Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3125 7. Wahlperiode 26.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Ausbreitung von Krätze und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Jahr 2018 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein deutlicher Anstieg an gemeldeten Skabies-Erkrankungen verzeichnet. Im Jahr 2018 wurden dem Landesamt für Gesundheit und Soziales 399 Skabies-Fälle gemeldet, 2017 wurden 194 Fälle registriert. Bei der Interpretation der Meldezahlen ist zu beachten, dass durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2017 die Meldepflicht von Skabies-Fällen erweitert wurde. Seitdem sind auch Fälle in Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Justizvollzugsanstalten und Asyl- sowie Obdachlosenunterkünfte) meldepflichtig . Diese veränderten Meldekriterien sind ein Grund für die angestiegenen Zahlen. Da eine Meldepflicht für Skabies auch weiterhin nur für Erkrankungen besteht, die in den in § 33 und § 36 IfSG genannten Einrichtungen aufgetreten sind, ist von einer Dunkelziffer weiterer Erkrankungen auszugehen. Drucksache 7/3125 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Im Dezember 2017 berichteten Ostsee-Zeitung und Nordkurier von „explodierenden Fallzahlen“ bei der Verbreitung von Krätze. In der Schweriner Volkszeitung vom 17. Januar 2019 wird erneut über den dramatischen Anstieg von Infektionen berichtet. 1. Welche Regionen sind besonders stark betroffen? Die folgende Tabelle gibt die aus den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeldeten Erkrankungsfälle wieder. Besonders stark betroffen sind die Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald. Mitverantwortlich hierfür ist auch ein sensibilisiertes Meldeverhalten in den entsprechenden Landkreisen. Aus diesen Landkreisen wurden zusätzlich auch Häufungen von Erkrankungsfällen gemeldet, die nicht in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 und § 36 IfSG aufgetreten sind, sondern als schwerwiegende Krankheit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG gemeldet wurden. Landkreise und kreisfreie Städte 2015 2016 2017 2018 Ludwigslust-Parchim Mecklenburgische Seenplatte 1 Nordwestmecklenburg 6 6 40 Hansestadt Rostock 7 16 8 23 Landkreis Rostock 11 20 67 Landeshauptstadt Schwerin 2 27 3 Vorpommern-Greifswald 14 4 81 109 Vorpommern-Rügen 14 51 157 Gesamt 21 53 194 399 2. Wie entwickelten sich die Fallzahlen seit dem 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Alten- sowie Pflegeheime, Kindertagesstätten, Obdachlosenheime, Flüchtlingsunterkünfte und der Anzahl der Fälle)? Die folgende Tabelle spiegelt die Anzahl der gemeldeten Erkrankungsfälle in Mecklenburg- Vorpommern in den verschiedenen Einrichtungen 2015 bis 2018 wider. Bei der Interpretation der Meldezahlen ist zu beachten, dass es erst seit 2014 hinsichtlich der Skabies-Meldungen eine separate Meldekategorie gibt. In den Vorjahren wurden alle Skabies- Häufungen in der Kategorie „Weitere bedrohliche Krankheiten“ zusammengefasst. Außerdem sind die Zahlen von 2015 nicht aussagekräftig, da die erforderliche Umstellung der Meldesoftware in den einzelnen meldenden Gesundheitsämtern nicht zeitgleich erfolgt ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3125 3 Einrichtungen 2015 2016 2017 2018 Alten-/Pflegeheim 3 9 Ambulante Behandlungseinrichtung, Praxis 7 Betreuungseinrichtung allgemein 9 3 Flüchtlings-, Asylbewerberheim 1 16 14 26 Kindergarten, Hort 27 47 Krankenhaus 1 Privater Haushalt 13 9 70 229 Reha-Einrichtung 4 Schule 2 12 27 44 Seniorentagesstätte 2 Unbekannt 5 27 9 Wohnheim (Kinder-, Jugend-, Studierenden-) 7 11 21 Wohnstätten allgemein 3 9 Gesamt 21 53 194 399