Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3129 7. Wahlperiode 20.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Ausstattung der Gerichtszweigstelle Parchim - vor und nach der Gerichtsstrukturreform und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Durch die Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen und weitere Vorschriften zur Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes (Zweigstellenverordnung) vom 15. Januar 2014 (GVOBl. M-V 2014 S. 29) wurden Aufgaben der Zweigstellengerichte in erheblichem Umfang auf die Hauptgerichte verlagert. Dieser Aufgabenverlagerung folgte die Verlagerung von Personal im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst in dem sich aus den nachfolgenden Tabellen ergebenden Umfang. Das Expertengespräch im Rechtsausschuss am 16. Januar 2019 zum Thema „Zukunft der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern“ hat sich schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen der Gerichtsstrukturreform befasst und hier insbesondere mit der Umwandlung einiger zuvor selbstständiger Amtsgerichte in Zweigstellen anderer Amtsgerichte. Davon betroffen ist auch das vorherige Amtsgericht Parchim, das seitdem Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust ist. Drucksache 7/3129 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Richter waren am Amtsgericht Parchim unmittelbar vor Umwandlung in die Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust beschäftigt? Wie viele sind es gegenwärtig? Amtsgericht Parchim zum 11.05.2015 (Zeitpunkt der Umwandlung) Amtsgericht Ludwigslust, Zweigstelle Parchim zum 01.02.2019 Richterinnen/Richter in Voll- und Teilzeit 8 6 2. Wie viele Justizangestellte waren am Amtsgericht Parchim unmittelbar vor Umwandlung in die Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust beschäftigt? Wie viele sind es gegenwärtig? Amtsgericht Parchim zum 11.05.2015 (Zeitpunkt der Umwandlung) Amtsgericht Ludwigslust, Zweigstelle Parchim zum 01.02.2019 Beschäftigte des nichtrichterlichen Dienstes in Voll- und Teilzeit 40 44 3. Wie viele Gerichtsvollzieher waren am Amtsgericht Parchim unmittelbar vor Umwandlung in die Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust tätig? Wie viele sind es gegenwärtig? Amtsgericht Parchim zum 11.05.2015 (Zeitpunkt der Umwandlung) Amtsgericht Ludwigslust, Zweigstelle Parchim zum 01.02.2019 Gerichtsvollzieherinnen/ Gerichtsvollzieher 4 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3129 3 4. Wie viele Justizangestellte und sonstige Mitarbeiter waren unmittelbar vor der Gerichtsstrukturreform an den Grundbuchämtern in Ludwigslust und Hagenow beschäftigt (bitte einzeln darstellen)? Amtsgericht Ludwigslust zum 11.05.2015 Amtsgericht Hagenow zum 11.05.2015 (Zeitpunkt der Umwandlung) Beschäftigte im nichtrichterlichen Dienst in Voll- und Teilzeit 6 5 5. Wie viele Justizangestellte und sonstige Mitarbeiter sind gegenwärtig am früheren Amtsgericht Parchim im Grundbuchamt beschäftigt? Wie viele von ihnen sind nach Umwandlung a) neu angestellt worden? b) von anderen Tätigkeitsfeldern des vorherigen Amtsgerichts Parchim versetzt worden oder c) von den vorherigen Grundbuchämtern in Ludwigslust und Hagenow dorthin versetzt worden? Am Amtsgericht Ludwigslust, Zweigstelle Parchim sind gegenwärtig 16 Beschäftigte im nichtrichterlichen Dienst in Voll- und Teilzeit im Grundbuchamt beschäftigt. Von ihnen sind nach der Umwandlung a) eine Mitarbeiterin neu angestellt worden; b) drei Mitarbeiterinnen von anderen Tätigkeitsfeldern des vorherigen Amtsgerichts Parchim in das Grundbuchamt umgesetzt worden; c) sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den vorherigen Grundbuchämtern Ludwigslust und Hagenow in das Grundbuchamt umgesetzt worden. 6. Welche finanziellen Mittel (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Haushaltstiteln) standen dem Amtsgericht Parchim unmittelbar vor Umwandlung in die Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust zur Verfügung? Welche sind es gegenwärtig? Dem Amtsgericht Parchim standen im letzten vollständigen Haushaltsjahr vor der Umwandlung in eine Zweigstelle (2014) im Bereich der sächlichen Verwaltungsausgaben insgesamt 598.000 Euro zur Verfügung. Mit Umwandlung in eine Zweigstelle im Jahr 2015 erfolgt die Mittelbewirtschaftung im Bereich der sächlichen Verwaltungsausgaben für die Haupt- und Zweigstelle insgesamt durch das Amtsgericht Ludwigslust. Daher sind keine separaten Angaben zu den finanziellen Mitteln der Zweigstelle möglich.