Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3189 7. Wahlperiode 05.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Bruderhähne in Öko-Haltungen und ANTWORT der Landesregierung 1. Können in Mecklenburg-Vorpommern in einem Öko-Junghennenstall die Hähne von Legehybriden (sogenannte Bruderhähne) gemeinsam mit den Junghennen in gemischten Gruppen aufgezogen werden? Ja. Nach dem Öko-Recht (VO (EG) Nr. 834/2007) ist die gemeinsame Haltung zulässig. 2. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Betriebe, die dies praktizieren? Wenn ja, welche überdachte Grundfläche haben diese Junghennenaufzuchtställe ? In Mecklenburg-Vorpommern werden in größeren Beständen Junghennen und Bruderhähne in getrennten Gruppen gehalten. Kleinere Betriebe halten Junghennen und Bruderhähne auch in gemischten Gruppen. Für die einzuhaltende Stallfläche gelten die Vorgaben der VO (EG) Nr. 889/2008. Der Begriff Grundfläche ist im EU-Ökorecht nicht definiert. Es wird jedoch bei der Beantwortung der Frage davon ausgegangen, dass die Stallfläche gemeint ist. Drucksache 7/3189 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Werden Junghennen gehalten, gibt es derzeit keine Vorgaben gemäß der VO (EG) Nr. 889/2008. Bei der Haltung von Bruderhähnen handelt es sich jedoch um Mastgeflügel. Hierbei gelten die Anforderungen und Vorgaben der VO (EG) Nr. 889/2008 gemäß Anhang III. Demnach dürfen maximal 10 Tiere oder höchstens 21 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter Stallfläche gehalten werden. 3. Wie werden sogenannte Bruderhähne aus Öko-Haltungen verwertet oder vermarktet? Die Bruderhähne werden der Schlachtung zugeführt und als ganze Schlachtkörper, Teilstücke (Brustfilet, Keule, Flügel) beziehungsweise Verarbeitungsprodukte vermarktet.