Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3121 7. Wahlperiode 28.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Windpark „Papenhagen-Ost“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit Beschluss vom 21. August 2018 (Az. 5 B 919/18 HGW) wurden die Genehmigungen für die Windenergieanlagen (WEA) 1, 2 und 4 nicht widerrufen, sondern lediglich die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Gemeinde Wittenhagen wiederhergestellt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat die Genehmigungsinhaberin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eingelegt. Im potenziellen Windeignungsgebiet „Papenhagen-Ost“ wurden insgesamt sechs Windenergieanlagen (WEA) genehmigt. Die Gemeinde Wittenhagen hat im Juni 2018 Klage im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Greifswald eingelegt. Vor einer Entscheidung sind drei Windenergieanlagen errichtet worden. Mit dem Urteil vom 21. August 2018 (Az. 5 B 919/18 HGW) wurde die Genehmigung der drei bereits errichteten und auf dem Gemeindegebiet stehenden Windkraftanlagen widerrufen , weil die durchgeführte Umweltverträglichkeitsvorprüfung nicht den gesetzlichen Anforderungen genüge. Drucksache 7/3121 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Aus welchen Gründen konnte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) notwendige Unterlagen für den Anwalt der betroffenen Gemeinde erst vier Monaten nach Aufforderung überreichen ? Die vom Anwalt angeforderte Verfahrensakte wurde ihm innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der drei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die 6 WEA zugesandt. Der von ihm vertretenen Gemeinde lagen die Verfahrensakten aber bereits seit Beginn des Verfahrens vor. Dort war ihm zu jeder Zeit eine Akteneinsicht möglich. 2. Wie verlief die Entwicklung des Brutbestandes des Schreiadlers (Aquila pomarina) in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten 15 Jahre? In nachfolgend abgebildeter Grafik wird die Entwicklung des Brutbestandes für die Jahre 2003 bis 2017 dargestellt. Für das Jahr 2018 liegen noch keine vollständig auswertbaren Daten vor. Die Anzahl der Brutpaare mit Bruterfolg liegt - mit jährlichen Schwankungen - im Mittel bei etwa 40 Brutpaaren. Hinzu kommen - mit ebenfalls jährlichen Schwankungen - etwa 10 bis 35 Brutpaare ohne Nachweis über einen Bruterfolg. Die Gesamtzahl der Brutpaare hat in den Jahren 2003 - 2012 leicht zugenommen, ist zwischenzeitlich von 2013 bis 2016 wieder zurückgegangen und hat im Jahr 2017 erneut das Niveau aus dem Jahr 2012 erreicht. Es ist davon auszugehen, dass in den letzten 15 Jahren auch Brutpaare infolge erhöhter Erfassungsaktivitäten neu entdeckt worden sind und die aus den Daten ersichtliche Bestandsentwicklung daher teilweise auch von methodischen Effekten überlagert wird. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Brutpaar mit Bruterfolg Brutpaar ohne bzw. unbekanntem Bruterfolg Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3121 3 3. Wie viele Schlagopfer des Schreiadlers wurden in Mecklenburg- Vorpommern dokumentiert? Die bundesweite Sammlung von Schlagopfer-Nachweisen, die von der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg geführt wird, beinhaltet mit Stand vom 7. Januar 2019 3 Schlagopfer des Schreiadlers in Mecklenburg-Vorpommern, 5 Schlagopfer in Deutschland beziehungsweise 11 Schlagopfer in Europa. 4. Aus welchen Gründen wurde im oben genannten Windeignungsgebiet nicht in einem Radius von drei Kilometern, was dem Tabubereich des vom Aussterben bedrohten Schreiadlers entspricht, sondern in einem Radius von zwei Kilometern nach geschützten Greifvögeln gesucht? Für die Art Schreiadler ist eine Beurteilung auf Basis der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Datenlage zu bekannten Brutstätten/Brutrevieren/Brutwäldern in einem Radius von sechs Kilometern im Umfeld der geplanten Windenergieanlagen erfolgt. Hinweise auf zusätzliche Schreiadler-Vorkommen waren zum Zeitpunkt der Beurteilung nicht bekannt, weshalb auf eine zusätzliche Nachsuche verzichtet worden ist. 5. Welche Entscheidungsgrundlagen wurden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) in diesem Genehmigungsverfahren verwandt? Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat das LUNG im Zusammenhang mit der Beurteilung von Artenschutzbelangen keine formale Zuständigkeit. Zur Beurteilung der Artenschutzbelange durch die zuständige untere Naturschutzbehörde (uNB) wurden zum Teil die Artenschutzrechtlichen Arbeits- und Beurteilungshilfen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA), Teil Vögel und Teil Fledermäuse (LUNG 2016) beziehungsweise zeitlich vorgelagerte Entwurfsfassungen verwendet. Im Hinblick auf die Beurteilung der Betroffenheit von Großvogelarten und weiteren windkraftsensiblen Daten werden in der uNB die Datengrundlagen des LUNG aus dem Landschaftsinformationssystem Mecklenburg-Vorpommern (LINFOS) verwendet. Im Übrigen handelt es sich bei den Beurteilungen durch die zuständige uNB auch um eine Beurteilung des Einzelfalles unter Berücksichtigung weiterer einzelfallbezogener Aspekte. Drucksache 7/3121 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie wurden die Telemetriedaten von Prof. Dr. Meyburg in Bezug auf den Schreiadler aus dem Jahr 2015 bewertet? Telemetriedaten von Prof. Meyburg aus dem Raum Glashagen/Wittenhagen aus dem Jahr 2015 waren der uNB zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens nicht bekannt. Sie sind auch von keiner Seite in das Verfahren eingebracht worden. 7. Welche Untersuchungen hat das StALU a) wann und b) mit welchen Gutachtern beauftragt? Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das StALU Vorpommern hatte keine Untersuchungen beauftragt. Zur Prüffähigkeit seines Vorhabens hat der Antragsteller selbst die hierfür erforderlichen Untersuchungen und Gutachten eingereicht. Dies entspricht der geltenden Rechtslage. 8. Gab es bezüglich des Windparks „Papenhagen-Ost“ Weisungen vonseiten der Landesregierung an das StALU? Wenn ja, welche? Seitens der Landesregierung gab es keine Weisung an das StALU.