Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3116 7. Wahlperiode 11.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Personen haben bis zum 21. Januar 2019 einen Antrag auf Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder gestellt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Antragssteller)? Ein gesonderter Antrag der Eltern auf Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder ist nicht erforderlich . Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe setzen die Beitragsentlastungen gegenüber den Träger der Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegepersonen nach § 21 Absatz 6 Satz 3 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) um. Die Beitragsentlastung ist nach § 18 Absatz 13 KiföG M-V in der Rechnungslegung gegenüber den Eltern durch die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen gesondert auszuweisen. 2. Wie viele Anträge wurden bis zum 21. Januar 2019 bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Bewilligungsbehörde )? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 7/3116 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie beurteilt die Landesregierung, dass manche Familien bis zum genehmigten Antrag in Vorleistung gehen müssen? In Einzelfällen kann es bei der Ermittlung aller Geschwisterkinder und den jeweiligen Entlastungsbeträgen zunächst zu Verzögerungen in den Jugendämtern kommen. Den anspruchsberechtigten Eltern wird der vollständige Entlastungsbetrag rückwirkend erstattet. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern hat für den Zeitraum vom 2. Januar 2019 bis zum 1. März 2019 eine Kita-Hotline (Telefon: 0385-588 9999) eingerichtet, um unter anderem auch zu diesen Fragen Auskunft zu geben.