Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3130 7. Wahlperiode 18.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Datenschutz und Videoüberwachung des Marienplatzes und ANTWORT der Landesregierung Zur Bildüberwachung auf dem Marienplatz in Schwerin wird spätestens seit März 2017 im Polizeipräsidium Rostock eine Projektorganisation unter Beteiligung unter anderem der Fachabteilungen des Ministeriums für Inneres und Europa sowie des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern geführt. Die Bildüberwachung scheiterte zu diesem Zeitpunkt vor allem daran, dass die beauftragte Firma die beauftragte Leistung, insbesondere eine ausreichende Verschlüsselung der Daten, nicht erfüllen konnte (Drucksachen 7/303 und 7/2924). Spätestens Anfang des Jahres 2019 ist die Frage einer ausreichenden Datenverschlüsselung Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen zwischen dem Ministerium für Inneres und Europa und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geworden: „Ultimatum im Kamera-Streit. Marienplatz-Überwachung: Datenschützer kontra Innenminister“ (SVZ vom 24. Januar 2019) 1. Wie stellt sich die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Inneres und Europa und der Landesdatenschutzbehörde am Beispiel der beabsichtigten Videoüberwachung des Marienplatzes aus Sicht der Landesregierung seit 2017 im Einzelnen dar? Zwischen dem Polizeipräsidium Rostock als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Inneres und Europa und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI) hat seit Beginn des Projektes „Bildüberwachung Marienplatz Schwerin“ ein regelmäßiger Austausch über datenschutzrechtliche Aspekte des Betriebs einer Bildüberwachungsanlage im öffentlichen Raum stattgefunden. Drucksache 7/3130 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Während der gesamten Projektlaufzeit hat es zudem zahlreiche Beratungsgespräche zwischen dem Polizeipräsidium Rostock und dem LfDI gegeben (unter anderem Februar 2017, April 2018, Dezember 2018). 2. Welche rechtlichen Fragen einer beabsichtigten Videoüberwachung des Marienplatzes wurden zwischen dem Ministerium für Inneres und Europa und der Landesdatenschutzbehörde zu welchem Zeitpunkt mit welchen Ergebnissen diskutiert? 3. Welche (Rechts-)Positionen haben das Ministerium für Inneres und Europa und die Landesdatenschutzbehörde zur Problematik einer ausreichenden Datenverschlüsselung im Rahmen der laufenden Videoüberwachung des Marienplatzes zu welchem Zeitpunkt jeweils vertreten ? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der Gespräche zwischen dem Polizeipräsidium Rostock und dem LfDI wurde die technisch-organisatorische Umsetzung der Gewährleistung der Vertraulichkeit der durch die Bildüberwachungsanlage erhobenen personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger diskutiert. Zunächst bestand Einigkeit darüber, dass hierfür der Einsatz einer Ende-zu-Ende- Verschlüsselung wünschenswert sei. Im Laufe der Projektdurchführung musste festgestellt werden, dass die erworbene Technik eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, welche im Übrigen zu keiner Zeit Bestandteil der Ausschreibung war, unter vollständiger Beibehaltung aller polizeitaktisch notwendigen Funktionen, nicht leisten konnte. Eine parallel zur Ertüchtigung der aktuell betriebenen Anlage durchgeführte weitere Ausschreibung von Bildüberwachungstechnik hat zudem ergeben, dass es kein Bildüberwachungssystem gibt, das alle für den Betrieb auf dem Marienplatz Schwerin polizeitaktisch notwendigen Funktionen und eine Ende-zu-Ende- Verschlüsselung bietet. Durch das Polizeipräsidium Rostock wurde dem LfDI mit Schreiben vom 19. Januar 2019 mitgeteilt, dass die relevanten Rechtsvorschriften die Anwendung einer Ende-zu-Ende- Verschlüsselung, so wie vom LfDI bis zu diesem Zeitpunkt gefordert, nicht zwingend vorschreiben. Mit Schreiben vom 22. Januar 2019 wurde zudem durch das Landesamt für innere Verwaltung die technisch-organisatorische Umsetzung der Gewährleistung der Vertraulichkeit der durch die Bildüberwachungsanlage erhobenen personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger dargestellt und darauf hingewiesen, dass eine Ende-zu-Ende- Verschlüsselung mit den polizeitaktisch notwendigen Funktionen der Bildüberwachungsanlage nicht umsetzbar ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3130 3 Das Ministerium für Inneres und Europa hat zu keinem Zeitpunkt die Rechtsauffassung vertreten, dass eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für die konkrete Überwachungsmaßnahme am Marienplatz zwingend erforderlich ist. Im Rahmen der nach den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmenden Gesamtabwägung kommt das Ministerium für Inneres und Europa zu dem Schluss, dass die gegenwärtige technische Umsetzung der Überwachungsmaßnahme am Marienplatz datenschutzrechtlich zulässig ist. Nichtsdestotrotz wurde und wird die technische Entwicklung verfolgt.