Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3157 7. Wahlperiode 20.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Schiedswesen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erfolgt ohne die Zahlen für das Jahr 2018. Diese liegen der Landesregierung noch nicht vor. 1. Wie viele Schiedsstellen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es (bitte nach Landgerichtsbezirken aufschlüsseln)? Zum 31. Dezember 2017 waren im Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 125 Schiedsstellen eingerichtet, die sich wie folgt auf die einzelnen Landgerichtsbezirke aufteilen: Landgerichtsbezirk Anzahl der Schiedsstellen Neubrandenburg 30 Rostock 28 Schwerin 36 Stralsund 31 Gesamt 125 Drucksache 7/3157 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Schiedsfrauen und -männer sind aktuell in Mecklenburg- Vorpommern tätig? Zum 31. Dezember 2017 haben 239 Personen das Amt einer Schiedsperson innegehabt. 3. Wie viele Schlichtungsverfahren fanden in Mecklenburg- Vorpommern seit 2014 statt (bitte getrennt nach Jahren, Landgerichtsbezirken und Rechtsgebiete, wie Nachbarrechtsstreitigkeiten, strafrechtliche Streitigkeiten, aufführen)? Landgerichtsbezirk Neubrandenburg Jahr Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten/ Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten/ Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung Zahl der Anträge auf Sühneversuch - Strafsachen Zahl der Anträge Nachbarrecht Ehrverletzung 2014 31 38 7 7 2015 30 25 4 5 2016 30 25 3 8 2017 19 32 3 6 Gesamt 110 120 17 26 Landgerichtsbezirk Rostock Jahr Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten/ Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten/ Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung Zahl der Anträge auf Sühneversuch - Strafsachen Zahl der Anträge Nachbarrecht Ehrverletzung 2014 29 17 10 7 2015 20 19 5 7 2016 15 17 6 3 2017 21 16 6 7 Gesamt 85 69 27 24 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3157 3 Landgerichtsbezirk Schwerin Jahr Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten/ Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten/Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung Zahl der Anträge auf Sühneversuch - Strafsachen Zahl der Anträge Nachbarrecht Ehrverletzung 2014 58 21 5 11 2015 36 48 13 2 2016 52 34 11 7 2017 70 43 6 10 Gesamt 216 146 35 30 Landgerichtsbezirk Stralsund Jahr Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten/ Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten/Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung Zahl der Anträge auf Sühneversuch - Strafsachen Zahl der Anträge Nachbarrecht Ehrverletzung 2014 17 16 1 3 2015 15 20 4 1 2016 18 23 5 1 2017 23 24 4 2 Gesamt 73 83 14 7 4. Ist seitens der Landesregierung vorgesehen, die Gebühren und Ordnungsgelder der Schiedsverfahren zu verändern? Wenn ja, warum? Nachdem die Vorschriften zur Höhe der Gebühren beziehungsweise des Ordnungsgeldes längere Zeit unverändert geblieben sind, wird eine sachgerechte Erhöhung der Gebühren und des Ordnungsgeldes derzeit geprüft. Nach dem Inkrafttreten des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 1990 erfolgte eine Erhöhung der Gebühren im Jahre 1998. Die Regelungen zum Ordnungsgeld bestehen seit 1990. Drucksache 7/3157 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Ist seitens der Landesregierung vorgesehen, die Schiedsfrauen und -männer, die mehr als 20 Jahre als solche tätig sind, zu ehren? a) Wenn ja, in welchen Zeiträumen? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen zu 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nach der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur Ehrung von Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Ehrungen von Schiedspersonen nach Vollendung einer ununterbrochenen Tätigkeit von 10 Jahren vorgesehen. Die Landesregierung prüft derzeit eine Änderung der Verwaltungsvorschrift mit der Maßgabe, ob auch eine Ehrung von Schiedspersonen nach 25 Jahren ununterbrochener Tätigkeit vorzunehmen ist.