LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3134 12.03.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und ANTWORT der Landesregierung 1. Steht das Land derzeit in Konnexitätsverhandlungen mit der kommunalen Ebene im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes? a) Wer hat an den Konnexitätsverhandlungen teilgenommen bzw. wer nimmt daran teil? b) Welcher Zeitplan wird bei den Konnexitätsverhandlungen verfolgt? Das Land steht mit den Kommunalen Landesverbänden und den Landkreisen und kreisfreien Städten in Konnexitätsverhandlungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Ab Mai 2018 fanden zunächst die die Konnexitätsverhandlungen vorbereitenden Gespräche zwischen den Kommunen und der Landesregierung statt. Seit November 2018 laufen offizielle Konnexitätsverhandlungen. Diese sind noch nicht abgeschlossen. Neben Vertretern des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung und des Finanzministeriums nehmen Vertreter der Kommunalen Landesverbände und der Landkreise und kreisfreien Städte an den Verhandlungen teil. Ziel der Landesregierung ist es, die Verhandlungen zügig zu einem möglichst einvernehmlichen Abschluss zu bringen. Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. März 2019 beantwortet. Drucksache 7/3134 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Wie ist der aktuelle Stand bei den Konnexitätsverhandlungen? Wie positionieren sich die Verhandlungspartner? In der Konnexitätsverhandlung am 19. November 2018 waren sich alle Anwesenden einig, dass die Regelungen und Folgen des Bundesteilhabegesetzes zum Teil sehr komplex sind und eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich ist. Vereinbart wurde, dass das Ministerium auf Basis der von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellten Berechnung einen Abfragebogen erarbeitet und eine Umfrage bei den anderen Kommunen einleitet. Ziel war es, die Gespräche mit konkreteren Zahlen fortsetzen zu können. Absprachegemäß wurde nach Übersendung der Berechnung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, deren Prüfung und der Erarbeitung eines Abfragebogens, dieser mit der Bitte um Rücksendung bis zum 14. Januar 2019 versandt. Das Ziel des Landes war es, vor dem nächsten - für den 23. Januar 2019 terminierten - Konnexitätsgespräch einen Überblick zu gewinnen, um den Kommunen landesseitig eine Berechnung vorlegen zu können. Fristgerecht haben die beiden kreisfreien Städte und ein Landkreis den Abfragebogen ausgefüllt zurückgesandt. Auf die Nachfrage des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 15. Januar 2019 bei den Landkreisen, die den Bogen noch nicht zurückgesandt hatten, hat der Landkreistag am 16. Januar 2019 um Fristverlängerung bis 21. Januar 2019 gebeten. Das Ministerium hat der Bitte um Fristverlängerung noch am 16. Januar 2019 im Interesse der Sache zwar entsprochen, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass in diesem Fall die Fortsetzung der Verhandlungen am 23. Januar 2019 infrage gestellt werden muss, da auch im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung einige Tage notwendig sind, um die Zahlen aufzubereiten und sie ggf. im Dialog mit den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften vor dem Termin zu plausibilisieren. Auf diese Antwort erfolgte durch den Landkreistag und die Landkreise keine Reaktion, sodass der Termin des vereinbarten Konnexitätsgespräches am 23. Januar 2019 durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung am 21. Januar 2019 abgesagt werden musste. Am 25. Januar 2019 übersandten der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag ein gemeinsames Schreiben, dem eine „anonymisierte und kumulierte“ Übersicht für die Landkreise beigefügt ist. Die Ausführungen werden derzeit durch das Land geprüft. Nach Abstimmung auf Landesseite wird das Land einen neuen Verhandlungstermin vorschlagen. Zudem haben der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mittlerweile kommunale Verfassungsbeschwerden nach Artikel 53 Nummer 8 der Landesverfassung in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nummer 10 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips durch Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern beim Landesverfassungsgericht MecklenburgVorpommern eingelegt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3134 3. Wie viel zusätzliches Personal haben die Gebietskörperschaften des Landes im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zusätzlich eingestellt (bitte nach Gebietskörperschaften getrennt aufführen)? Auf die Nachfrage des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung haben die kreisfreien Städte und der Landkreistag für die Landkreise folgende Daten zu zusätzlich eingestelltem Personal im Zusammenhang mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes gemeldet: Landeshauptstadt Schwerin Hanse- und Universitätsstadt Rostock Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Rügen Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Ludwigslust-Parchim 4 neue Stellen sind im Bereich des Fallmanagements (Sozialarbeit) für die Aufgaben der Eingliederungshilfe nach Kapitel 6 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im 2. Halbjahr 2018 eingerichtet und besetzt worden. 6 Vollzeitäquivalente Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter Eingliederungshilfe, 1 Vollzeitäquivalente Führungskraft 8 Stellen für Fallmanagement 12 Stellen für Fallmanagement 10 Stellen für Fallmanagement 3 Stellen für Fallmanagement 11 Stellen für Fallmanagement 12 Stellen für Fallmanagement Der Landkreistag weist darauf hin, dass in den Landkreisen teilweise eine Gesamtfallbearbeitung erfolgt, sodass die gemeldeten Fallmanager einen unterschiedlichen Aufgabenumfang haben. Im Zuge der bisherigen Konnexitätsverhandlungen sind hierzu noch keine Zahlen abgestimmt worden. 4. Wie viel zusätzliches Personal wird in den Gebietskörperschaften noch benötigt, um die Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bewältigen zu können (bitte nach Gebietskörperschaften getrennt aufführen)? Auf die Nachfrage des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung haben die kreisfreien Städte folgende Angaben zu weiter benötigtem Personal in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gemacht: 3 Drucksache 7/3134 Landeshauptstadt Schwerin Hanse- und Universitätsstadt Rostock Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Auf der Basis der Fallzahlen 2018 bei der EGHstationär werden mit dem Stellenplan 2019 durch die Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen zum 1. Januar 2020 3 zusätzliche Stellen für die Leistungsgewährung nach Kapitel 3 bzw. 4 SGB XII eingerichtet. Sie sollen in der zweiten Jahreshälfte 2019 besetzt werden. 2 Vollzeitäquivalente Fachberater, 2 Vollzeitäquivalente Verhandlungsmanagement, Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Eingliederungshilfe entsprechend der zukünftigen Entwicklungen der Fallzahlen Der Landkreistag hat darauf hingewiesen, für die Landkreise keine konkreten Angaben machen zu können, da es hinsichtlich des Fallmanagements noch keine mit dem Land geeinten Werte zur Fachkraft/Fall-Quote gibt. Zudem wurde angemerkt, dass zu weiteren zusätzlichen Bedarfen in den Bereichen Leistung, Controlling, Qualitätssicherung, Verhandlungstätigkeit zu Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen usw. aktuell noch keine verlässliche Zahl neuer und weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prognostiziert werden kann, da die Landesrahmenverträge SGB IX und SGB XII sowie die Landesrahmenvereinbarung Frühförderung noch nicht ausverhandelt sind. Im Zuge der bisherigen Konnexitätsverhandlungen sind hierzu noch keine Zahlen abgestimmt worden. 5. Welche zusätzlichen Kosten tragen die kommunalen Gebietskörperschaften nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung aufgrund der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (bitte nach Gebietskörperschaft getrennt aufführen)? Hierzu sind im Zuge der laufenden Konnexitätsverhandlungen noch keine Zahlen abgestimmt. Ziel der Verhandlungen ist es, dem Konnexitätsprinzip entsprechende Ausgleichsregelungen zu finden. Dabei sind neben Mehraufwendungen auch Einsparungen der Kommunen und Kompensationen durch den Bund zu berücksichtigen. Abzugrenzen sind zudem Kosten, die durch allgemein erhöhte Leistungsbezieherzahlen, inflationsbedingte Preissteigerungen oder andere nicht durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bedingte Gründe entstehen. 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3134 6. Wie wird sich das Land nach 2020 an den Kosten der Hilfen für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz beteiligen? Hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landes und ihrer Umsetzung ist auf die laufenden Konnexitätsgespräche und das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu verweisen. 5