Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3128 7. Wahlperiode 18.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Ausstattung der Gerichtszweigstelle Bergen auf Rügen - vor und nach der Gerichtsstrukturreform und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Durch die Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen und weitere Vorschriften zur Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes (Zweigstellenverordnung) vom 15. Januar 2014 (GVOBl. M-V 2014, S. 29) wurden Aufgaben der Zweigstellengerichte in erheblichem Umfang auf die Hauptgerichte verlagert. Dieser Aufgabenverlagerung folgte die Verlagerung von Personal im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst in dem sich aus den nachfolgenden Tabellen ergebenden Umfang. Das Expertengespräch im Rechtsausschuss am 16. Januar 2019 zum Thema „Zukunft der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern“ hat sich schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen der Gerichtsstrukturreform befasst und hier insbesondere mit der Umwandlung einiger zuvor selbstständiger Amtsgerichte in Zweigstellen anderer Amtsgerichte. Davon betroffen ist auch das vorherige Amtsgericht Bergen auf Rügen, das seitdem Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund ist. Drucksache 7/3128 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Richter waren am Amtsgericht Bergen auf Rügen unmittelbar vor Umwandlung in die Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund beschäftigt? Wie viele sind es gegenwärtig? Amtsgericht Bergen auf Rügen zum 23.11.2015 (Zeitpunkt der Umwandlung) Amtsgericht Stralsund Zweigstelle Bergen auf Rügen zum 01.02.2019 Richterinnen/Richter in Vollund Teilzeit 8 8 2. Wie viele Justizangestellte waren am Amtsgericht Bergen auf Rügen unmittelbar vor Umwandlung in die Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund beschäftigt? Wie viele sind es gegenwärtig? Amtsgericht Bergen auf Rügen zum 23.11.2015 (Zeitpunkt der Umwandlung) Amtsgericht Stralsund Zweigstelle Bergen auf Rügen zum 01.02.2019 Beschäftigte im nichtrichterlichen Dienst in Voll- und Teilzeit 42 23 3. Wie viele Gerichtsvollzieher waren am Amtsgericht Bergen auf Rügen unmittelbar vor Umwandlung in die Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund tätig? Wie viele sind es gegenwärtig? Amtsgericht Bergen auf Rügen zum 23.11.2015 (Zeitpunkt der Umwandlung) Amtsgericht Stralsund Zweigstelle Bergen auf Rügen zum 01.02.2019 Gerichtsvollzieherinnen/ Gerichtsvollzieher 3 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3128 3 4. Wie viele Justizangestellte und sonstige Mitarbeiter waren am Amtsgericht Bergen auf Rügen unmittelbar vor Umwandlung in die Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund im Grundbuchamt beschäftigt? Wie viele von ihnen sind nach Umwandlung in der Zweigstelle verblieben ? Amtsgericht Bergen auf Rügen zum 23.11.2015 (Zeitpunkt der Umwandlung) Amtsgericht Stralsund Zweigstelle Bergen auf Rügen zum 01.02.2019 Beschäftigte des nichtrichterlichen Dienstes in Voll- und Teilzeit 15 0 5. Welche finanziellen Mittel (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Haushaltstiteln) standen dem Amtsgericht Bergen auf Rügen unmittelbar vor Umwandlung in die Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund zur Verfügung? Welche sind es gegenwärtig? Dem Amtsgericht Bergen standen im letzten vollständigen Haushaltsjahr vor der Umwandlung in eine Zweigstelle (2014) im Bereich der sächlichen Verwaltungsausgaben insgesamt 301.000 Euro zur Verfügung. Mit Umwandlung in eine Zweigstelle im Jahr 2015 erfolgt die Mittelbewirtschaftung im Bereich der sächlichen Verwaltungsausgaben für die Haupt- und Zweigstelle insgesamt durch das Amtsgericht Stralsund. Daher sind keine separaten Angaben zu den finanziellen Mitteln der Zweigstelle möglich.