Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3177 7. Wahlperiode 05.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Mobbing an Schulen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Handlungs- und Meldepflichten bestehen für die Schulleitung /Lehrkräfte, wenn an sie das Problem des Mobbings gegen einen Schüler oder körperlicher Gewalt durch Mitschüler herangetragen wird? Öffentliche Schulen sind verpflichtet, Notfälle gemäß Notfallplan Mecklenburg-Vorpommern der zuständigen Schulbehörde sowie dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgehend zu melden. Alle gemeldeten Vorfälle werden in der obersten Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, schulaufsichtlich und (sofern angezeigt) schulpsychologisch begleitet. 2. Welche Präventionsstrategie und Ziele bestehen, um Mobbing von Schülern in staatlichen Schulen zu begegnen? Ziel der Präventionsarbeit im Bereich Mobbing ist die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur positiven Bewältigung ungünstiger Lebensumstände, belastender Ereignisse und Erlebnisse, schwieriger sozialer Umfeld- oder Beziehungskonstellationen sowie die Verurteilung von Gewaltanwendung als Konfliktlösungsstrategie. Drucksache 7/3177 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Des Weiteren ist bei den Schülerinnen und Schülern ein Verhalten und Erleben zu entwickeln, welches verbale, psychische, physische und sexualisierte Gewalt, insbesondere gegenüber dem anderen Geschlecht, Schwächeren, Benachteiligten, Andersdenkenden ablehnt und dem entgegenwirkt. Hierzu ist das Thema Gewalt in der Schule, in der Öffentlichkeit und im sozialen Nahraum als Gegenstand und Inhalt des Unterrichts in die Unterrichtsfächer Sozialkunde, Geschichte, Philosophieren mit Kindern, Religion, Deutsch, Biologie und den Fremdsprachen sowie die Rahmenpläne Rechtserziehung und interkulturelle Erziehung einzubeziehen. Die konkrete Anti-Mobbing-Arbeit an den Schulen, die über die Unterrichtsgestaltung in den einzelnen Fächern hinausgeht, ist sehr vielschichtig. So wurden bereits 2010 600 Anti- Mobbingkoffer von der Techniker-Krankenkasse an Schulen verteilt, die 2013 ergänzt wurden durch das immer aktueller werdende Thema Cybermobbing. Verschiedene weitere Maßnahmen und Programme im Kontext der Mobbing-Prävention werden angeboten und durchgeführt: - seit 2015 Medienkompass Mecklenburg-Vorpommern für Schulen (Cybermobbing), - Lehrerfortbildungen über das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (zum Beispiel Sommerakademie), - Lions Quest-Programme: „Erwachsen werden“ (10 - 14 Jahre) und „Erwachsen handeln“ (15 - 18 Jahre) sowie das Unterrichtsprogramm „Klasse 2000“ für Grundschulen, - „Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage“, - Streitschlichterprogramme, - seit 2012 Qualitätssiegel „Sicherheit macht Schule“. 3. Welche Ansprechpartner stehen für Schüler, die sich von Mitschülern gemobbt fühlen, oder Eltern von Schülern, die sich gemobbt fühlen, an den einzelnen Schulen oder anderer Stelle zur Verfügung? Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) und Schulräte in den Staatlichen Schulämtern mit der Generalie Gewaltprävention stehen Lehrkräften, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern zur Verfügung und beraten diese. 4. In welchem Umfang haben in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 Schulungen von Lehrkräften zum Thema Mobbing stattgefunden ? Wie viele Lehrkräfte haben daran teilgenommen? An den zehn Fortbildungen des Institutes für Qualitätsentwicklung Mecklenburg- Vorpommern rund um das Thema Mobbing nahmen in dem aufgeführten Zeitraum 405 Lehrkräfte teil. Weiterhin wurden Fortbildungen für Lehrkräfte zur Prävention und zum professionellen Umgang mit diesem Verhaltensproblem angeboten und der Elternarbeit entsprechende Bedeutung beigemessen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3177 3 Fortbildungsthemen dazu waren zum Beispiel der Umgang mit schwierigen Kindern, Sozialtrainings für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 zur Stärkung sozialer Kompetenz, Prävention von Verhaltensstörungen und Elterngespräche erfolgreich führen. 5. Welche finanziellen Mittel standen den öffentlichen Schulen des Landes in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 jährlich pro Schüler zur Verfügung, um Schulungen, Aufklärungsveranstaltungen, Projekte oder andere Maßnahmen der Prävention zu realisieren, um Mobbing an der Schule zu verhindern? Wie sehen die Planungen im laufenden Jahr für die Schulen aus? Projekte können über die Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung, politische Bildung und Gewaltprävention an Schulen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Antrag der Schulen gefördert werden. In den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 standen gemäß Haushaltsplan Mittel in Höhe von 80.000,00 Euro im Jahr für Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung, politische Bildung und Gewaltprävention an Schulen zur Verfügung. Für 2019 stehen ebenfalls 80.000,00 Euro zur Verfügung. Die Projektmittel stehen für Projekte an öffentlichen und privaten Schulen zur Verfügung. Antragsteller können juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Träger von Schulen), juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel gemeinnützige Vereine und Institutionen) sowie natürliche Personen mit Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern sein.