Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3148 7. Wahlperiode 22.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Bekleidungs- und Verpflegungsgeld für Beschäftigte der Deutschen Volkspolizei - Anerkennung als Arbeitsentgelt und Nachmeldung nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) - Urteile des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2019 und ANTWORT der Landesregierung 1. Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der Urteile des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen L 7 R 3131/; L 7 R 183/12 und L 7 R 158/12) das an die Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld nunmehr als berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt an? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, gegen diese Urteile in Revision vor das Bundessozialgericht zu gehen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die drei benannten Urteile des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2019 liegen der Landesregierung noch nicht vor. Nach Vorliegen der Urteile und vor allem ihrer Begründung wird geprüft werden, inwieweit eine Berücksichtigung des an die Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlten Bekleidungs- und Verpflegungsgeldes zu erfolgen hat. Insofern kann die Kleine Anfrage zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkreter beantwortet werden.