Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3122 7. Wahlperiode 27.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen beim Ausbau der Windenergie und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern leiden unter (dokumentierten ) gesundheitlichen Schäden, verursacht durch den Betrieb von Windkraftanlagen? Der Landesregierung sind nachgewiesene gesundheitliche Schäden von Menschen in Mecklenburg-Vorpommern durch den Betrieb von Windkraftanlagen nicht bekannt. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach einer Lärmbegrenzung von 45 Dezibel bei Windenergieanlagen? Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sind Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach Nummer 6.1 Buchstabe c) bis g) der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) für den Nachtzeitraum anzuwenden, weil Windenergieanlagen im Regelfall tags genauso laut sind wie nachts. Diese Immissionsrichtwerte betragen je nach Gebietskategorie der Wohnbebauung 35, 40 oder 45 Dezibel (dB) (A). Sie sind jedoch nicht mit der von der Weltgesundheitsorganisation für Windenergieanlagen gegebenen Empfehlung zur Einhaltung einer durchschnittlichen Lärmbelastung von Lden < 45 dB vergleichbar, weil es sich hierbei um unterschiedliche Beurteilungsgrößen handelt, denen verschiedene Berechnungsverfahren zugrunde liegen. Drucksache 7/3122 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Wenn im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlagen nachgewiesen wird, dass der jeweilige Immissionsrichtwert für den Nachtzeitraum nach Nummer 6.1 Buchstabe c) bis g) der TA-Lärm eingehalten wird, geht die Landesregierung davon aus, dass auch das von der Weltgesundheitsorganisation angestrebte Schutzniveau eingehalten oder ein höheres Schutzniveau erreicht wird. 3. Wie viele bestehende Windeignungsgebiete und nach aktuellen Planungen zukünftige Windeignungsgebiete befinden sich in der Verwaltung der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern? Keine. Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH verwaltet Liegenschaften in 51 rechtskräftigen Windeignungsgebieten und 34 potenziellen Windeignungsgebieten des Landes. 4. Wie viele Windkraftanlagen werden auf dem Grundeigentum der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern betrieben? Es wird eine Windenergieanlage auf einem Grundstück betrieben, das sich im Eigentum der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH befindet. Eine weitere Windenergieanlage wird derzeit auf einem Grundstück der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH errichtet. 5. Welche Pachteinnahmen und sonstige Einnahmen erzielt das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich durch Windkraftanlagen? Im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien räumt das Land in geeigneten Fällen potenziellen Investoren die Möglichkeit ein, auf landeseigenen Liegenschaften Windenergieanlagen zu errichten. Die mit dem Nutzungsrecht verbundene Belastung der Grundstücke wird mit einer Einmal- oder mit einer jährlichen Zahlung an das Land abgegolten. Die Verwaltung der Liegenschaften einschließlich des Abschlusses der Nutzungs- oder Gestattungsverträge erfolgt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH. Die der Landgesellschaft zustehende Vergütung (einschließlich Kontoführungskosten und weiterem Auslagenersatz) sowie etwaiger weiterer Ausgaben im Zusammenhang mit dem Abschluss der Nutzungsverträge (zum Beispiel Gutachterkosten) werden direkt von den erzielten Einnahmen abgesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3122 3 Im Titel 124.04 des Kapitels 0802 wurden folgende Nettoerlöse aus der Inanspruchnahme landeseigener Liegenschaften für die Errichtung von Windenergieanlagen in den vergangenen fünf Haushaltsjahren vereinnahmt: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Einnahmen in Euro 2.026.085 3.990.535 5.002.561 2.649.951 3.873.289 6. Wie viele Gerichtsverfahren zum Thema Windkraft werden derzeit in Mecklenburg-Vorpommern geführt? Es sind derzeit 34 Klageverfahren gegen Entscheidungen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbehörden bei den Verwaltungsgerichten anhängig.