LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3188 07.03.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Die Landesregierung beantwortet die Fragestellung unter Bezugnahme auf die Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 sowie auf die Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist den einzelnen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine Lehrerwochenstunden des Grundbudgets und des Zusatzbedarfes zu. Die Zuweisungen des Grundbudgets und des Zusatzbedarfes an die Schulen erfolgen durch die Schulbehörden. Die in den nachfolgenden Tabellen aufgeführten Stundenzuweisungen entsprechen der Zuweisung zum ersten Schultag der genannten Schuljahre, zusammengefasst nach dem Grundtyp der Schule. Eine schulartbezogene Stundenzuweisung erfolgt nicht. Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2019 beantwortet. Drucksache 7/3188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Welche Anzahl von Unterrichtsstunden wurde den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 im Rahmen der Unterrichtsversorgung aufgrund der geltenden Unterrichtsversorgungsverordnungen a) im Grundbedarf und b) im Zusatzbedarf zugewiesen (bitte getrennt nach Schuljahren, Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Zu a) Die den allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellten Lehrerwochenstunden des verbindlichen Grundbudgets als Unterrichtsstundenpool für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 basieren auf den entsprechend gültigen Unterrichtsversorgungsverordnungen der Bezugsschuljahre. Mit dem Schuljahr 2014/2015 wurde die zum Schuljahr 2009/2010 eingeführte schülerzahlbezogene Grundbedarfsberechnung auf eine Grundbudgetzuweisung umgestellt. Die Festlegung und Bekanntgabe verbindlicher Budgets zu einem sehr frühen Zeitpunkt vor Beginn des Schuljahres und vor Beginn der Sommerferien erhöht die Planungssicherheit der Schulen enorm. Diese Regularien führen zu einer stabileren Schulentwicklungs- und Personalplanung. 2018/2019 2017/2018 Schuljahr Die den allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellten Lehrerwochenstunden des verbindlichen Grundbudgets sind in der nachfolgenden Tabelle nach Staatlichen Schulämtern und Schuljahren dargestellt. 2 Grundtyp der Schule Grundbudget Staatliches Schulamt Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Grundschule Förderschule Gesamtschule Regionale Schule Gymnasium 15.768,50 5.764,00 5.075,00 21.286,50 10.022,00 8.613,50 3.794,00 6.322,00 9.281,00 6.590,00 12.036,50 6.126,50 9.018,00 14.630,00 8.289,00 13.591,00 6.900,50 7.196,00 23.346,00 12.856,00 Summe: 57.916,00 34.600,50 50.100,00 63.889,50 Grundschule Förderschule Gesamtschule Regionale Schule Gymnasium 15.453,00 5.696,50 5.189,00 21.797,00 9.891,00 8.621,50 3.723,00 6.382,00 9.179,00 6.449,00 11.889,00 6.065,00 9.421,00 14.973,50 8.476,50 13.716,50 6.866,00 7.206,50 23.507,00 13.325,50 Summe: 58.026,50 34.354,50 50.825,00 64.621,50 Drucksache 7/3188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Zu b) Die nachfolgend angegebenen Zuweisungen des Zusatzbedarfes übersteigen die in § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2016/2017 und 2017/2018 und § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2018/2019 und 2019/2020 angegebenen Lehrerwochenstunden, da über die in den vorgenannten Vorschriften aufgeführten Zwecke hinaus eine Zuweisung, zum Beispiel für die Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, für die Unterricht ergänzenden Angebote im Bereich des Ganztägigen Lernens, unter anderem auf der Grundlage von §§ 4 und 9 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2016/2017 und 2017/2018 sowie von §§ 3 und 11 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2018/2019 und 2019/2020 erfolgte. Bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 stehen den unteren Schulbehörden Schülerzahl unabhängig jährlich als Grundausstattung für Zusatzbedarfe entsprechend § 3 Absatz 1 Unterrichtsversorgungsverordnung 2016/2017 und 2017/2018 sowie als Grundausstattung für Zuschläge für pädagogische, sonderpädagogische und inklusive Maßnahmen entsprechend § 4 Absatz 2 Unterrichtsversorgungsverordnung 2018/2019 und 2019/2020 7.640 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Damit können die Schulen die pädagogische und sonderpädagogische Förderung im Rahmen der ihnen zur Verfügung gestellten Stunden eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der pädagogischen Erfordernisse organisieren. Des Weiteren werden den allgemeinbildenden Schulen weitere Zuschläge zur Umsetzung von pädagogischen, sonderpädagogischen und inklusiven Maßnahmen - ebenfalls Schülerzahl unabhängig - zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich im Besonderen um - die 82 Stellen, welche seit dem Schuljahr 2014/2015 für die Verbesserung des Gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sowie für weitere sonderpädagogische und pädagogische Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, sowie 2017/2018 Schuljahr - die insgesamt 237 zusätzlichen Stellen für die Umsetzung der Inklusionsstrategie. Von den 237 in der Inklusionsstrategie vorgesehenen Stellen wurden den Schulen bereits rund 190 Stellen zur Verfügung gestellt. Grundtyp der Schule Zusatzbedarf Greifswald Staatliches Schulamt Neubrandenburg Rostock Schwerin Grundschule Förderschule Gesamtschule Regionale Schule Gymnasium 3.100,00 199,50 774,00 3.330,00 1.260,00 983,00 219,50 727,50 2.617,00 916,50 1.771,00 545,50 1.144,00 2.283,00 665,50 1.512,00 751,50 684,00 2.926,00 1.089,50 Summe darunter zusätzliche Deutschstunde 8.663,50 187,0 5.463,50 104,0 6.409,00 184,0 6.963,00 197,0 3 2018/2019 Schuljahr Drucksache 7/3188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Grundtyp der Schule Zusatzbedarf Greifswald Staatliches Schulamt Neubrandenburg Rostock Schwerin Grundschule Förderschule Gesamtschule Regionale Schule Gymnasium 3.049,50 221,50 754,00 2.956,50 1.118,00 1.117,00 211,00 635,50 1.175,60 1.833,50 1.712,00 522,50 1.037,50 2.152,00 805,00 1.458,00 818,50 629,50 2.656,50 1.161,50 Summe 8.099,50 4.972,60 6.229,00 6.724,00 Die geringere Zuweisung für Zusatzbedarfe ist nicht gleichbedeutend mit einem Rückgang der zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden für die Umsetzung von pädagogischen, sonderpädagogischen und inklusiven Maßnahmen. Vielmehr ist der absolute Rückgang auf zwei besondere Sachverhalte zurückzuführen. Zum einen wurden die im Zuge der Einführung der zusätzlichen Deutschstunde ab dem Schuljahr 2017/2018 zur Verfügung gestellten zusätzlichen Lehrerwochenstunden zur besseren Nachweisung ihres zweckentsprechenden Einsatzes im Schuljahr 2017/2018 einmalig im Zusatzbedarf abgebildet. Zum Schuljahr 2018/2019 erfolgt die Ausweisung zweckentsprechend im Grundbudget. Zum anderen erfolgte eine Anpassung der im Zuge der Flüchtlingssituation 2014/2015 zusätzlich bereitgestellten Stellen aufgrund der geringeren Fallzahlen im Bereich der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit eingetragenem Förderbedarf. 4