Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/312 7. Wahlperiode 15.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Ergebnis der angekündigten Dunkelfeldstudie zur Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im August des Jahres 2014 kündigte das Ministerium für Inneres und Sport eine wissenschaftliche Untersuchung zur Erhebung des Dunkelfeldes der Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern an. Zusammen mit der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow sollen durch das Landeskriminalamt M-V Methoden zur Aufhellung des Dunkelfeldes sowie zur Erhebung der Kriminalitätsfurcht entwickelt werden. Der Abschluss der Studie war Mitte des Jahres 2016 geplant. 1. Welche Gründe verzögern den Abschluss der Studie? In Auswertung der Befragungsergebnisse wurden als Zwischenergebnis zunächst Kernbefunde erstellt und diese in Vorträgen und verschiedenen Publikationen präsentiert. Dadurch und durch personelle Veränderungen verzögerte sich die Fertigstellung des Abschlussberichtes. Drucksache 7/312 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie und in welchem Umfang sind die Ernst-Moritz-Arndt-Universität, die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow und das Landeskriminalamt an der Studie beteiligt? Alle drei Beteiligten sind gleichberechtigte Partner. Zur Durchführung des Projektes wurde beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern eine Projektgruppe eingerichtet. In dieser waren der Projektleiter, das Controlling sowie weitere Mitarbeiter über den gesamten Projektverlauf tätig. Die Fachhochschule hat das Projekt insbesondere unter Hinzuziehung von Studierenden in der Entwicklung der Erhebungsmethode und in der Erstellung des Fragebogens unterstützt. Weiterhin wurden dort die Daten eingelesen und einer ersten Sichtung unterzogen. Im Rahmen von Bachelorarbeiten wurden ausgewählte Ergebnisse analysiert. Die Universität Greifswald unterstützte das Projekt durch eine ständige wissenschaftliche Beratung und Begleitung sowie bei der Erstellung der Berichte. 3. Gibt es weitere Projektbeteiligte? a) Wenn ja, wen? b) In welchem Umfang? Zu 3, a) und b) Eine Kriminologin wurde über einen Werkvertrag zur Unterstützung der Auswertung und Erstellung des Abschlussberichtes gebunden. 4. Welche Kosten entstanden bisher im Zusammenhang mit der Studie? Die entstandenen Kosten belaufen sich auf 26.943,41 Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/312 3 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Veröffentlichung des Zwischenergebnisses vom 01.12.2015 allgemein? a) Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass in einigen Deliktsbereichen über 90 % der Straftaten gar nicht erst angezeigt werden? b) Wie bewertet die Landesregierung den hohen Anteil der Computerkriminalität am Gesamtaufkommen von Hell- und Dunkelfeld? c) Wie bewertet die Landesregierung die mäßige Bewertung des Streifendienstes im Zusammenhang mit dem mangelnden Sicherheitsempfinden ? Die Kenntnisse über ein Dunkelfeld sind Voraussetzung für die richtige Interpretation der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die Bewertung des tatsächlichen Umfangs der Gesamtkriminalität und die Ableitung geeigneter präventiver und repressiver Maßnahmen. Bereits das Zwischenergebnis der ersten Dunkelfelduntersuchung in Mecklenburg- Vorpommern zeigt, dass das Dunkelfeld etwa dem Niveau entspricht, das die Projektteilnehmer angesichts ähnlicher Studien anderer Bundesländer und des Bundeskriminalamtes erwartet haben. Es hat sich gezeigt, dass die Dunkelfeldquoten in den einzelnen Deliktsbereichen stark voneinander abweichen. Unter Einbeziehung des Dunkelfeldes ergibt sich ein anderes Bild über die Ausprägung der Kriminalität, als es von der PKS gezeichnet wird. Vor allem die Deliktsverteilung ist unter Einbeziehung des Dunkelfeldes eine völlig neue. Zu a) Auch vor der Dunkelfeldstudie war der Landespolizei aus kriminologischer Forschung bekannt, dass sich das Dunkelfeld in einigen Deliktsbereichen aufgrund der phänomenologischen Besonderheiten hoch gestaltet. Deliktsbereiche, bei denen über 90 Prozent der Straftaten nicht angezeigt wurden, sind häusliche Gewalt, Sexualdelikte sowie Computerkriminalität. Geschädigte werden in diesen Deliktsbereichen oftmals über einen längeren Zeitraum Opfer einer Vielzahl von Handlungen. Dem entsprechend haben die Betroffenen in der Befragung mehrfach die höchstmögliche Zahl von Fällen (99) angegeben, die dann jeweils als 99 nicht angezeigte Fälle gezählt wurden. In der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt die Darstellung der Delikte dagegen gemäß der dort geltenden Erfassungsregeln. Zu b) Die Kriminalitätsentwicklung unterliegt seit vielen Jahren einem Strukturwandel, bei dem ein Teil der klassischen Straftaten durch neuartige Formen der Computerkriminalität ersetzt werden. Um ein vollständigeres Bild darüber zu erfahren, wurden für den Bereich der Computerkriminalität - im Gegensatz zu den anderen Deliktsbereichen - auch die Versuche abgefragt. Im Ergebnis führte dies bei der Computerkriminalität, die ohnehin durch ein hohes Dunkelfeld geprägt ist, zu einer zusätzlichen Erhöhung. Drucksache 7/312 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu c) Zusammenhänge zwischen Sicherheitsempfinden und Streifendienst wurden im Rahmen der Erhebung der Kernbefunde nicht erhoben. 6. Welche Maßnahmen wurden nach Veröffentlichung des Zwischenergebnisses vom 01.12.2015 auf der Basis der vorliegenden Daten ergriffen? Das Zwischenergebnis wurde innerhalb der Landespolizei auf verschiedenen Ebenen bekannt gegeben und besprochen sowie bei den jährlichen Sicherheitskonferenzen der Landräte, der Staatsanwaltschaften, des Verfassungsschutzes und der Polizei im Jahr 2016 erörtert. 7. Wann werden das Endergebnis der Studie und die Vorstellung der Auswertung erwartet? Es ist vorgesehen, den Abschlussbericht bis Ende Juni dieses Jahres fertigzustellen. 8. Ist geplant, die Studie zu wiederholen, fortzusetzen oder auszuweiten? Ja.