Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3153 7. Wahlperiode 22.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr und ANTWORT der Landesregierung In einer Pressemeldung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. März 2017 heißt es: „Das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (…) soll insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Fragen der freiwilligen Rückkehr und Abschiebung effektiver gestalten und die Reaktionszeiten verkürzen.“ Und weiter heißt es: „Alle Länder haben aktiv an der Entstehung dieses Zentrums mitgewirkt und Personal nach Berlin entsandt.“ (Quelle siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/ 2017/03/besuch-zur.html). 1. Inwiefern hat das Land Mecklenburg-Vorpommern den Aufbau des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr unterstützt? Die Aufbauphase (Februar bis Mai 2017) des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr wurde seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch eine langjährige und fachlich erfahrene Mitarbeiterin/einen langjährigen und fachlich erfahrenen Mitarbeiter der Landesausländerverwaltung vor Ort begleitet und unterstützt. Drucksache 7/3153 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Gibt es insbesondere eine finanzielle Beteiligung? Wenn ja, in welcher Höhe? Eine finanzielle Beteiligung erfolgt nicht. 3. Welche konkreten Erfolge kann das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vorweisen ? Über konkrete Fälle in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Mecklenburg- Vorpommern kann mit Blick auf den Schutz personenbezogener Daten keine Auskunft gegeben werden, da es sich dabei um Einzelfälle der Passersatzbeschaffung, die Unterstützung bei der Rückführung von Intensivstraftätern oder die Identitätsklärung handelt. Darüber hinaus profitiert Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich von der Arbeit des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr, indem die dortigen Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter unter anderem bei der Vermittlung von Abschiebungshaftplätzen helfen, Workshops zu aktuellen Fragestellungen der Rückführung organisieren, Bund-Länder-Abfragen durchführen und auswerten, die Koordinierung der Auslastung von Charterflügen mittels Charterkonferenz übernehmen, Aufträge aus der Arbeitsgruppe Integriertes Rückkehrmanagement (AG IRM) umsetzen, Informationsplattformen weiterentwickeln und Datenblätter für Herkunftsländer erstellen, die alle wesentlichen Informationen zum Herkunftsland darstellen. 4. Hat die Landesregierung Personal für das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr nach Berlin entsandt? a) Wenn ja, um wie viele Mitarbeiter handelt es sich? b) Wenn ja, welche konkreten Aufgaben haben diese? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter nach Berlin entsandt . Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter wirkt anteilig in den Bereichen Passersatzbeschaffung und Operative Angelegenheiten Rückführung mit. Des Weiteren findet eine Beteiligung bei der Projektgruppe Irregular Migration Management Application (IRMA) statt. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame europäische Informations- und Recherchedatenbank. Der detaillierte Einsatz in den vorgenannten Bereichen obliegt der Leitung des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr.