Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3115 7. Wahlperiode 22.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Sexualisierte Gewalt im Sport und ANTWORT der Landesregierung Seit Jahren berichten Medien immer wieder von (sexualisierter) Gewalt gegen minderjährige Sportler (Deutschlandfunk.de - Sexualisierte Gewalt im Fußball, Deutschlandfunk.de - Sexueller Missbrauch im Turnen). In dem Bericht der Studie „Safe Sport“ der Deutschen Sportjugend (dsj) ist zu lesen, dass rund 37 % der Befragten aus 128 Sportarten und 57 Sportverbänden Opfer solcher Übergriffe geworden sind (https://www.dsj.de/ fileadmin/user_upload/Handlungsfelder/Praevention_Intervention/sexualisierte _Gewalt/SafeSport-Ergebnisbericht_23.11.2016-Final.pdf). Bereits in der 2010 abgegebenen „Münchner Erklärung“ des DOSB wurden diese Missstände angesprochen. 1. Wie viele Straftaten von (sexualisierter) Gewalt mit Bezug „Sport“ wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Landesregierung registriert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Straftat, Alter der Opfer, Geschlecht der Opfer, Alter der Täter, Geschlecht der Täter, Sportart/-bereich)? Wie hoch wird die Dunkelziffer geschätzt? Der Landesregierung liegen zur Beantwortung der Frage keine statistischen Daten vor. Derartige Verfahren werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik unter dem Sachgebiet „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ zusammen mit anderen dieses Sachgebiet betreffenden Verfahren erfasst. In dem Berichtszeitraum von Januar bis September 2018 sind bei den Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern 1.359 Verfahren und im Jahr 2017 1.728 Verfahren zum Sachgebiet „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ eingegangen, in den neun vorangegangenen Jahren vergleichbar viele. Drucksache 7/3115 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine händische Auswertung der Akten wäre mit unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 2. Welche Instrumente, Gesetze, Initiativen und Projekte brachte die Landesregierung in den letzten zehn Jahren auf den Weg, um (sexualisierter ) Gewalt im Sport vorzubeugen bzw. diese zu bekämpfen (bitte aufschlüsseln nach Name der Initiative, Partnerorganisationen, Beginnund Auslaufdatum der Initiative/des Projekts, Haushaltstitel, Gesamtfördermenge )? Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das jeweilige für den Sport zuständige Ministerium, ist Mitglied der Sportministerkonferenz der Länder. Die Sportministerkonferenz hat in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2017 Beschlüsse zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport gefasst und darin die Institutionen und Akteure des organisierten Sports bestärkt, Konzepte zu entwickeln sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche in Sportvereinen systematisch und nachhaltig schützen und unterstützen . Im Rahmen der öffentlichen Sportförderung gemäß Sportfördergesetz unterstützt und fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern unter den genannten Prämissen die Arbeit des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Themenfeld Prävention sexualisierter Gewalt im Sport. Eine detaillierte Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich , da es sich insbesondere um eine Querschnittsaufgabe in mehreren Förderbereichen des Sports handelt. Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat mit seiner Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt, um sexualisierter Gewalt im Sport vorzubeugen beziehungsweise diese zu bekämpfen: - Verankerung in Satzungen und Ordnungen sowie im Ehrenkodex des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V., - Schulungen von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, - Verankerung des Themenfeldes in der Übungsleiter- und Vereinsmanagerausbildung, - Bereitstellung von Informationen auf der Homepage der Sportjugend Mecklenburg- Vorpommern, - Durchführung von sogenannten Inhouse-Schulungen (der Landessportbund Mecklenburg- Vorpommern e. V. vermittelte interessierten Sportvereinen und -verbänden auf Anfrage geeignete Referenten), - Berücksichtigung des Themenfeldes bei der Schließung von Arbeitsverhältnissen (von beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. angestellten Trainern verlangt der Landessportbund das erweiterte Führungszeugnis und die Unterzeichnung und Einhaltung des Ehrenkodexes), Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3115 3 - Benennung eines Ansprechpartners beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. beziehungsweise der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern zu Fragen von Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt, - Erarbeitung eines verbandlichen Maßnahmenpaketes zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. 3. Welche Wirkungen erzielten die Maßnahmen aus der Antwort zu Frage 2? Wie wurden die Nachhaltigkeit und Durchsetzung der einzelnen Maßnahmen kontrolliert und evaluiert? Die Maßnahmen dienen vordringlich der Aufklärung und sollen Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen und die Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens fördern. Die Maßnahmen entfalten dahingehend ihre Wirkung und werden fortlaufend durch den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. beziehungsweise die Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel durch Befragungen und Umfragen evaluiert. So erfolgen Gespräche und Diskussionen mit Zielgruppen und Verbänden, um unter anderem die Akzeptanz und Inanspruchnahme der Beratungsstellen zu messen. Die Ergebnisse fließen regelmäßig in die Weiterentwicklung der Handlungsstrategien der Sportminister der Länder ein. 4. Welche Anzeige-/Meldemöglichkeiten gibt es für diesen Bereich über die von Polizei und Staatsanwaltschaften hinaus? Bei Fragen zur Prävention und Intervention können sich Sportvereine an die Ansprechpersonen beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V., an die Sportjugend Mecklenburg- Vorpommern oder an die Beratungsstellen wenden. Alle Kontaktdaten sind auf der Homepage der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. 5. Gab es Projekte oder Maßnahmen, die aufgrund schlechter Umsetzung, Mittelveruntreuung oder anderer Vergehen eingestellt werden mussten oder bei denen Mittel zurückgefordert wurden? a) Wenn ja, welche (bitte unter Angabe der Maßnahme und Höhe der Rückforderung)? b) Wurden zusätzlich weitere Verfahren gegen Einzelpersonen/Organisationen diesbezüglich eröffnet? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung sind keine solchen Projekte oder Maßnahmen bekannt. Drucksache 7/3115 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung nach den Erklärungen der Sportministerkonferenz des Europarates in Tiflis (15. Oktober 2018) und dem Beschluss des DOSB (1. Dezember 2018) im weiteren Vorgehen gegen (sexualisierte) Gewalt im Sport? Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird sich im Rahmen der Sportministerkonferenz der Länder mit jeweils neuen Entwicklungen im Themenfeld auseinandersetzen. Durch das neue Vorsitzland Bremen wurde die Thematik „Sexualisierte Gewalt im Sport“ bereits als ein Schwerpunktthema für die kommenden zwei Jahre vorgeschlagen.