Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3139 7. Wahlperiode 27.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Vorbereitungen der Landesregierung auf die Akademisierung der Hebammenund Entbindungspflegerausbildung und ANTWORT der Landesregierung Mit der EU-Richtlinie 2013/55EU wurde bereits 2013 für alle Mitgliedstaaten die Pflicht begründet, bis 18. Januar 2020 die Hebammenausbildung an die Hochschulen zu überführen. Voraussetzung für den Zugang ist eine 12-jährige Schulbildung. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Novellierung des Hebammengesetzes im Hinblick auf die verpflichtende Akademisierung und somit Neuordnung der Hebammen- und Entbindungspflegerausbildung? Der Landesregierung liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Entwürfe für ein neues Berufsgesetz des Bundes vor. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) hat daher auf ihrer Sitzung am 6./7. Februar 2019 der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) empfohlen, die Bundesregierung aufzufordern, das Gesetzgebungsverfahren so zu planen, dass das neue Hebammengesetz zur Umstellung auf die akademische Hebammenausbildung bis zum 1. Oktober 2019 verabschiedet ist. Darüber hinaus ist parallel eine entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorzulegen. Drucksache 7/3139 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Planungen hat die Landesregierung für eine auskömmliche Finanzierung der akademischen Ausbildung der Hebammen- und Entbindungspflegerausbildung in Mecklenburg- Vorpommern vorgenommen? Zunächst sind die bundesrechtlichen Regelungen zur Finanzierung abzuwarten. Die AOLG hat der GMK auf ihrer Sitzung am 6./7. Februar 2019 empfohlen, die Bundesregierung aufzufordern , eine Finanzierungsregelung vorzusehen, mit der die durch die Gesetzliche Krankenversicherung bisher aufgewandten Mittel in die Finanzierung, insbesondere der berufspraktischen Abschnitte der akademischen Ausbildung, eingebracht werden. 3. Hat die Landesregierung die bisherigen Ausbilder an den einschlägigen Berufsfachschulen in diesen Übergangsprozess einbezogen? Wenn ja, in welcher Form? Die Einbindung der Berufsfachschulen als weiteren Lernort in der künftigen Ausbildung der Hebammen und Entbindungspfleger wird von der Landesregierung angestrebt. Mit der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ in Rostock gibt es lediglich eine Berufsfachschule, die derzeit Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern ausbildet. Die dort vorherrschende Kompetenz und auch Infrastruktur sollte weiter genutzt werden. Erste Abstimmungstreffen auf Fachebene fanden bereits im Juni und Dezember 2018 statt. Weitere Abstimmungsgespräche sind geplant. 4. An welchen Hochschulen und Universitäten des Landes Mecklenburg- Vorpommern wird ein Studiengang für die Hebammen- und Entbindungspflegerausbildung eingerichtet? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zur Einrichtung eines entsprechenden Studiengangs getroffen werden.