Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3156 7. Wahlperiode 28.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion Freie Wähler/BMV Messstationen für Feinstaub in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 19. und 20. April 2018 wurde beschlossen, dass „die Validität von Standorten von Messstellen gemäß den europäischen Vorgaben überprüft werden soll“. In der darauffolgenden VMK am 18. und 19. Oktober 2018 wurde mit Blick auf die NO2-Messungen festgehalten, dass die Evaluierung weitergeführt werden soll. 1. Wurde der Beschluss der VMK, eine Evaluierung vorzunehmen, in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt? a) Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom 19./20. April 2018 steht im Zusammenhang mit dem Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 9. November 2018. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde von der VMK gebeten, diesen Validierungsprozess wissenschaftlich und administrativ in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden in den Ländern zu koordinieren. Die Zuständigkeit für die Überprüfungen der Messstandorte obliegt den Umweltministerien beziehungsweise den für Immissionsschutz zuständigen Behörden. Zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie. Drucksache 7/3156 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Betrieb des Luftmessnetzes und damit der einzelnen Messstationen erfolgt auf der Grundlage der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die gestützt ist auf die §§ 48a Absatz 1 und 3 und 48b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Damit liegen alle Zuständigkeiten zum Betrieb der Messstellen und der Datenauswertung in Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden. Die Landesregierung hält eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiierte Validierung der NO2-Messstellen in Mecklenburg- Vorpommern für nicht erforderlich. Die 39. BImSchV regelt umfassend die Aufstellung der Messstationen, den Betrieb der Messstationen und die Qualitätssicherung. Die durch das Luftgütemessnetz erhobenen und zu erhebenden Daten sind damit rechtssicher. Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat auf der 91. Sitzung am 9. November 2018 in Bremen weiterhin den Beschluss gefasst: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder betonen, dass die Messungen entsprechend den rechtlichen Vorgaben alle fünf Jahre zu überprüfen sind und fordern daher, dass zusätzliche Überprüfungen nur bei konkreten Anlässen durch die zuständigen Landesbehörden und Umweltministerien erfolgen sollen. (TOP 33 Ziffer 3)“ Basierend auf diesem Beschluss und der Tatsache, dass an keiner Messstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern Grenzwerte der 39. BImSchV überschritten wurden, sieht die Landesregierung keinen konkreten Anlass, zusätzliche Überprüfungen durchzuführen. 2. Werden im Rahmen der Ortwahlprüfung (Richtlinie 2008/50/EG Anlage 3, D) die von der VMK im April empfohlenen Fragen mit überprüft (Quelle: VMK 2018: https://www.verkehrsministerkonferenz .de/VMK/DE/termine/sitzungen/18-04-19-20-vmk/ 18-04- 19-20-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 2)? a) Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Anforderungen der Ortwahlprüfung gemäß Richtlinie 2008/50/EG orientieren sich ausschließlich an den der Prüfung zugrundeliegenden Rechtsvorschriften. Weitergehende Fragen wurden bisher nicht berücksichtigt, da aus Sicht der zuständigen Immissionsschutzbehörden kein fachlicher Anlass erkannt wurde. 3. Wie steht die Landesregierung zur Möglichkeit, Messstationen durch externe Gutachter überprüfen zu lassen? Aus Sicht der Landesregierung besteht keine Notwendigkeit, Messstellen durch externe Gutachter überprüfen zu lassen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3156 3 4. An welchen Messstationen wurden im Jahr 2018 die Grenzwerte überschritten ? Vorbehaltlich der noch nicht abgeschlossenen Detailauswertung der Messdaten kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2018 an keiner Messstelle des Landes Mecklenburg- Vorpommern ein Grenzwert der 39. BImSchV überschritten wurde.