LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3151 07.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Schulwegpläne in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das „Konzept der Landesregierung zur Verkehrssicherheit 2017 bis 2021 in MecklenburgVorpommern“, Stand: April 2018 (vgl. z. B. https://www.regierung-mv.de/ Landesregierung/ em/Infrastruktur/Verkehrssicherheit/Verkehrssicherheitskonzept/?id=15877&processor=vero eff), sieht vor, dass Schulwegpläne erarbeitet und jährlich aktualisiert werden. Zuständig für Schulwegpläne sind die Schulverwaltungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der großen kreisangehörigen Städte. Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, die Straßenverkehrsbehörden und die Landespolizei sind einzubeziehen. Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern wertet das Schulunfallgeschehen und das Schulwegeunfallgeschehen auf der Basis des ihr zur Verfügung stehenden Datenbestandes aus. Seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 erfasst die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern bei der sogenannten ersten Anlage eines Falldokumentes verschiedene dort enthaltene Angaben zum Unfallgeschehen beziehungsweise Wegeunfallgeschehen. Die Auswertung dieser Angaben lässt Rückschlüsse auf Unfallort und Unfallart zu. Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2019 beantwortet. Drucksache 7/3151 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 1. Für welche der öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern besteht derzeit ein aktueller Schulwegplan im Sinne der Gesundheit der Schüler und Vermeidung von Schulwegunfällen? Der Landesregierung liegt keine Übersicht vor, für welche öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ein aktueller Schulwegplan im Sinne der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und Vermeidung von Schulwegunfällen besteht. 2. Wer ist für die Erstellung von Schulwegplänen im Sinne der Sicherheit der Schulkinder derzeit verantwortlich und hat die Kosten für die Erstellung und Pflege der Schulwegpläne zu tragen? Für die Erstellung von Schulwegplänen sind die Schulverwaltungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der großen kreisangehörigen Städte zuständig. Kostenregelungen sind nicht bekannt. 3. Welche inhaltlichen Vorgaben für die Erstellung der Schulwegpläne und deren Überarbeitung im Sinne der Aktualität gibt es derzeit im Sinne eines einheitlichen Sicherheitsstandards? Der Schulwegplan ist eine kartografische Darstellung des Umfelds einer Schule, die sichere Querungsstellen, Gefahrenstellen und deren Bewältigung sowie günstige Wege vom Wohnort der Kinder zur Schule aufzeigt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat in Zusammenarbeit mit dem Büro für Forschung, Entwicklung und Evaluation (Wuppertal) unter wissenschaftlicher Leitung der Bergischen Universität Wuppertal einen Leitfaden für Schulen, Kommunen, Polizei und Eltern erstellt, der die Erstellung von Schulwegplänen unterstützt (https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikationen/Medien/U-Schulweg/leitfaden.pdf; jsessionid=D31952429B5D902F72B94A62C4A45690.live11294?_blob=publicationFile& v=1). Die Erarbeitung und jährliche Aktualisierung der Schulwegpläne erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Bedarfe insbesondere in Vorbereitung auf die Einschulung, zur Schulwegsicherung für die älteren Schülerinnen und Schüler, die teilweise mit dem Fahrrad auch längere Wege zurücklegen, sowie zur Erhöhung der Sicherheit an und auf dem Weg zu Bus- und Bahnhaltestellen und im Schulbus. Die Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern e. V. berät Kindertagesstätten und Schulen mit dem vom Land geförderten Programm „Schulwegsicherung in MV“ in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern. Kindertagesstätten und Schulen werden dazu spezielle Arbeitsmappen kostenfrei zur Verfügung gestellt. An Kindertagesstätten wird außerdem das Qualitätssiegel „Schulweg-Orden“ vergeben. 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3151 4. Wie und in welcher Weise wird die Einhaltung bestehender Handlungspflichten zur Erstellung von Schulwegplänen kontrolliert und sichergestellt, dass die Eltern der schulpflichtigen Kinder über den Inhalt des jeweiligen Schulwegplanes durch die Schulleitung sachgerecht und rechtzeitig informiert werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/496 verwiesen. 5. In welcher Weise erfolgt eine Auswertung von Schulwegeunfällen im Sinne der Unfallverhütung seitens der Schule oder anderen Institutionen? Schulwegunfälle werden statistisch durch die Polizei und die Unfallkasse MecklenburgVorpommern erfasst. Das Unfallgeschehen wird dabei systematisiert dargestellt. In den Verkehrsschauen der Verkehrsunfallkommissionen werden Gefahrenstellen, wie zum Beispiel unübersichtliche Kreuzungen, Ampeln mit langer Wartezeit oder schmale Gehwege identifiziert. Die Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit richten im Ergebnis unter anderem der Verkehrsschauen ihre Aktivitäten zur Unfallbekämpfung aus. Die Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden und Einrichtungen hat dabei ein besonderes Gewicht. Das Schulunfallgeschehen und das Schulwegeunfallgeschehen werden für die eigene Präventionstätigkeit durch die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet. Für die Darstellung des Unfallgeschehens auf der Ebene der Schulamtsbereiche und die entsprechenden Erläuterungen wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen auf Drucksache 7/1874 und auf Drucksache 7/2739 verwiesen. Mit Vertretern der betreffenden Schulen und Sachkostenträger wird das Unfallgeschehen der jeweiligen Schule - soweit erforderlich - anlassbezogen beziehungsweise im Rahmen einer Beratung bei Bedarf näher ausgewertet. Im Rahmen von allgemeinen Schulungsveranstaltungen der Unfallkasse wird das jeweilige Unfallgeschehen auf größerer Ebene ebenfalls näher ausgewertet. Diese Auswertungen selbst werden statistisch jedoch nicht erfasst. Unabhängig vom individuellen Unfallgeschehen unterstützt die Unfallkasse MecklenburgVorpommern verschiedene Projekte und Programme zur Prävention: zum Beispiel „Noch 100 Tage bis zum ersten Schulweg“ und „Die ersten 100 Schulweg-Tage“ (Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern e. V.). 3 Drucksache 7/3151 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode In der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik werden auch Verkehrsunfälle, bei denen Schulkinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auf dem direkten Weg von der Wohnung zum Ort regelmäßiger schulischer Veranstaltungen und zurück verletzt oder getötet wurden, zur Erstellung eines Lagebildes erfasst. Die Analyse aller Verkehrsunfalldaten dient einerseits als Grundlage zur Festlegung von Kontrollmaßnahmen und andererseits zur Beseitigung von Unfallhäufungen durch die Unfallkommissionen auf Landes- und Kreisebene. Im Sinne einer bestmöglichen Verhütung von Schulwegeunfällen wird in den Schulen unabhängig von konkreten Vorfällen eine Verkehrserziehung durchgeführt. Wie auch in der Vergangenheit werden die Inhalte und Konzepte der schulischen Verkehrserziehung kontinuierlich weiterentwickelt. 4