Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3149 7. Wahlperiode 22.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Schulbibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Rahmen der selbstständigen Schule entscheiden die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen über die Einrichtung einer Schulbibliothek nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus sind grundsätzlich die Schulträger verantwortlich, den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken. 1. An welchen der öffentlichen Schulen des Landes existiert derzeit eine Schulbibliothek, um niederschwellig den jeweiligen Schülern Medienangebote zu unterbreiten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Grundsätzlich sind die Schulträger verantwortlich , den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken. Drucksache 7/3149 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Durch welche Maßnahmen kann die Anzahl der Schulbibliotheken im Land gesteigert werden? Im Jahr 2018 hat die Landesregierung mit verschiedenen großen Dachverbänden außerschulischer Partner die Interessensgemeinschaft „Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen“ gegründet. Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern im Deutschen Bibliotheksverband e. V. ist dieser Interessengemeinschaft bislang noch nicht beigetreten. Dies wäre jedoch durchaus denkbar. 3. In welcher Weise unterstützt das Land die Arbeit der Schulbibliotheken inhaltlich und fachlich? Gemäß § 62 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 11 der Landesverordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an staatlichen Schulen (Lehrkräfte-Arbeitszeit- Landesverordnung) vom 16. März 2016 erhalten Schulen, die zuständigen Schulbehörden und die oberste Schulbehörde über die in den §§ 3 bis 10 aufgeführten Anrechnungsstunden hinaus Anrechnungsstunden für Verwaltungsaufgaben und besondere pädagogische Aufgaben in einem Stundenpool (Schulpool, Schulamtspool, Landespool). Verwaltungsaufgaben sind insbesondere die Betreuung von Sammlungen, Labors, Werkstätten und Bibliotheken, Sternwarten und Planetarien sowie die Datenpflege. 4. Wie stellt sich die Förderung der Arbeit von Schulbibliotheken an den Schulen des Landes im Vergleich zu den öffentlichen Bibliotheken dar? Im Rahmen der selbstständigen Schule entscheiden die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen über die Einrichtung einer Schulbibliothek nach eigenem Ermessen. Grundsätzlich sind die Schulträger verantwortlich, den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken. Schulbibliotheken werden auch nicht aus den Kulturfördermitteln des Landes gefördert. Die Förderschwerpunkte für die öffentlichen Bibliotheken wurden mit dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern im Deutschen Bibliotheksverband e. V. und der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken abgestimmt. Auf Antrag werden Kulturfördermittel des Landes für die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken , die Leseförderung und den Ankauf von Medien in öffentlichen Bibliotheken ausgereicht . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3149 3 5. Nach welchen Kriterien und Umfang werden in 2019 Fördergelder an die öffentlichen Bibliotheken und Schulbibliotheken ausgereicht? Die Fördergelder für öffentliche Bibliotheken werden auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (Kulturförderrichtlinie ) ausgereicht, siehe insbesondere Nr. 3.5 der Richtlinie. Im Jahr 2019 stehen für Projekte in öffentlichen Bibliotheken 462.000 Euro zur Verfügung. Bezüglich der Schulbibliotheken wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. In welcher Weise wird derzeit die Arbeit von Lehrkräften anerkannt, die in der Schule eine Schulbibliothek betreuen und Fachverantwortliche oder Fachverantwortlicher sind? Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 verwiesen.