Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3114 7. Wahlperiode 12.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Mittelabfluss aus dem Notsicherungsfonds und ANTWORT der Landesregierung 1. Inwieweit hat das zuständige Ministerium die Unteren Denkmalschutzbehörden über die Einrichtung eines Notsicherungsfonds für im Bestand bedrohte Guts- und Herrenhäuser informiert? a) Wann erfolgte die Information? b) Auf welchem Wege erfolgte die Information? Die Fragen 1, a) und b) werden im Zusammenhang beantwortet. Die Information an die Landkreise und kreisfreien Städte als Untere Denkmalschutzbehörden erfolgte am 27. September 2018. Die Information erfolgte mit einem Schreiben von Frau Ministerin Birgit Hesse an die Landkreise und kreisfreien Städte. Darüber hinaus wurden die Landkreise und kreisfreien Städte mit Schreiben des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege vom 16. Oktober 2018 über das genaue Procedere informiert. Zusätzlich wurde die Arbeitsgemeinschaft Erhaltung und Nutzung der Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern e. V. mit Schreiben vom 19. Oktober 2018 informiert. 2. Wurden bereits Mittel aus dem Fonds abgerufen bzw. beantragt? Nein, bisher wurden noch keine Mittel beantragt. Drucksache 7/3114 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie gedenkt das zuständige Ministerium den Mittelabfluss zu beschleunigen und bei den zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden für mehr Engagement zu werben, um die von Gesetzes wegen notwendigen Notsicherungsmaßnahmen durchführen zu lassen? Zuständig und verantwortlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Untere Denkmalschutzbehörden gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.