Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3146 7. Wahlperiode 22.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Abschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 7/3066 und 7/3067 ergeben sich Nachfragen. 1. Wie erklärt die Landesregierung, dass 2018 über 70 % der angeordneten Abschiebungen nicht erfolgreich durchgeführt wurden? Auf die Antwort zur Frage 1 der Drucksache 7/3066 wird abschließend verwiesen. 2. Was unternimmt die Landesregierung, um die Fälle der Renitenz bei Abschiebungen zu reduzieren? Renitenz als Grund für das Scheitern einer Rückführungsmaßnahme begründet sich immer im persönlichen Verhalten der ausreisepflichtigen Person. Ob und inwieweit eine Person aktiven oder passiven Widerstand leistet, ist im Vorfeld nicht erkennbar. Die Zuführungskräfte entscheiden im Einzelfall, ob entsprechende Maßnahmen zur Eigensicherung der ausreisepflichtigen Person sowie der Zuführungskräfte notwendig erscheinen oder ob die Maßnahme abgebrochen werden muss. Drucksache 7/3146 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Was unternimmt die Landesregierung, um die Fälle des Untertauchens bei Abschiebungen zu reduzieren? Um dem Problem des Untertauchens zu begegnen, werden in Mecklenburg-Vorpommern einzelfallbezogen diverse Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Festsetzung von räumlichen Beschränkungen, Terminvorladungen bei den Ausländerbehörden und Sozialämtern sowie in entsprechenden Fällen eine Ausschreibung zur Festnahme. Des Weiteren arbeitet die Landesregierung weiterhin an der Realisierung einer gemeinsamen Abschiebungshaftanstalt mit Hamburg und Schleswig-Holstein. 4. Hält die Landesregierung gesetzliche Änderungen für notwendig, um die in den Fragen 2 und 3 genannten Fälle zu reduzieren? Ja. Die Landesregierung ist bestrebt, gemeinsam mit dem Bund die Ausreisepflicht durchzusetzen, Prozesse zu optimieren und insoweit erforderliche Gesetzesänderungen beziehungsweise -anpassungen schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu findet ein steter Austausch zwischen Bund und Ländern in verschiedenen Gremien statt.