LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3170 07.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen durch die Energiewende und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich das Verhältnis von landwirtschaftlicher Nutzfläche, die infolge der Energiewende für die Energieproduktion genutzt wird, zur landwirtschaftlichen Nutzfläche, die der Nahrungsmittelproduktion dient, in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren, Fläche, Lage und Nutzungsart aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Daten vor. 2. In welcher Form und Größenordnung plant die Landesregierung eine weitere Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche zum Zwecke der Energieproduktion in den nächsten Jahren, etwa durch Anbau von Biomasse, Installation von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen (bitte nach Fläche pro Jahr, Lage und Nutzung aufschlüsseln)? Die Energiepolitischen Ziele der Landesregierung sind in der Energiepolitischen Konzeption festgelegt. Mit dem Landesraumentwicklungsprogramm 2016 hat die Landesregierung eine fachübergreifende raumbezogene Rahmenplanung für die nachhaltige Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt und einen Handlungsrahmen für die räumliche Entwicklung des Landes etwa für die nächsten zehn Jahre geschaffen. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2019 beantwortet. Drucksache 7/3170 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Nach dem Kapitel 5.3 sollen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien an geeigneten Standorten Voraussetzungen geschaffen werden. Dabei soll auch die Wärme von Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen sinnvoll genutzt werden. Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen effizient und flächensparend errichtet werden. Dazu sollen sie verteilnetznah geplant und insbesondere auf Konversionsstandorten, endgültig stillgelegten Deponien oder Deponieabschnitten und bereits versiegelten Flächen errichtet werden. Als Ziel der Raumordnung ist dort festgelegt, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden dürfen. In den Eignungsgebieten für Windenergieanlagen ist der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen einzuräumen. Soweit raumbedeutsame Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen in diesen Gebieten die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen beeinträchtigen, sind diese auszuschließen. In Kapitel 4.5 ist das Ziel der Raumordnung festgeschrieben, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen ab der Wertzahl 50 (Vergleichswert zur Bewertung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Böden) nicht in andere Nutzungen umgewandelt werden darf. Ferner sind in diesem Kapitel Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft ausgewiesen, in denen dem Erhalt und der Entwicklung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren und -stätten ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Außerdem ist dort als Ziel der Raumordnung festgeschrieben, dass bei der Erzeugung landwirtschaftlicher Biomasse die Funktionen von Böden, Gewässern, Grundwasserressourcen und der biologischen Vielfalt zu beachten sind. 3. Wie will die Landesregierung auf steigende Nahrungsmittelpreise durch den Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche für die Lebensmittelproduktion reagieren? Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass die Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln auf einen Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche zurückzuführen sei. 4. Wie hat sich der Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, die zuvor für die Nahrungsmittelproduktion genutzt wurde, zugunsten der Produktion von regenerativer Energie seit 2008 auf den Umfang von Nahrungsmittelimporten nach Mecklenburg-Vorpommern ausgewirkt? Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass der Umfang von Nahrungsmittelimporten in das Bundesland auf einen Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche zurückzuführen sei. 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3170 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der steigenden Flächennutzung zur Energieerzeugung auf die Artenvielfalt in Mecklenburg-Vorpommern? Flächennutzungen zur Energieerzeugung sind nur im Rahmen des geltenden Rechts zulässig. Sie müssen so gestaltet werden, dass eine naturverträgliche Energiewende unter Berücksichtigung der Artenvielfalt gewährleistet wird. 6. Wie hoch wäre der Anteil von landwirtschaftlicher Nutzfläche zur Energieerzeugung an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche, wenn der komplette Strombedarf des Landes durch erneuerbare Energien (Windkraft, Photovoltaik und Biogas) gedeckt werden müsste? Der jährliche komplette Strombedarf im Land beträgt circa 6.600 Gigawattstunden. Allein durch Windenergieanlagen werden im Land jährlich circa 7.500 Gigawattstunden erzeugt. Somit übersteigt der aus Windenergie erzeugte Strom den kompletten Strombedarf des Landes um circa 900 Gigawattstunden. Die von allen Windenergieanlagen direkt genutzte Fläche (Fundamente, Nebenanlagen, Zuwegungen), die nicht mehr für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Verfügung steht, beträgt circa 960 Hektar. Das entspricht etwa 0,07 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes. 3