Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3196 7. Wahlperiode 03.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Rückholquoten Unterhaltsvorschuss und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Rückgriffquoten im Unterhaltsvorschuss sind nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern gesunken, sondern entsprechen der bundesweiten Entwicklung. Dementsprechend haben sich der Bund und die Länder gemeinsam darauf verständigt, gemeinsame Standards zur dauerhaften Verbesserung des Rückgriffs zu entwickeln. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 1. Wie hat sich die Quote für den Unterhaltsvorschuss, den sich die Kommunen von den Unterhaltspflichtigen zurückholen können, von 2012 bis 2018 entwickelt (bitte aufgliedern nach Jahr, Landkreis und kreisfreier Stadt)? 2. Um welche Beträge von 2012 bis 2018 in Euro handelte es sich dabei im Verhältnis zum geleisteten Unterhaltsvorschuss (siehe auch Drucksache 7/113 - bitte aufgliedern nach Jahr, Landkreis und kreisfreier Stadt)? 3. Welcher zusätzliche Personal- und Sachaufwand hat sich mit der Umsetzung der Neureglung des Unterhaltsvorschussgesetzes ergeben (bitte aufgliedern nach Landkreis und kreisfreier Stadt, Personal in absoluten Zahlen und Personalkosten sowie Sachkosten)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3196 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die Jahre 2012 bis 2017 wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2304 verwiesen. Die seitens der Gebietskörperschaften vorgelegten Informationen konnten für das Jahr 2018 noch nicht abschließend ausgewertet werden. Daher liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine aktuelleren Zahlen vor. 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zu einer stärkeren Anpassung und Erhöhung der Rückholquote a) ergriffen oder b) plant sie? Zu a) Die Landesregierung ist mit allen Bundesländern und der Bundesregierung im Rahmen einer kontinuierlich tagenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Austausch über Möglichkeiten und Maßnahmen zur Erhöhung der Rückgriffquote. Zu b) Der fachliche Diskurs innerhalb der Landesregierung hinsichtlich konkreter Maßnahmen zur Verbesserung des Rückgriffsverfahrens und zur dauerhaften Erhöhung der Rückgriffsquote ist noch nicht abgeschlossen.