Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3166 7. Wahlperiode 27.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelsicherheit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nachfolgende Fragen nehmen unter anderem Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2731. 1. Wie viele Lebensmittel werden insgesamt in Mecklenburg- Vorpommern verbraucht? 2. Von wie vielen Lebensmitteln für Mecklenburg-Vorpommern geht die Landesregierung aus, die verschwendet werden (bitte jeweiligen Anteil entlang der gesamten Wertschöpfungskette angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Verbrauch von Lebensmitteln und die Verluste entlang der Wertschöpfungskette werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht statistisch erfasst. Aussagen der Landesregierung über Lebensmittelverluste stützen sich auf Veröffentlichungen der Bundesregierung (zum Beispiel https://www.zugutfuerdietonne.de/warum-werfen-wir-lebensmittel-weg/wie-viel-werfen-wirweg /). Drucksache 7/3166 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wann hat sich die Arbeitsgruppe auf Grundlage des Landtagsbeschlusses 6/4477, die Wege zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung finden sollte, konstituiert? a) Wie oft hat sich die Arbeitsgruppe bis heute getroffen (bitte Ort, Datum der Treffen und jeweilige Schwerpunkte der Tagesordnungen angeben)? b) Welche konkreten Vorschläge hat die Arbeitsgruppe bis heute unterbreitet (bitte die Vorschläge einzeln auflisten sowie die ministerielle Zuständigkeit angeben)? c) Wie werden diese Vorschläge umgesetzt (bitte den Stand der Umsetzung angeben)? 4. Wer hat bisher an den Treffen der Arbeitsgruppe teilgenommen (bitte für jedes Arbeitstreffen einzeln darstellen)? Die Fragen 3, a), b), c) und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Da die Verringerung der Lebensmittelverschwendung ein sektor- und länderübergreifendes Thema ist, beteiligt sich Mecklenburg-Vorpommern aktiv in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe , die unterschiedliche Sektoren in einem Stakeholder-Prozess einbezieht. Die Bildung einer Arbeitsgruppe auf Landesebene ist deshalb bisher noch nicht erfolgt, wird aber dann relevant, wenn landesspezifische Maßnahmen zur Verringerung des Problems der Lebensmittelverschwendung operationalisiert werden sollen. 5. Ist die Antwort zu Frage 5 aus der eingangs genannten Kleinen Anfrage so zu verstehen, dass die Landesregierung nach der Überprüfung des bisher Geleisteten vollends zufrieden mit ihrer Arbeit ist und sich aus der besagten Studie weder neue Ansatzpunkte noch Anlässe zu weiteren Maßnahmen ergeben (bei anderer Auffassung bitte die Schlussfolgerungen und konkrete Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, darstellen)? Die Landesregierung betrachtet die in der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 7/2731 dargestellten Maßnahmen als einen wichtigen Zwischenstand. Allerdings werden bedarfsweise und anlassgebunden auch künftig entsprechende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. So hat die Landesregierung auf Bund-Länder-Ebene aktiv an der Erarbeitung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung mitgearbeitet, die am 20. Februar 2019 veröffentlicht wurde. Daraus werden nun Schlussfolgerungen und konkrete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3166 3 6. Wann und mit welchem Ergebnis wurde der im Landtagsbeschluss 6/4477 geforderte Wettbewerb seitens der Landesregierung ausgeschrieben ? a) Wie hat sich die Jury zusammengesetzt? b) Wie hoch war jeweils das Preisgeld? c) Aus welchem Haushaltstitel wurde das Preisgeld finanziert? Auf Grundlage der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und den daraus abzuleitenden konkreten Maßnahmen und Schlussfolgerungen wird über die Modalitäten eines Wettbewerbs im Land Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Um Engagement von Akteuren aus Mecklenburg-Vorpommern bei der Vermeidung von Lebensmittelverlusten und die Lebensmittelwertschätzung zu würdigen, ruft die Landesregierung zur Teilnahme am Wettbewerb der Bundesregierung „Zu gut für die Tonne!-Bundespreis “, der jährlich verliehen wird, auf. Im Jahr 2018 gewann Olaf Schnelle, Gärtnerei Schnelles Grünzeug, aus 18513 Grammendorf den Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung in der Kategorie Landwirtschaft und Produktion. 7. Wie wurden die Forderungen in dem Landtagsbeschluss 6/4477 Nummer 2 Spiegelstrich 2 und 3 im Einzelnen umgesetzt (bitte konkrete Maßnahmen, Finanzierung und beteiligte Akteure benennen)? Die Forderungen in der vom Landtag beschlossenen Landtagsdrucksache 6/4477 konnten bisher nur teilweise umgesetzt werden. Bei der Umsetzung konzentrierte sich die Landesregierung auf die Außer-Haus-Verpflegung. Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist integraler Bestandteil der DGE-Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung. Im Rahmen der Vermittlung der Standards für die Gemeinschaftsverpflegung gehen die Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung auf ökonomische Fragen in den Beratungen mit Caterern ein. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung nach einer Umkehr der Rechtslage bezüglich des sogenannten Containerns? Das sogenannte „Containern“ ist kein rechtstechnischer Begriff. Aus den Medien ist bekannt, dass damit teilweise das Mitnehmen von Lebensmitteln aus Abfallbehältern bezeichnet wird, zum Beispiel auf dem Gelände von Supermärkten oder anderen Geschäften. Ob solche Handlungen strafrechtlich relevant sind, etwa als Diebstahl oder Hausfriedensbruch, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Forderung nach einer Umkehr der Rechtslage ist der Landesregierung nicht bekannt. Drucksache 7/3166 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Wie wird die Landesregierung die mögliche Veröffentlichung von schweren Verstößen laut § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) handhaben? Die Landesregierung hat für die Anwendung des § 40 Absatz 1a LFGB Vollzugshinweise für die zuständigen Behörden erlassen. Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Veröffentlichung erfolgt jedoch auf der Homepage des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF). Die Anwendung des § 40 Absatz 1a LFGB wird als rechtsunsicher eingestuft. Deshalb befindet sich die Regelung derzeit in Überarbeitung.