Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3154 7. Wahlperiode 05.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Ergebnisse der Zusammenarbeit während der von Polen zeitweilig durchgeführten Grenzkontrollen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Unter Verweis auf die Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 7/2983 und 7/3004 verweist die Landesregierung darauf, dass es im Zuge der polnischen Grenzkontrollen keine Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und polnischen Grenzbehörden gab, da die Landespolizei über keine grenzpolizeilichen Zuständigkeiten verfügt. Weiterhin liegen, wie bereits mitgeteilt, der Landesregierung keine über die Presseveröffentlichungen hinausgehenden Erkenntnisse zu den durch polnische Behörden durchgeführten Grenzkontrollen vor. Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3004 ergeben sich Nachfragen. 1. Waren die Gemeinsamen Diensteinheiten an den im Zeitraum vom 22. November 2018 bis 16. Dezember 2018 durchgeführten Grenzkontrollen an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern beteiligt? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn nicht, wie unterschieden sich im oben genannten Zeitraum der Grenzkontrollen die Aufgabenbereiche der Gemeinsamen Diensteinheiten von denen der polnischen Grenzbehörden? Nein. Drucksache 7/3154 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Die Zuständigkeit für grenzpolizeiliche Maßnahmen liegt ausschließlich bei der Bundespolizei . Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ist nicht mit der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben betraut. Zu b) Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ist unabhängig von der Organisationseinheit nicht mit der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben betraut. Zum Aufgabenbereich polnischer Grenzbehörden kann die Landesregierung keine Angaben machen. 2. Wurde die Landespolizei von den polnischen Behörden über Straftaten im oben genannten Zeitraum an der Grenze zu Mecklenburg- Vorpommern informiert? a) Wenn ja, um welche Straftaten handelte es sich (bitte jeweils nach Art der Straftat und Anzahl auflisten)? b) Wenn nicht, warum nicht? Im Kontext mit der Überschrift sowie den Fragen dieser Kleinen Anfrage und der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3004 geht die Landesregierung davon aus, dass mit polnischen Behörden die polnischen Grenzbehörden gemeint sind. Zu 2 und a) Nein. Zu b) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit der Landespolizei mit den polnischen Behörden an der Grenze zu Mecklenburg- Vorpommern? Die Landesregierung geht davon aus, dass mit polnischen Behörden die polnischen Grenzbehörden gemeint sind. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.