Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3136 7. Wahlperiode 01.03.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Externe Vertretungslehrkräfte an den öffentlichen Schulen in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Anzahl von „externen Vertretungslehrkräften“ arbeitete bzw. arbeitet in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach Schuljahren, Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Für das Schuljahr 2018/2019, das gemäß Schulgesetz am 31. Juli 2019 endet, liegen dem Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur noch keine plausibilisierten Daten vor. Die gemäß Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch den Einsatz externer Vertretungskräfte“ beschäftigten Lehrkräfte sind im Schuljahr 2017/2018 nicht mit einem eigenen Merkmal, sondern allgemein als Lehrkräfte erfasst worden. Die nachfolgende Übersicht weist hilfsweise alle Lehrkräfte mit einer Beschäftigung von bis zu sechs Wochen aus. Drucksache 7/3136 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Schulbehörde Anzahl Personen davon nach Grundtyp der Schule Grundschule Regionale Schule Gymnasium Förderschule Gesamtschule Berufliche Schule BS 10 0 0 0 0 0 10 GW ** 15 8 >3* 4 7 0 NB 22 8 6 5 >3* >3* 0 RO 73 18 24 19 8 4 0 SN 31 3 16 9 >3* >3* 0 Summe ** 44 54 ** 15 14 10 Stand: 16. Oktober 2018 Legende: BS: Berufliche Schulen, GW: Staatliches Schulamt Greifswald, NB: Staatliches Schulamt Neubrandenburg, RO: Staatliches Schulamt Rostock, SN: Staatliches Schulamt Schwerin. ________________________ * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. ** Wert wird in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf Einzelangaben unter drei und damit auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3136 3 2. Welche Anzahl der in der Antwort zu Frage 1 benannten „externen Vertretungslehrkräfte“ verfügt a) über die Befähigung für ein Lehramt, b) über keine Befähigung für ein Lehramt, aber über ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule oder über einen Abschluss einer Fachhochschule, c) über eine abgeschlossene Berufsausbildung (bitte getrennt nach Schuljahren, Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Zu a) Von den in der Antwort zu Frage 1 benannten Personen sind die Personen mit Lehramt/Lehrbefähigung in der folgenden Übersicht aufgelistet: Schulbehörde Anzahl Personen davon nach Grundtyp der Schule Grundschule Regionale Schule Gymnasium Förderschule Gesamtschule Berufliche Schule BS 9 0 0 0 0 0 9 GW 18 10 4 >3* >3* >3* 0 NB ** 6 5 3 0 >3* 0 RO ** 16 19 14 5 >3* 0 SN 18 >3* 9 5 >3* >3* 0 Summe ** ** 37 ** 8 6 9 Stand: 16. Oktober 2018 ________________________ * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. ** Wert wird in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf Einzelangaben unter drei und damit auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. Drucksache 7/3136 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) Von den in der Antwort zu Frage 1 benannten Personen sind die Personen ohne Lehramt/ Lehrbefähigung, aber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium beziehungsweise Fachschulstudium , in der folgenden Übersicht aufgelistet: Schulbehörde Anzahl Personen davon nach Grundtyp der Schule Grundschule Regionale Schule Gymnasium Förderschule Gesamtschule Berufliche Schule BS 0 0 0 0 0 0 0 GW 3 >3* >3* 0 0 >3* 0 NB 0 0 0 0 0 0 0 RO 6 0 3 >3* >3* 0 0 SN >3* 0 >3* 0 0 0 0 Summe ** >3* ** >3* >3* >3* 0 Stand: 16. Oktober 2018 Zu c) Von den in der Antwort zu Frage 1 benannten Personen sind die Personen ohne Lehramt/ Lehrbefähigung, ohne abgeschlossenem Hochschulstudium beziehungsweise Fachschulstudium , aber mit abgeschlossener Berufsausbildung, in der folgenden Übersicht aufgelistet: Schulbehörde Anzahl Personen davon nach Grundtyp der Schule Grundschule Regionale Schule Gymnasium Förderschule Gesamtschule Berufliche Schule BS >3* 0 0 0 0 0 >3* GW ** 4 3 0 >3* 5 0 NB 6 >3* >3* >3* >3* 0 0 RO 7 >3* 0 4 >3* 0 0 SN ** >3* 6 4 >3* 0 0 Summe ** 9 ** ** 5 5 >3* Stand: 16. Oktober 2018 ________________________ * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. ** Wert wird in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf Einzelangaben unter drei und damit auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3136 5 3. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 benannten „externen Vertretungslehrkräfte “ sind Lehramtsstudierende (bitte getrennt nach Schuljahren , Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Vier Personen der in Antwort zu Frage 1 benannten Vertretungskräfte waren im Betrachtungszeitraum Studierende ohne eine der in Antwort zu Frage 2 berücksichtigten Qualifikation . Eine Untergliederung nach Schulbehörde und Grundtyp der Schule kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Schulbehörde Anzahl Personen davon nach Grundtyp der Schule Grundschule Regionale Schule Gymnasium Förderschule Gesamtschule Berufliche Schule Rostock ** 0 >3* 0 0 >3* 0 Stand: 16. Oktober 2018 ________________________ * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. ** Wert wird in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf Einzelangaben unter drei und damit auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen.