Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3187 7. Wahlperiode 05.03.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Mittelabfluss aufgrund der Richtlinie „Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Anfrage ist auf den Mittelabfluss aufgrund der Richtlinie „Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 gerichtet. Dazu wird auch die Anzahl der gestellten Anträge in den genannten Schuljahren erfragt. Erläuternd sei diesbezüglich darauf hingewiesen, dass sich mit der Zweiten Änderung der Richtlinie „Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ vom 24. Oktober 2018 das Antragsverfahren mit Wirkung zum 1. September 2018 geändert hat. Im Schuljahr 2017/2018 waren Anträge nach der benannten Richtlinie schulhalbjährlich zu stellen. Für eine Förderung über ein Schuljahr waren daher zwei Anträge erforderlich. Seit dem 1. September 2018 können Anträge gemäß Ziffer 6.1.1 der Richtlinie für das gesamte Schuljahr gestellt werden. Für eine Betrachtung der Entwicklung der Antragszahlen bietet sich ein Vergleich der Anzahl der Anträge im Schuljahr 2017/2018 mit derjenigen im Schuljahr 2018/2019 daher nur eingeschränkt an. Drucksache 7/3187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Anzahl von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft ist im Schuljahr 2017/2018 insgesamt eingegangen? Im Schuljahr 2017/2018 sind insgesamt 741 Anträge auf Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schuler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft eingegangen. 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Anträge wurden im Schuljahr 2017/2018 positiv beschieden? Im Schuljahr 2017/2018 sind 497 Anträge positiv beschieden worden. 3. Auf welche Summe belief sich der gesamte Landeszuschuss zugunsten der Antragsstellerinnen und Antragssteller im Schuljahr 2017/2018? Es wurden Anträge in einer Summe von 176.379,08 Euro für das Schuljahr 2017/2018 beschieden. 4. Auf welche Summe belief sich die monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung der Antragsstellerinnen und Antragssteller im Schuljahr 2017/2018 (bitte nach unter 300 €, unter 400 € und über 400 € angeben)? Die monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung der Antragsstellerinnen und Antragssteller im Schuljahr 2017/2018 schlüsselt sich wie folgt auf: unter 300 Euro 62 Anträge gleich 300 Euro 4 Anträge unter 400 Euro 145 Anträge gleich 400 Euro 25 Anträge über 400 505 Anträge. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3187 3 5. Welche Anzahl von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft ist im Schuljahr 2018/2019 bis zum Stichtag 2. Februar 2019 eingegangen? Bis zum Stichtag 2. Februar 2019 sind insgesamt 658 Anträge auf Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schuler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft eingegangen. 6. Wie viele der in Frage 5 genannten Anträge wurden bisher positiv beschieden? Im Schuljahr 2018/2019 sind bisher 202 Anträge positiv beschieden worden 7. Auf welche Summe beläuft sich derzeit der Landeszuschuss zugunsten der Antragsstellerinnen und Antragssteller im Schuljahr 2018/2019 (Stichtag 2. Februar 2019)? Es wurden Anträge in einer Summe von 136.218,88 Euro für das Schuljahr 2018/2019 beschieden. 8. In welcher Form wird die Landesregierung ihre seit mehr als zwei Jahren andauernde Prüfung der Rechtmäßigkeit von Zuschüssen im Hinblick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 28. Juni 2016 (Az. 9 S 1906/14) zu Auswirkungen auf die Bedarfslage in Mecklenburg-Vorpommern bei Beförderungs - und Unterkunftskosten von Berufsschülerinnen und Berufsschülern mit dem Ziel eines Ergebnisses weiter fortführen? Die Landesregierung wird die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Zuschüssen im Hinblick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 28. Juni 2016 (Az. 9 S 1906/14) zu Auswirkungen auf die Bedarfslage in Mecklenburg-Vorpommern bei Beförderungs- und Unterkunftskosten von Berufsschülerinnen und Berufsschülern in Form einer rechtlichen Be- und Auswertung der in der benannten Entscheidung durch das Gericht getroffenen grundlegenden und landesrechtspezifischen rechtlichen Ausführungen weiter fortführen. Zuletzt wurde das Thema in der Sitzung des Ausschusses für Berufsbildung der Kultusministerkonferenz (KMK) am 13. und 14. Dezember 2018 erörtert.