ANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3164 27.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Nahost-Reise von Mitgliedern des Landtages Mecklenburg-Vorpommern mit dem Minister für Inneres und Europa und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Minister für Inneres und Europa wurde bei der angesprochenen Reise von zwei Mitgliedern des Landestages begleitet. Die Kosten der Reise der beiden Abgeordneten werden nicht von der Landesregierung getragen. Es steht jedem Abgeordneten, jeder Fraktion und natürlich auch dem Innen- und Europaausschuss frei, Informationsreisen nach Jordanien und in den Irak zu unternehmen. Sie sind hierfür nicht auf eine Einladung des Ministeriums für Inneres und Europa angewiesen. Der Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, hat in seiner Funktion als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Bundesrates in einer Reise die Bundeswehr in Jordanien sowie im Irak besucht und sich ein Bild von der Situation syrischer Flüchtlinge in der Region gemacht. Auf der Reise wurde er von den beiden Landtagsabgeordneten Ralf Mucha und Marc Reinhardt begleitet (Quelle: https://www.ndr.de/ nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Opposition-kritisiert-CaffiersNahost-Reise,jordanien166.html). Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2019 beantwortet. Drucksache 7/3164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 1. Auf wessen Initiative kam nach Kenntnis der Landesregierung die Reise nach Jordanien und in den Irak ursprünglich zustande? a) Seit wann ist die Reise nach Jordanien und in den Irak geplant gewesen? b) Welche Einrichtungen wurden während der Reise im Einzelnen besucht? c) Welche neuen Erkenntnisse hat der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundesrates für seine Arbeit als Innenminister durch die Reise gewonnen? Initiiert wurde die Reise durch den Minister für Inneres und Europa in seiner Funktion als Vorsitzender des Verteidigungssauschusses im Bundesrat. Zu a) Am 28. September 2018 wurde die Reise beim zuständigen Parlament- und Kabinettreferat im Bundesministerium der Verteidigung angezeigt. Sie sollte ursprünglich im Dezember 2018 stattfinden. Zu b) Es wurden die Kontingentanteile Counter Daesh/Capacity Building IRQ an den Standorten Al-Azrak in Jordanien und Erbil im Irak sowie das Flüchtlingslager Azrak, das von jordanischer Seite federführend durch das „Syrian Refugee Affairs Directorate“ sowie von internationaler Seite durch die Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR), betrieben und betreut wird, besucht. Zu c) Der Minister für Inneres und Europa informierte sich in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender über die Situation in den Standorten und im Flüchtlingslager. 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3164 2. Wie sind nach Kenntnis der Landesregierung die beiden mitgereisten Abgeordneten auf die Nahost-Reise des Ministers für Inneres und Europa aufmerksam geworden? a) Wie stellt sich die aktenkundige Korrespondenz zwischen den beiden mitgereisten Abgeordneten und dem Ministerium bezüglich der Reiseplanung und der Reise im Allgemeinen dar (bitte - wenn nötig geschwärzt - die Korrespondenz zwischen Abgeordneten und Ministerium anhängen)? b) Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Landesregierung den beiden Abgeordneten insgesamt während der Reise (bitte tabellarisch darstellen)? c) Sind nach Kenntnis der Landesregierung sämtliche durch die Reise entstandenen Kosten den beiden Abgeordneten und ihren zugehörigen Fraktionen übermittelt worden oder gibt es einzelne Posten, die von anderen Stellen übernommen worden sind? Die Abgeordneten erfuhren über persönliche Gespräche von der Reise. Zu a) Die Korrespondenz wurde schriftlich und mündlich zu organisatorischen und logistischen Sachverhalten geführt. Zu b) und c) Sämtliche Reisekosten sind von den Abgeordneten oder ihren Landtagsfraktionen zu tragen. Da die Kostenträger nicht der Landesregierung angehören, erteilt die Landesregierung zu diesem Sachverhalt keine weiteren Auskünfte. 3. Aus welchen Gründen sind nach Kenntnis der Landesregierung andere Mitglieder des Landtages oder des Innen- und Europaausschusses, der ja in der Vergangenheit Reisen in die Region unternahm, nicht eingeladen worden? Wie viele Personen nahmen vonseiten des Landes MecklenburgVorpommern insgesamt in welcher Funktion an der Reise teil (bitte anonymisiert nach Funktion des Teilnehmers auflisten)? Der Minister für Inneres und Europa reiste in seiner Funktion als Vorsitzender des Verteidigungssauschusses im Bundesrat. Es besteht keine Verpflichtung, Mitglieder des Landtages zu der Reise einzuladen. Der Minister für Inneres und Europa wurde von zwei Mitarbeitern des Ministeriums für Inneres und Europa und einem Angehörigen der Bundeswehr begleitet. 3 Drucksache 7/3164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4. Plant die Landesregierung zukünftig, Vertreter der Opposition über etwaige Reisen des Ministers für Inneres und Europa oder des Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Bundesrates, die außerhalb Europas stattfinden, zu informieren? a) Wenn ja, welches Prozedere schlägt die Landesregierung hierfür vor? b) Wenn ja, welche außereuropäischen Reisen sind für den Minister für Inneres und Europa oder des Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Bundesrates noch bis Ende der Legislatur oder der Amtszeit als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Bundesrates geplant? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Reisen des Ministers für Inneres und Europa können der Aktivitätenmeldung der Landesregierung entnommen werden. Als Leiter der deutschen Delegation nimmt der Minister für Inneres und Europa regelmäßig an Plenarsitzungen und Ausschusssitzungen der Parlamentarischen Versammlung der NATO innerhalb und außerhalb Europas teil. Diese werden jedoch in der Regel nur mit wenigen Monaten Vorlauf bekanntgegeben. Insofern ist diesbezüglich keine Aussage für die gesamte Legislaturperiode möglich. Bisher ist lediglich eine außereuropäische Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika im 1. Halbjahr 2019 geplant. Für eine Information über bevorstehende Reisen in diesem Zusammenhang besteht keine Veranlassung. 5. Welche Aufgaben umfasst nach Kenntnis der Landesregierung die Funktion als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Bundesrates (bitte einzeln darstellen)? a) In welcher Beziehung steht die Arbeit des Ministers für Inneres und Europa zu der Arbeit als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Bundesrates? b) Welche Synergien kann der Minister für Inneres und Europa durch diese zusätzliche Funktion für seine Arbeit als Minister für Inneres und Europa geltend machen? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Ausschuss für Verteidigung befasst sich mit verteidigungspolitischen Vorlagen, für die innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Federführung hat. 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3164 In der Regel handelt es sich um Gesetze, an deren Zustandekommen der Bundesrat zu beteiligen ist, oder um Verordnungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. In diesem Bereich kann es auch um Themen der zivil-militärischen Zusammenarbeit, wie beispielsweise die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz, gehen. Im Übrigen wird auf den Internetauftritt des Bundesrats verwiesen. In seiner Funktion als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Bundesrat unterhält der Minister für Inneres und Europa weitreichende Kontakte, um sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Gegebenheiten im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu informieren. Hierzu zählt auch die Bundeswehr als eines der wesentlichen Instrumente der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Bundeswehr trägt mit ihren Auslandseinsätzen zur Stabilisierung von Krisenregionen bei. Dadurch werden in den betroffenen Regionen der Migrationsdruck und das Radikalisierungspotenzial gesenkt. Das hat mittelbar positive Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland. Dieser Umstand ist relevant für die Arbeit der Sicherheitsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die in der Zuständigkeit des Ministeriums - und damit auch des Ministers - für Inneres und Europa liegen. 6. Welcher Adressatenkreis erhält nach Kenntnis der Landesregierung Informationen über ausländische Reisen des Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Bundesrates (bitte genau eingrenzen)? Wie erhält dieser Adressatenkreis Informationen über ausländische Reisen des Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Bundesrates? Die für die Organisation der Reise nötigen Informationen ergehen an das Bundesministerium der Verteidigung, das Auswärtige Amt sowie die Landesvertretung MecklenburgVorpommern (Botengänge im Zusammenhang mit der Visabeantragung). Dieser Adressatenkreis erhält die diesbezüglichen Informationen mündlich und schriftlich. 7. Was hat nach Kenntnis der Landesregierung die Mitnahme von den oben genannten Abgeordneten bei Reisen mit der Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern zu tun, wenn der Minister für Inneres und Europa in Funktion als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Bundesrates diese Reise angetreten hat? In welcher Beziehung steht die Arbeit der Landesregierung mit außereuropäischen Angelegenheiten der Bundeswehr? Eine Beurteilung der Absichten der Abgeordneten bei der angesprochenen Reise steht der Landesregierung nicht zu. 5 Drucksache 7/3164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Die Bundeswehr trägt mit ihren Auslandseinsätzen zur Stabilisierung von Krisenregionen bei. Dadurch werden in den betroffenen Regionen der Migrationsdruck und das Radikalisierungspotenzial gesenkt. Das hat mittelbar positive Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland. Dieser Umstand liegt auch im Interesse der Landesregierung. 8. Hat die Reise dazu beigetragen, die Position des Ministeriums für Inneres und Europa bezüglich der Abschiebung von syrischen Gefährdern und Straftätern in ihr Herkunftsland zu bestärken? a) Wenn ja, in welcher Form trug die Reise hierzu bei? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Minister für Inneres und Europa steht auch nach der Reise weiterhin zum Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, nach dem die Bundesregierung um eine Fortschreibung der Bewertung der Lage in der Arabischen Republik Syrien vom November 2018 sowie insbesondere eine Prüfung von Rückführungen für Gefährder, Straftäter und Identitätsverweigerer gebeten wird. 9. Wie wird die Lage der syrischen Flüchtlinge nach auf der Reise erhaltenen Informationen vonseiten der Landesregierung eingeschätzt? Hat sich die Lage der besuchten Flüchtlinge in der jüngeren Vergangenheit nach Kenntnis der Landesregierung verbessert oder verschlechtert? Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Bewertung der Sicherheitslage ausschließlich in die Zuständigkeit des Auswärtigen Amts fällt. Aus Sicht des Ministeriums für Inneres und Europa handelt es sich bei dem besuchten Flüchtlingslager in Azrak um eine ordentlich geführte Einrichtung, in der eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung gewährleistet ist. In dem besuchten Flüchtlingslager waren (Stand Dezember 2018, Angabe UNHCR) 40.615 syrische Flüchtlinge untergebracht. In Jordanien waren es zum Stichtag 15. Dezember 2018 insgesamt 671.074 syrische Flüchtlinge (Angabe UNHCR). Im Lager in Azrak werden die Flüchtlinge medizinisch betreut, wozu es im Lager eine eigene Klinik gibt. Sie haben unter Federführung des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen Zugang zu ausreichend Verpflegung und Wasser, wobei es im Lager mehrere Märkte sowie circa 250 Geschäfte zum Erwerb von Nahrungsmitteln und unter anderem Gegenständen des alltäglichen persönlichen Bedarfs gibt. 6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3164 Sämtliche Unterkünfte sind mit Elektrizität versorgt. In insgesamt 15 Schulen wird Unterricht für Kinder im schulpflichtigen Alter, aber auch für Erwachsene, durchgeführt. Des Weiteren sind zahlreiche sogenannte Community Centres vorhanden, die als Begegnungsstätten und Ankerpunkte des täglichen Lebens dienen. Dazu halten diese ein Betreuungs-, Informationsund Bildungsangebot vor. Das derzeitige Hauptaugenmerk für die das Flüchtlingslager leitenden Organisationen liegt darauf, den Erwachsenen in Zusammenarbeit mit den jordanischen Behörden Arbeitsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Lagers zur Verfügung zu stellen. Da es sich um einen erstmaligen Besuch handelt, ist es dem Ministerium für Inneres und Europa nicht möglich, eine Bewertung der Entwicklung der Lage in dem Flüchtlingslager vorzunehmen. Nach Auskunft der zuständigen Stellen vor Ort ist die Lage jedoch stabil. Den Mitgliedern der Delegation wurde mitgeteilt, dass für syrische Flüchtlinge seit Oktober 2018 die Möglichkeit besteht, in ihre Heimat zurückzukehren, wenn sie es als sicher erachten. 7