Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3175 7. Wahlperiode 01.03.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Finanzierung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Fragen beziehen sich teilweise auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/149 und die Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Verbraucherzentrale Mecklenburg- Vorpommern. 1. Welche Ergebnisse brachten die Gespräche mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2017 und 2018 über den Abschluss einer Anschlussvereinbarung an die Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2014 (bitte Datum der Gespräche und Ergebnisse einzeln auflisten)? In den Besprechungen vom 21. August 2017, 11. Dezember 2017, 29. Januar 2018, 24. Mai 2018 und 24. September 2018 bestand jeweils Einigkeit, dass der Abschluss einer zweiten Rahmenvereinbarung über finanzielle Zuwendungen an die Verbraucherzentrale angestrebt wird. Im Einzelnen: In der Sitzung des Verwaltungsrats der Verbraucherzentrale vom 21. August 2017 teilte der zuständige Referatsleiter des Justizministeriums mit, dass eine neue Rahmenvereinbarung vorbereitet werden könne. Drucksache 7/3175 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In der Verwaltungsratssitzung vom 11. Dezember 2017 stellte die Verbraucherzentrale Eckpunkte ihrer Überlegungen zu einer neuen Rahmenvereinbarung mündlich vor. Diese wurde erörtert. Nachdem die Verbraucherzentrale einen als Diskussionsvorlage bezeichneten Entwurf einer zweiten Rahmenvereinbarung übersandt hatte, wurde dieser Entwurf in der Verwaltungsratssitzung vom 29. Januar 2018 besprochen. Am Rande der Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale am 24. Mai 2018 wurde über Details der geplanten Rahmenvereinbarung gesprochen. Schließlich wurde in der Verwaltungsratssitzung vom 24. September 2018 der Stand der Rahmenvereinbarung besprochen. Der Verbraucherzentrale wurde mitgeteilt, dass die Abstimmung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sei. 2. Wann wurde eine Vereinbarung, die sich an die am 31. Dezember 2018 auslaufende Rahmenvereinbarung anschließen sollte, unterschrieben? Der Abschluss einer zweiten Rahmenvereinbarung ist nach wie vor beabsichtigt und soll nach Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorbereitet werden. 3. Wann und wo wurde eine neue Rahmenvereinbarung veröffentlicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie bewertet die Landesregierung aus den bisherigen Erfahrungen, wie sich der Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf die Planbarkeit und Kontinuität der Arbeit der Verbraucherzentrale auswirkt? Nach Mitteilung der Verbraucherzentrale hat die Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2014 ihr Planungssicherheit verschafft. Finanzielle Zuwendungen des Landes an die Verbraucherzentrale unterliegen dabei dem Haushaltsvorbehalt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3175 3 5. In welcher Höhe gewährt die Landesregierung der Verbraucherzentrale von 2019 bis 2023 eine institutionelle Förderung? Im Haushaltsjahr 2019 ist der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine institutionelle Förderung in Höhe von 425.200 Euro gewährt worden. Für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 liegen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 436.000 Euro pro Jahr vor. Für das Haushaltsjahr 2023 können noch keine Aussagen getroffen werden. 6. Wie lässt sich die Höhe der institutionellen Förderung im Vergleich zu den Förderhöhen anderer Bundesländer einordnen (bitte Bundesländer einzeln auflisten, Höhe der Förderung angeben und Förderung ins Verhältnis zu der Zahl der Einwohner setzen)? Die Landesregierung verfügt hierzu über keine gesicherten Zahlen und kann daher keine Aussage treffen.