LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3161 26.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Reform des EU-Mehrwertsteuersystems und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Ausgehend vom „Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer - Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit für Reformen“ vom 7. April 2016 hat die Europäische Kommission eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie), der Verordnung (EU) 904/2010 (Zusammenarbeitsverordnung) und der Durchführungsverordnung (EU) 282/2011 (Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung) unterbreitet. Damit soll insbesondere das Bestimmungslandprinzip, das heißt die Besteuerung grenzüberschreitender Lieferungen von Gütern in der EU am Bestimmungsort umgesetzt werden. Die EU-Kommission setzt gegenwärtig die größte Reform der Umsatzsteuer seit Einführung des EU-Binnenmarktes um. 1. Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehenen Schritte der Reform des EU Mehrwertsteuersystems? Die Landesregierung sieht die Ausgestaltung der Reform in zentralen Punkten kritisch. Dies gilt insbesondere für die Einführung des Konzepts eines sogenannten zertifizierten Steuerpflichtigen, sowohl was die praktische Handhabbarkeit als auch was die Eignung zur Betrugsbekämpfung betrifft. Ebenso bestehen Bedenken gegen die Abschaffung des ReverseCharge-Verfahrens und den Wegfall von Meldepflichten (Zusammenfassende Meldung). Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Februar 2019 beantwortet. Drucksache 7/3161 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Welchen Erfüllungsaufwand erwartet die Landesregierung hieraus für die heimische Außenwirtschaft im grenzüberschreitenden Handel im EU-Raum? Die EU-Kommission geht insgesamt von einer Verringerung der Befolgungskosten aus (Vorschlag der EU-Kommission vom 25. Mai 2018 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Bundesratsdrucksache 297/18). Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere im Zusammenhang mit der Implementierung eines neuen Besteuerungssystems ein derzeit nicht bezifferbarer Aufwand für die heimische Außenwirtschaft entsteht. 3. In welcher Höhe geht die Landesregierung im bisherigen System von verloren gegangenen Einnahmen durch Betrugsfälle im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU aus? Nach Schätzung der EU-Kommission verlieren die Mitgliedstaaten jährlich bis zu 50 Milliarden Euro durch grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug (Quelle: http:// europa.eu/rapid/ press-release_IP-17-3443_de.htm). 4. In welcher Höhe werden sich mit der Umsetzung der vorgesehenen Reformschritte voraussichtlich die Einnahmen des Landes aus den Länderanteilen der Umsatzsteuer verändern? Die EU-Kommission prognostiziert einen Rückgang des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs um 41 Milliarden Euro (Vorschlag der EU-Kommission vom 25. Mai 2018 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Bundesratsdrucksache 297/18). Die Berechnungsgrundlagen der EU-Kommission sowie die Verteilung der Gesamtsumme auf die Mitgliedsstaaten sind der Landesregierung nicht bekannt und somit keine Prognosen zu Aufkommensverschiebungen der Länderanteile an der Umsatzsteuer möglich. 2