Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3198 7. Wahlperiode 26.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Förderung einer Schwimmhalle in Bergen auf Rügen und ANTWORT der Landesregierung Nach einem Bericht der Ostsee-Zeitung vom 7. Februar 2019 will der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe, eine Schwimmhalle in Bergen fördern. Insgesamt 4,75 Millionen Euro aus „EFRE-Mitteln“ sollen laut Artikel der „Einnahmenseite“ der Kommune zur Verfügung stehen. 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem Zweck möchte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit eine Schwimmhalle fördern? Wie positioniert sich das zuständige Ministerium für den Bereich Sport dazu? Das Projekt „Neubau Sportschwimmbad“ der Stadt Bergen auf Rügen wurde zur Förderung ausgewählt. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Stadtentwicklungsförderrichtlinie - StadtentwFöRL M-V) vom 12. Oktober 2016 (Amtsblatt M-V 2016, 1026) in Zuständigkeit des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Richtlinie dient der Umsetzung des operationellen Programms des Landes Mecklenburg- Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 bis 2020. Drucksache 7/3198 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zuwendungen für infrastrukturelle Maßnahmen (Projekte) der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung werden in den Ober- und Mittelzentren des Landes gewährt, wenn sie folgenden Zielen dienen: a) Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes, b) Verbesserung der städtischen Umweltqualität sowie c) Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft. Ziel dieses Projektes ist die Verbesserung der Möglichkeit zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft in der Stadt Bergen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat als Fonds verwaltendes Ressort dem Energieministerium zur Förderung des Projektes zusätzliche EFRE-Mittel in Höhe von 4,75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Durch das Projektvorhaben sollen nach Aussagen der Stadt Bergen die regionalen Rahmenbedingungen sowohl für den Schul- und Vereinssport als auch für das Familien- und Freizeitschwimmen verbessert werden. Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegt bislang kein Antrag der Stadt Bergen als Grundlage für eine sportfachliche Positionierung vor. 2. Welche Fördermittel wurden für den Bau der Schwimmhalle beantragt? Welche Fördermittel wurden bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe)? Von der Stadt Bergen wurde eine Zuwendung in Höhe von 5.000.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung beantragt. Seitens des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wurde eine Zuwendung in Höhe von 4.750.000 Euro in Aussicht gestellt, wenn die Gesamtfinanzierung des Neubaus der Sportschwimmhalle auch mit dem geringeren Fördermitteleinsatz sichergestellt werden kann. Die Stadt Bergen hat gegenüber dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt gegeben, dass beabsichtigt ist, zur Sicherung der Gesamtfinanzierung zusätzlich auch einen Antrag auf Gewährung von Landeszuwendungen gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie - SportstbRL M-V) vom 25. März 2015 (Amtsblatt M-V 2015, 138) an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu stellen. Dieser Antrag liegt noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3198 3 3. Welche Gesamtbaukosten sind für das Projekt zu erwarten? Wie hoch fallen die jährlichen Betriebskosten aus? a) Wie ist die Gesamtfinanzierung des Projekts und der Folgekosten gesichert? b) Wie lange dauert der Bau mindestens? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Stadt Bergen hat Gesamtkosten in Höhe von 10.816.079,21 Euro veranschlagt. Sie rechnet mit einer Baufertigstellung bis August 2021. Die Gesamtfinanzierung und die Finanzierung der Folgekosten sind von der Stadt Bergen im weiteren Antragsverfahren noch nachzuweisen. Deshalb liegen der Landesregierung keine Informationen über die Höhe der jährlichen Betriebskosten vor. 4. Wie positioniert sich die Stadt Bergen zu der Schwimmhalle? Wie fügt sich die Schwimmhalle in das Entwicklungskonzept der Stadt ein? Die Stadt Bergen hat mitgeteilt, dass bereits im Rahmen der Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Jahre 2015 vor allem in den Workshops und im Bürgerdialog der Bedarf eines Sportschwimmbades artikuliert wurde. Im Maßnahmebündel 5 „Förderung und Stärkung des Sports“ des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Bergen ist dazu Folgendes aufgeführt: - Die Errichtung eines Sportschwimmbades wäre wünschenswert. - Erweiterung der Vereinsstruktur (Tanzen, Schauspiel, Schwimmen) - Bergen auf Rügen als Sportstandort: mit einem Indoorsport- und Freizeitzentrum mit Sportschwimmhalle . 5. Welche möglichen wettbewerblichen Auswirkungen hätte die Schwimmhalle auf andere Schwimmhallen und Badeplätze in der Region? Die Stadt Bergen hat dazu mitgeteilt, dass sie im Vorfeld eine Bedarfsanalyse zur Notwendigkeit der Errichtung eines Sportschwimmbades durchgeführt hat. Diese habe gezeigt, dass die Schulen der Stadt Bergen und die Vereine wie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. bezüglich der Schwimmausbildung sowie weiterer Sport- und Gesundheitsförderungsangebote derzeit auf hotelbetriebene Schwimmbäder außerhalb des Stadtgebietes zurückgreifen müssen, um die Bedarfe zu decken.