Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3186 7. Wahlperiode 05.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Zusätzliche Umsätze und Arbeit durch die Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Erkenntnisse, statistischen Erhebungen und Schätzungen hat die Landesregierung über den volkswirtschaftlichen Nutzen der Bäderverkaufsverordnung? Wesentliches Ziel der Schaffung einer Regelung zur Sonntagsöffnung in touristisch bedeutsamen Gebieten ist die nachhaltige Förderung des Tourismus und damit eines der maßgeblichen Wirtschaftsfaktoren des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dass mit der Befriedigung touristischer Bedürfnisse jenseits kultureller Einrichtungen und der Gastronomie auch der Handel und damit die Ladenöffnung auch am Wochenende einhergeht, beruht auf der mehr und mehr gestiegenen Erwartungshaltung der Gäste auch im Vergleich zu touristischen Angeboten in anderen Bundesländern sowie im angrenzenden Ausland. Von dem prosperierenden Tourismus profitiert der Einzelhandel in unserem Land, der mit circa 50.600 Beschäftigten ebenfalls eine bedeutende Branche darstellt, erheblich. Der Einzelhandelsumsatz in Mecklenburg-Vorpommern betrug im Jahre 2017 circa 8,5 Mrd. Euro, die Prognose für 2018 ist leicht aufsteigend. Etwa 8.000 Arbeitsplätze im Einzelhandel hängen direkt von den touristischen Umsätzen ab. In diesem Zusammenhang ist eine starke Bäderverkaufsverordnung unverzichtbar. Sie ermöglicht es den Touristen und Touristinnen, vorrangig in den touristischen Zentren - wie der Ostseeküste oder der Mecklenburgischen Seenplatte - sich auch an Sonntagen mit den benötigten Waren zu versorgen. Drucksache 7/3186 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Bäderverkaufsverordnung ist daher ein wichtiger Aspekt für den Tourismus aber auch für den Handel im Land, um die Attraktivität als Urlaubs- und Ferienort zu steigern. Ohne die sogenannte Bäderregelung könnten die Ansprüche der Touristen und Touristinnen an eine bedeutende Urlaubsregion nicht erfüllt werden. Mecklenburg-Vorpommern gilt als eines der beliebtesten innerdeutschen Reiseziele. Die Tourismusbranche ist in kaum einem anderen Bundesland so bedeutend wie in Mecklenburg- Vorpommern: Mit einem Bruttoumsatz von über 5,1 Mrd. Euro im Jahr und einem geschätzten Anteil von rund 10 Prozent am Primäreinkommen leistet sie in Mecklenburg- Vorpommern doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt. Laut Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Rahmen der Fortschreibung der Landestourismuskonzeption bestreiten rund 173.000 Personen in Mecklenburg-Vorpommern direkt und indirekt ihren Lebensunterhalt durch den Tourismus. Voraussetzung für eine stabile Bäderverkaufsverordnung ist in jedem Fall ein dem Sonntagsschutz gerecht werdender Sachgrund, wobei dem Regel-Ausnahme-Gebot umso mehr Bedeutung zukommt, je geringer das Gewicht derjenigen Gründe ist, zu denen der Sonn- und Feiertagsschutz ins Verhältnis gesetzt wird und je weitergreifend die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung ist. Ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse (Shopping-Interesse) potenzieller Käufer genügt grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen (BVerfG, Urt. V. 01.12.2009), sodass vorrangig die touristische Prägung und das Versorgungsbedürfnis der Touristen und Touristinnen betrachtet werden muss. Mit Wegfall der Bäderverkaufsverordnung wäre mit deutlichen Einbrüchen bei den Umsätzen und einem negativen Einfluss auf die Entwicklung der Tourismuswirtschaft in Mecklenburg- Vorpommern zu rechnen. Als Erhebung liegt eine Umfrage des Handelsverbandes Nord zur aktuellen Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom September 2018 vor. An der Umfrage haben 124 Händler teilgenommen. 2. Welche geschätzten zusätzlichen Umsätze wurden in den vergangenen fünf Jahren durch die besonderen Sonntagsöffnungszeiten in den privilegierten Orten insgesamt generiert (bitte auflisten nach Jahren und Höhe des Umsatzes)? Ohne Bäderverkaufsverordnung wären Gäste in Mecklenburg-Vorpommern an das Ladenöffnungsgesetz (LöffG) gebunden, welches die Einkaufsmöglichkeiten für Urlauber (und Einheimische) stark einschränkt. Einer Untersuchung des Beratungsunternehmens dwif zufolge werden an Sonntagen mehr als ein Viertel der Gesamtzahl der Tagesgäste gezählt. Im Vergleich: Am Montag liegt der Anteil bei 8,1 Prozent und an Freitagen bei 13,3 Prozent. Sonntage stellen somit umsatzstarke Tage für tourismusnahe Unternehmen (unter anderem Einzelhandel) und damit für die gesamte Tourismuswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3186 3 Laut einer Untersuchung von DIW econ - die Ergebnisse wurden auch in der aktuellen Landestourismuskonzeption veröffentlicht - geben die Gäste in Mecklenburg-Vorpommern 7,75 Milliarden Euro jährlich aus. Davon entfallen 22,4 Prozent auf die Beherbergung und 22,4 Prozent auf Einkäufe, also den Einzelhandel. Gemeint sind damit nicht Waren des täglichen Bedarfs, denn für Lebensmittel sind es noch einmal zusätzlich 6,5 Prozent. Mit anderen Worten: Die Ausgaben der Touristen machen etwa zwei Fünftel der Einzelhandelsumsätze aus. Erfasst sind dabei sowohl Übernachtungs- als auch Tagesgäste. Weitere Aufschlüsselungen liegen nicht vor. 3. Welche geschätzten zusätzlichen Umsätze wurden in den vergangenen fünf Jahren durch die besonderen Sonntagsöffnungszeiten in den jeweiligen Orten generiert, die im jetzigen Referentenentwurf wegfallen würden (bitte auflisten nach Jahren, Orten und Höhe der Umsätze)? Wie bereits dargelegt, ist das Interesse des Handels an einer möglichst weitgehenden Bäderverkaufsverordnung nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich. Daher existiert auch keine konkrete auf alle Branchen, Orte und Mitarbeiter bezogene Erhebung. Als grobe Einschätzung wird auf die Ergebnisse einer Umfrage des Handelsverbandes Nord zur aktuellen Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom September 2018 verwiesen. Weitere Aufschlüsselungen liegen nicht vor, da diese Fragen für die Erstellung einer rechtskonformen Bäderverkaufsverordnung nicht relevant sind. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Umsatzanteil von Touristen/Urlaubern der an Sonntagen in den Orten der Bäderregelung 2015 erzielt wird: Händler unter 5 % 5 - 20 % 21 - 50 % 51 - 75 % 76 - 100 % keine Angabe Summe Lebensmittel 0 1 31 6 29 9 76 Bekleidung 3 2 6 8 48 2 69 Sonstige 14 2 3 7 27 5 58 Umsätze werden nicht jährlich der absoluten Höhe nach erfasst. Drucksache 7/3186 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie viele Personen arbeiteten nach Schätzung der Landesregierung 2016, 2017 und 2018 durch die Sonderregelung in den privilegierten Orten zusätzlich (bitte auflisten nach Mecklenburg-Vorpommern gesamt/einzelner Ort, Zahl der zusätzlich geöffneten Geschäfte, Zahl der Selbstständigen, Zahl der mithelfenden Familienangehörigen und Zahl der Angestellten)? Auch hier kann lediglich auf die Ergebnisse der Umfrage des Handelsverbandes Nord zur aktuellen Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom September 2018 verwiesen werden. Weitere Aufschlüsselungen liegen nicht vor. Sonntagsbeschäftigung Lebensmittel alle Vollzeit Teilzeit Aushilfen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 706 188 344 174 532 Dauerbeschäftigung alle Vollzeit Teilzeit Aushilfen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 7.269 1.275 3.267 2.727 4.542 Beschäftigungsquote Sonntag 9,71% 14,75% 10,53% 6,38% 11,71% Sonntagsbeschäftigung Bekleidung alle Vollzeit Teilzeit Aushilfen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1.300 657 420 223 1.077 Dauerbeschäftigung alle Vollzeit Teilzeit Aushilfen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2.783 1.409 984 390 2.393 Beschäftigungsquote Sonntag 46,71% 46,63% 42,68% 57,18% 45,01% Sonntagsbeschäftigung Sonstige alle Vollzeit Teilzeit Aushilfen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 391 193 147 51 340 Dauerbeschäftigung alle Vollzeit Teilzeit Aushilfen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1.174 385 607 182 992 Beschäftigungsquote Sonntag 33,30% 50,13% 24,22% 28,02% 34,27% Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3186 5 Insgesamt beschäftigte Mitarbeiter: Händler Vollzeitkräfte 0 bis 2 3 bis 4 5 bis 6 7 bis 8 9 bis 10 11 bis 15 20 und mehr keine Angabe Lebensmittel 59 6 2 4 1 2 2 Bekleidung 26 12 14 4 2 4 2 1 Sonstige 17 5 1 1 1 1 Summe 102 23 16 5 7 6 4 4 Händler Teilzeitkräfte 0 bis 2 3 bis 4 5 bis 6 7 bis 8 9 bis 10 11 bis 15 20 und mehr keine Angabe Lebensmittel 2 2 2 1 1 6 2 Bekleidung 24 3 11 2 3 1 Sonstige 16 2 1 2 1 2 1 Summe 42 7 14 5 1 1 11 4