Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3117 7. Wahlperiode 20.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Autobahnbrücke über die Peene bei Gützkow und ANTWORT der Landesregierung Zwischen Gützkow und Jarmen überquert im Verlauf der A20 die Peenetalbrücke die Peene und eine Moorlandschaft. Die Peenetalbrücke war in den vergangenen Jahren immer wieder von Baustellen betroffen. 1. Welche Renaturierungsmaßnahmen wurden im Umkreis von 10 km um die Peenetalbrücke seit Abschluss des Baus der Brücke vorgenommen (bitte Art, Ort und Datum/Zeitraum der Renaturierungsmaßnahme aufschlüsseln)? a) Inwiefern war das Zustandekommen vergangener Bauarbeiten an der Peenetalbrücke auf die Renaturierungsmaßnahmen zurückzuführen (bitte die entsprechenden Bauarbeiten den Renaturierungsmaßnahmen zuordnen)? b) Wie hoch waren die durch Renaturierungsmaßnahmen bedingten Kosten für die jeweiligen Bauarbeiten (bitte die Kosten den entsprechenden Bauarbeiten zuordnen)? Im Umkreis der Peenetalbrücke wurden folgende Projekte zur Wiedervernässung von Mooren umgesetzt: 1. Wiedervernässung des Polders Toitin Das Projekt wurde vom Zweckverband Peenetal-Landschaft im Jahr 2008 umgesetzt. Ziel war die Aufgabe des Polders. Drucksache 7/3117 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Neuregulierung des hydrologischen Systems in den Peenewiesen westlich des Gützkower Fährdammes Dieses Projekt ist eine Ausgleichsmaßnahme und wurde 2006 umgesetzt. Im Rahmen des Projektes wurden die Entwässerungsgräben verschlossen. Zu a) Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den Renaturierungsmaßnahmen und den Unterhaltungs - oder Instandsetzungsmaßnahmen an der Peenetalbrücke. Zu b) Es sind keine Kosten für Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen entstanden, die auf Renaturierungsmaßnahmen zurückzuführen wären. 2. Inwiefern hat sich die Breite der Peene auf Höhe der Peenetalbrücke seit Abschluss des Baus der Brücke verändert? a) Inwiefern ist das Zustandekommen vergangener Bauarbeiten an der Peenetalbrücke auf die Veränderung der Breite der Peene zurückzuführen (bitte die Bauarbeiten nach Datum auflisten)? b) Wie hoch waren die durch die Breitenveränderung bedingten Kosten für die Bauarbeiten (bitte die Kosten den entsprechenden Bauarbeiten zuordnen)? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass sich die Breite der Peene auf der Höhe der Peenetalbrücke verändert hätte. Eine solche Änderung hätte keinen Einfluss auf das Brückenbauwerk. Es sind keine Kosten für Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen entstanden, die auf eine Breitenveränderung der Peene zurückzuführen wären. 3. Inwiefern hat sich der Untergrund auf Höhe der Peenetalbrücke seit Abschluss des Baus der Brücke verändert? a) Inwiefern war das Zustandekommen vergangener Bauarbeiten an der Peenetalbrücke auf die Veränderung des Untergrunds zurückzuführen (bitte die Bauarbeiten nach Datum auflisten)? b) Wie hoch waren die durch die Untergrundveränderung bedingten Kosten für die Bauarbeiten (bitte die Kosten den entsprechenden Bauarbeiten zuordnen)? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3117 3 Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass sich der Untergrund auf der Höhe der Peenetalbrücke seit dem Abschluss des Baus der Brücke verändert hätte. Es sind keine Kosten für Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen entstanden, die auf eine Veränderung des Untergrunds der Peene zurückzuführen wären. 4. Wurden Bauarbeiten an der Peenetalbrücke durch fällige Naturschutzmaßnahmen bzw. die Einhaltung neuer Naturschutzregelungen verursacht? a) Wenn ja, welche waren das (bitte nach Art der Naturschutzmaßnahme bzw. einzuhaltender Naturschutzregelung und Datum der Bauarbeiten aufschlüsseln)? b) Wie hoch waren die durch die Naturschutzmaßnahme bzw. die Naturschutzregelung bedingten Kosten für die Bauarbeiten (bitte die Kosten den entsprechenden Bauarbeiten zuordnen)? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wurden keine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an der Peenetalbrücke durchgeführt, die auf fällige Naturschutzmaßnahmen oder auf die Einhaltung neuer Naturschutzregelungen zurückzuführen wären. 5. Wurden Bauarbeiten an der Peenetalbrücke durch sonstige Umweltveränderungen bedingt? a) Wenn ja, welche waren das (bitte nach Art der sonstigen Umweltveränderung und Datum der Bauarbeiten aufschlüsseln)? b) Wie hoch waren die durch die sonstigen Umweltveränderungen bedingten Kosten für die Bauarbeiten (bitte die Kosten den entsprechenden Bauarbeiten zuordnen)? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wurden keine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an der Peenetalbrücke durchgeführt, die auf sonstige Umweltveränderungen zurückzuführen wären. Drucksache 7/3117 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Gab es weitere Bauarbeiten an der Peenetalbrücke, deren Ursache hier bislang nicht explizit abgefragt wurden? a) Wenn ja, welche waren das (bitte die Bauarbeiten mit Datum und Grund der Maßnahme aufführen)? b) Welche Kosten entstanden durch diese Bauarbeiten (bitte die Kosten den entsprechenden Bauarbeiten zuordnen)? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Bauwerke sind regelmäßig instandzusetzen. Die Instandsetzungsmaßnahme fand im Jahr 2017 statt. Dabei wurden die Fahrbahnübergänge und die Beleuchtungsanlage instandgesetzt sowie die bei der Bauwerksbesichtigung festgestellten Mängel beseitigt. Es entstanden Kosten in Höhe von insgesamt 2.425.750,90 Euro, wovon 1.820.351,79 Euro auf die Fahrbahnübergänge , 53.869,75 Euro auf die Beleuchtungsanlage und 551.529,36 Euro auf die Mängelbeseitigung entfielen. 7. Welche Gutachten wurden vor dem Bau zur Planung der Peenetalbrücke erstellt? a) Existieren inzwischen neue Gutachten gleicher Art? b) Inwiefern weichen die Ergebnisse der neueren Gutachten von den Ergebnissen der Gutachten vom Zeitpunkt vor dem Bau der Brücke ab? Vor dem Bau der Peenetalbrücke wurden Baugrundgutachten durch das Ingenieurbüro Kokemüller & Partner erstellt. Zudem war das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. A. Hofmann für die baubegleitende Beratung bezüglich des Baugrundes tätig. Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es gibt keine entsprechenden neueren Gutachten.