Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3120 7. Wahlperiode 19.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Bekleidungs- und Verpflegungsgeld für Beschäftigte der Deutschen Volkspolizei - Anerkennung als Arbeitsentgelt und Nachmeldung nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) und ANTWORT der Landesregierung 1. Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes das an die Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld nunmehr als berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt an? 2. Welche konkreten Entscheidungen hat die Landesregierung im Umgang mit den nachgewiesenen Beträgen für Verpflegungs- und Bekleidungsgeld Betroffener in Mecklenburg-Vorpommern getroffen? 3. Hat die Landesregierung die nachgewiesenen Beträge für Verpflegungs - und Bekleidungsgeld Betroffener in Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 8 Absatz 1 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG) an die Deutsche Rentenversicherung Bund als Bestandteile des zu überführenden Arbeitsentgelts gemeldet? Für welchen Zeitpunkt ist diese Meldung geplant? 4. Ab wann können die Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern mit der endgültigen Anerkennung der nachgewiesenen Beträge für Verpflegungs - und Bekleidungsgeld an die Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt und mit der individuellen (Neu-)Festsetzung in ihren Festsetzungsbescheiden rechnen? Die Fragen 1, 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3120 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Ein Urteil des Bundessozialgerichts, durch das die Frage der Anerkennung von Bekleidungsund Verpflegungsgeld im Rahmen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberleitungsgesetzes bundeseinheitlich und verbindlich entschieden worden wäre, ist dem Land nicht bekannt. Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch am 30. Januar 2019 zu der Frage des Verpflegungsgeldes drei Urteile gefällt. Diese liegen der Landesregierung noch nicht vor. Nach Vorliegen der Urteile und vor allem ihrer Begründung wird geprüft werden, inwieweit eine Berücksichtigung des an die Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlten Verpflegungsgeldes zu erfolgen hat. Zum Bekleidungsgeld wurde vom Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern noch keine Entscheidung getroffen. Insofern kann die Kleine Anfrage zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkreter beantwortet werden.