Übernachtungszahlen pro Ort und pro Monat (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg- Vorpommern), - Anzahl der ausgegebenen Kurkarten pro Ort für die Monate April und Oktober (Quelle: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. nach Abfrage bei den Regionalverbänden , Kurverwaltungen und Touristeninformationen), - Durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Touristen pro Ort für die Monate April und Oktober (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern), - Anzahl der Tagestouristen an einem Sonntag pro Ort für die Monate April und Oktober (Quelle: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. nach Abfrage bei den Regionalverbänden, Kurverwaltungen und Touristeninformationen). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3112 3 Daraus konnte errechnet werden, wie sich das Verhältnis der Touristen zu den Einwohnern darstellt. Für Wolgast bedeutet dies, dass die Anzahl der Touristen an Sonntagen weit unter der der Einwohnerzahl liegt und der Ort damit nach Auffassung des Fachressorts keiner besonderen touristischen Prägung unterliegt. Die Anerkennung eines unmittelbaren Versorgungsbedürfnisses war vor dem Hintergrund der Privilegierung der umliegenden Kur- und Erholungsorte sowie der anerkannten Ausflugsorte und Ortsteile mit besonders starkem Fremdenverkehr wegen der auf der Insel Usedom bestehenden Versorgungsmöglichkeiten letztendlich nicht vertretbar. Daher konnte Wolgast im Entwurf der Bäderverkaufsverordnung durch das Fachressort nicht mehr berücksichtigt werden. Die aktuell noch geltende Bäderverkaufsverordnung verfolgte einen analogen Ansatz ohne aber die konkreten, ortsbezogenen Zahlen, die sich über die Länge der gesamten Saison und auf jeden einzelnen Ort erstrecken, zu erfassen. Allgemeine Touristenzahlen, die das gesamte Land betreffen, können eine Privilegierung eines bestimmten Ortes am Ende nicht rechtfertigen.