LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3178 12.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Schulpsychologen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) vereint sonderpädagogische und schulpsychologische Expertise, auf deren Basis vielfältige Beratungs-, Diagnostik- und Interventionsangebote professionell abgesichert werden können - mit dem Ziel, den betroffenen Schülerinnen und Schülern eine auf die individuellen Bedarfe bestmöglich zugeschnittene Förderung zu ermöglichen. 1. Wie viele Stellen für Schulpsychologen sind derzeit vorhanden und sind besetzt? Wie stellt sich der Altersdurchschnitt der Schulpsychologen dar? Staatliches Anzahl Stellen Anzahl besetzter Stellen Schulpsychologen* Schulamt Schulpsychologen Rostock 6 6 Schwerin 7 7 Neubrandenburg 5 5 Greifswald 7 7 Altersdurchschnitt der Stelleninhaber 40,1 45,5 46,6 47,4 * Die Stellenangaben im Bereich Schulpsychologie umfassen auch die jeweils zuständigen Fachbereichsleitungen des ZDS auf Ebene der unteren Schulbehörde. Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. März 2019 beantwortet. Drucksache 7/3178 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Für wie viele Schüler bzw. Lehrkräfte sind die Schulpsychologen derzeit durchschnittlich zuständig? Auf einen Schulpsychologen kommen derzeit durchschnittlich 5.073 Schülerinnen und Schüler sowie 383 Lehrkräfte* an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Die zuvor genannten Angaben basieren auf der amtlichen Schulstatistik zum Schuljahr 2017/2018 mit Stichtag 29. September 2017. 3. Nach welchen fachlichen Kriterien und Verfahren wurde der Personalbedarf an Schulpsychologen in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt, um eine bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung von Schülern und Lehrkräften an den Schulen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten? Zum 1. August 1998 wurden die heutigen vier Staatlichen Schulämter eingerichtet und der Bereich Schulpsychologie mit 25 Stellen ausgestattet. Im Schuljahr 1998/1999 kamen auf einen Schulpsychologen durchschnittlich 10.448 Schülerinnen und Schüler sowie 664 Lehrkräfte* an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Die zuvor genannten Angaben basieren auf der amtlichen Schulstatistik zum Schuljahr 1998/1999 mit Stichtag 1. Oktober 1998. Die fachlichen Kriterien und Verfahren ergeben sich aus den Aufgaben der Schulpsychologie, zu denen insbesondere folgende Schwerpunkte gehören: - Beratung, Krisenintervention, psychologische Diagnostik, Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement. * Gemeint sind hier hauptberufliche Lehrkräfte (vollzeitbeschäftigte sowie teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte). 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3178 4. Wie lange betrug die durchschnittliche Wartezeit für Kinder und Lehrkräfte in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018, bis diese bei Bedarf eine schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen konnten? Wie viele Fälle wurden in dem genannten Zeitraum durchschnittlich je Schulpsychologe bearbeitet? Eine statistische Erfassung der in Frage 4 angeführten Aspekte erfolgt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht. 5. In welcher Weise werden derzeit die Eltern und Schüler über die Angebote und Kontaktdaten der Schulpsychologen informiert, um bei etwaigen Konfliktsituationen, Mobbing oder anderen Handlungsbedarfen niederschwellig einen Ansprechpartner zu haben? Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler werden über den Bildungsserver hinsichtlich entsprechender Kontaktdaten und Angebote des ZDS informiert (https://www. bildung-mv.de/eltern/schule-und-unterricht/schulpsychologischer-dienst/). Regelungsgehalte zum Umgang mit Notfällen sind bereits im Notfallplan veröffentlicht, der jeder Schule als elektronisches Dokument zur Verfügung steht. Zum Schuljahr 2018/2019 erfolgte eine Überarbeitung des Handlungsplans im Umgang mit Notfällen im jeweiligen Staatlichen Schulamt. Dieser Handlungsplan enthält eine Auflistung wichtiger Telefonnummern (Erreichbarkeit von zuständigen Beschäftigten des ZDS, Rettungsleitstellen, Jugendämtern, Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie), die jeder Schule durch die untere Schulaufsicht zur Verfügung gestellt worden sind. Des Weiteren erfolgt eine entsprechende Thematisierung zum Beispiel im Rahmen von Schulleiterdienstberatungen. Auch außerschulische Netzwerkpartner (zum Beispiel Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt, Beratungsstellen) dienen als Multiplikatoren, die ebenfalls über Kontaktdaten informieren. 3